Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung) als Betreiber der Website sind bestrebt, unsere Website unter Beachtung der geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Wir orientieren uns an den folgenden gesetzlichen Bestimmungen:

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.mpifg.de/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website entspricht nicht vollständig den Anforderungen zur Barrierefreiheit.  Im Einzelnen betrifft dies folgende Punkte:

Keine vollständige barrierefreie Gestaltung

  • Leichte Sprache: nicht verfügbar.
  • Gebärdensprache: nicht verfügbar.
  • Barrierefreie PDF-Dokumente: Wir arbeiten an der technischen Umsetzung von barrierefreien PDF-Dokumenten. Bis dahin bitten wir Sie, sich im Einzelfall an uns zu wenden, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
  • Tastaturbedienbarkeit ist nicht immer gewährleistet: Einige Bereiche sind mit der Tastatur nicht optimal ansteuerbar.
  • Informationen, Struktur und Beziehungen sind nicht immer vollständig identifizierbar: Einige Informationen, Strukturen und Beziehungen können unter Umständen zu klein oder nicht vollständig identifizierbar sein.
  • Sinnvolle Lesereihenfolge und Fokusreihenfolge sind nicht immer gegeben: Die für Screenreader wichtige Lese- und Fokusreihenfolge ist nicht immer sinnvoll. Dies kann zu längeren Wegen führen, bis die richtige Information fokussiert oder vorgelesen wird.
  • Aufgezeichnete Audio- oder Video-Inhalte besitzen nicht immer Untertitel.
  • Nicht-Text-Inhalte besitzen nicht immer Alternativtexte: Nicht alle Bilder enthalten die korrekten Alternativtexte. Soweit uns dies im Rahmen der Bearbeitung von Texten und Bildern bekannt wird, passen wir die Alternativtexte nachträglich entsprechend an.

Unverhältnismäßige Belastung

Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde: 

  • Untertitel bei Videos und Audios, die vor 2025 entstanden sind.

Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit

Folgende nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Website fallen nicht unter den Anwendungsbereich unserer Anforderungen zur Barrierefreiheit:

  • Eingebettete (Fremd-)Inhalte (z.B. YouTube, Facebook, Twitter, Mastodon, Instagram)

Begründung der nicht vollständigen Barrierefreiheit

Das Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung seiner Webseiten. Aufgrund der Vielzahl der vorhandenen Materialien konnten jedoch noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestaltet werden. Wir sind bestrebt, alle Barrieren für Menschen mit Behinderungen kontinuierlich zu beseitigen.

Evaluationsmethode

Vereinfachte Überwachung zur BITV 2.0

Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website

Verbesserung der Farbkontraste: Wir arbeiten daran, die Farbkontraste zu verbessern, um eine ansprechende Erscheinung zu gewährleisten, die gleichzeitig den Anforderungen der "WCAG 2.0, AA-Kriterien" für gute Lesbarkeit entspricht.

Feedback und Kontaktangaben

Falls Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen sind oder Sie Anmerkungen und Fragen zum barrierefreien Zugang haben, können Sie uns gerne unter folgender Adresse kontaktieren:

Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung
Paulstraße 3 | 50676 Köln
Tel.  +49 221 2767-0
Email: info@mpifg.de

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.mpifg,de von Seiten des MPIfG keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: (0211) 855-3451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.06.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 25.08.2025 überprüft.

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