Wendepunkt im EU-Recht
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Beitrag von Martin Höpner
Am 21. April 2026 erklärte der Europäische Gerichtshof Ungarns LGBTQ-feindliches Kinderschutzgesetz für unionsrechtswidrig. Was das Urteil zum integrationsgeschichtlichen Wendepunkt macht, ist nicht der Befund, sondern seine Begründung: Der EuGH stützt sich erstmals allein auf die Unionswerte aus Artikel 2 des EU-Vertrags, ohne Anbindung an konkrete Vertragsnormen. In einem FAZ-Artikel analysiert Martin Höpner, Forschungsgruppenleiter am MPIfG, was dieser Schritt bedeutet. Der EuGH ermächtigt sich zur Werteaufsicht über die Mitgliedstaaten in Politikfeldern, die nie demokratisch auf die EU übertragen wurden. Weil Werte wie Gleichheit interpretationsoffen sind, werden künftige Urteile unvorhersehbar. Und ausgerechnet im Namen der Demokratie wird demokratische Kontrolle ausgehebelt. Für Höpner ist klar: Die „Integration durch Recht“ hat einen kritischen Punkt erreicht. Sie erweist der europäischen Einigung am Ende einen Bärendienst.
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