Verein der Freunde und Ehemaligen des
Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung e.V.

Verein der Freunde und Ehemaligen des Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung e.V.

Der im Jahr 2002 gegründete Verein der Freunde und Ehemaligen des Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung e.V. fördert den Gedankenaustausch zwischen seinen Mitgliedern und gibt ihnen die Möglichkeit, untereinander und mit ihrem Institut in Verbindung zu bleiben. Der Verein fördert darüber hinaus den Dialog mit interessierten gesellschaftlichen Gruppen und trägt zur Darstellung der Arbeit des MPIfG in der Öffentlichkeit bei.

Die Mitglieder des Vereins der Freunde und Ehemaligen des Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung bereichern durch ihre vielfältigen Beiträge die Forschung des Instituts. Ehemalige Beschäftigte, Doktorandinnen und Doktoranden sowie Gäste unterstützen die Forschung am Institut über den eigenen Aufenthalt hinaus als Freunde des MPIfG.

Die Vereinsmitglieder sind natürliche und juristische Personen sowie sonstige Vereinigungen, die sich seiner Zwecksetzung verbunden fühlen. Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern einen jährlichen Beitrag und nimmt Spenden entgegen.

Institutstag
Die Arbeit des MPIfG schlägt eine Brücke zwischen Theoriebildung und politischer Praxis, indem es problemorientierte und anwendungsoffene Grundlagenforschung über Selbststeuerung und Regulierung moderner Gesellschaften betreibt. Einer der Tätigkeitsschwerpunkte des Vereins der Freunde und Ehemaligen des MPIfG ist die Gestaltung des jährlich stattfindenden Institutstags gemeinsam mit dem Institut. Die zweitägige Veranstaltung zielt darauf ab, die aktuellen Forschungsthemen des MPIfG zu präsentieren, gemeinsam mit Praktikerinnen und Praktikern aus Politik, Gesellschaft und Wirtschaft zu diskutieren und darüber hinaus Gelegenheit zum informellen Austausch zu schaffen. (Foto: Christoph Seelbach) mehr
Jahresbeitrag und Beitrittserklärung
Sie sind herzlich eingeladen, dem Verein beizutreten. Der Jahresbeitrag beträgt für natürliche Personen (mindestens) 40 Euro, für juristische Personen (mindestens) 100 Euro. Studierende, Doktorandinnen und Doktoranden sind von der Pflicht zur Entrichtung eines Beitrages entbunden. Beiträge können per Überweisung oder Lastschrifteinzug beglichen werden. mehr
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