Die Erbschaftsteuer zwischen Symbolpolitik und Fiskalbedarf
Jens Beckert
Bei kaum einem steuerpolitischen Thema ist die Situation so verfahren wie bei der Erbschaftsteuer. Der Gesetzgeber will dieses Eisen am liebsten nicht anfassen. Die politischen Fronten sind verhärtet: Unternehmenslobby und Parteien rechts der Mitte sehen eine Bedrohung wirtschaftlicher Prosperität, Parteien links der Mitte und Gewerkschaften mahnen angesichts wachsender Ungleichheit eine Erhöhung an. Die rhetorische Aufladung der Debatte steht dabei in einem auffälligen Missverhältnis zum Ertrag. Obwohl in Deutschland geschätzt 400 Milliarden Euro jährlich vererbt oder verschenkt werden, erzielt der Staat nur rund 12 Milliarden Euro an Einnahmen – etwa 1 Prozent des Gesamtsteueraufkommens, weniger als aus der Besteuerung von Tabakwaren.
„400 Milliarden Euro werden jährlich vererbt. Der Staat erzielt daraus 12 Milliarden – weniger als aus der Tabaksteuer.“
Die in den Debatten angeführten Argumente kreisen seit anderthalb Jahrhunderten um vier große Fragen, die alle mit dem Selbstverständnis der liberalen Gesellschaftsordnung zusammenhängen. Erstens das Verhältnis von Staat und Familie: Ist die Steuer ein illegitimer Eingriff in Familienverhältnisse oder ein notwendiger Beitrag zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben? Zweitens die Auswirkungen auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Gefährdet die Besteuerung von Betriebsvermögen die Kontinuität der Unternehmen, oder konzentriert eine steuerfreie Vererbung das Kapital auf eine Weise, die den Unternehmergeist erlahmen lässt? Drittens die normative Identität der liberalen Gesellschaft: Steht ihr Versprechen der Chancengleichheit nicht im Widerspruch zur Vermögensvererbung als leistungslosem Vermögensgewinn? Und viertens die politische Identität des Gemeinwesens: Was geschieht mit der demokratischen Willensbildung, wenn Vermögensdynastien sich politischen Einfluss erkaufen können? Bei jedem dieser Themen geht es gewissermaßen ums Ganze – was verstehen lässt, weshalb Reformen sich so schwertun.
Wie aber verhält sich diese Aufladung zur tatsächlichen Entwicklung? Schaut man auf den historischen Pfad, zeigt sich: Die Argumente blieben stabil, obwohl der politische Kontext sich stark veränderte. Eingeführt wurde die Erbschaftsteuer 1906 in einer Situation, die durch Aufrüstung, Ausweitung staatlicher Daseinsfürsorge und eine starke Arbeiterbewegung geprägt war. Die ruhige Nachkriegsphase zeichnete sich durch hohes Wachstum und breite Akzeptanz der Steuer als Teil der Sozialen Marktwirtschaft aus. Seit den 1980er-Jahren kennzeichnen marktliberale Wirtschaftspolitik und eine veränderte Machtbalance die weitere Phase, in der Erbschaftsteuern gerade für Betriebsvermögen reduziert und in einigen Ländern ganz abgeschafft wurden.
Es könnte nun sein, dass wir in eine vierte Phase eintreten. Dafür spricht die fiskalpolitische Situation eines enormen öffentlichen Investitionsbedarfs – für Verteidigung, Infrastruktur, Bildung –, der sich nicht allein über Verschuldung finanzieren lässt. Die Art der Aufgaben erinnert an die Situation vor dem Ersten Weltkrieg, als der Sozialdemokrat August Bebel die Erbschaftsteuer als „Anstandssteuer“ für die Besitzenden bezeichnete, ihre „verdammte Pflicht und Schuldigkeit“.
Dieser Bedarf trifft auf ein stetig steigendes Erbvolumen, das mit durchschnittlich etwa 2,5 Prozent besteuert wird. Expertengremien weisen darauf hin, dass eine Erhöhung möglich wäre, ohne volkswirtschaftlich nachteilig zu wirken. Und die hohe Vermögensungleichheit wird zunehmend als Gerechtigkeitslücke erkannt. Entgegen steht dem die erhebliche Macht der Besitzer großer Vermögen. Argumente, dass die Wettbewerbsposition von Unternehmen geschwächt würde, erhalten in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten besonders hohes Gewicht.
Doch die größte Hürde ist die emotionale Aufladung des Themas selbst. Dabei sind die Erwartungen und Befürchtungen meist überzogen. Es geht nicht um konfiskatorische Besteuerung, sondern um überschaubare Anhebungen, die so gestaltet werden können, dass sie nicht zum plötzlichen Kapitalentzug führen. Andererseits sollte man sich nicht der Hoffnung hingeben, eine Reform der Erbschaftsteuer könne Probleme sozialer Gerechtigkeit beheben. Historisch haben Erbschaftsteuern in keinem Land je einen nennenswerten Beitrag zur Reduzierung sozialer Ungleichheit geleistet. Ihr Ziel kann nicht mehr sein, als einen begrenzten fiskalischen Beitrag zu leisten und ein Signal zu setzen, dass alle zur Lösung der Herausforderungen beitragen, vor denen das Land steht.
Dabei eröffnet sich derzeit möglicherweise eine auch politisch gangbare Option. Die fiskalischen Herausforderungen lassen sich nicht allein durch Verschuldung lösen. Zur Stabilisierung wird es auch Ausgabenkürzungen bedürfen, die wesentlich den Bereich der sozialen Sicherung betreffen werden – ein Feld, das politisch mindestens ebenso vermint ist wie eine Erhöhung der Erbschaftsteuer. Was wäre, wenn man beide fiskalischen Projekte zusammenlegte? Eine große Reform, bei der sichergestellt ist, dass die Belastungen von allen getragen werden, könnte politisch umsetzbar sein und im besten Fall einen dringend benötigten Ruck durch das Land gehen lassen.
Der vorliegende Beitrag ist eine stark gekürzte und redaktionell bearbeitete Fassung von: Jens Beckert, „Die Erbschaftsteuer zwischen Symbolpolitik und Fiskalbedarf“, ifo Schnelldienst 79 (1), 2026, S. 32–35.












