Erbschaft- und Schenkungsteuer: Urteil mit politischem Zündstoff
nd – Journalismus von links, Hermannus Pfeiffer | Jens Beckert
In Karlsruhe verhandelt das Bundesverfassungsgericht über zwei Musterklagen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer. Bereits dreimal hat das Gericht die Regelungen seit 1995 teilweise gekippt. Nun könnte eine weitere Reform erforderlich werden. Jens Beckert, Direktor des MPIfG, verweist in diesem Zusammenhang auf eine auffällige Diskrepanz: Obwohl in Deutschland jährlich rund 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt werden, nimmt der Staat durch diese Steuer lediglich etwa zehn Milliarden Euro ein, weniger als durch die Tabaksteuer. Gemessen am Steueraufkommen mag die Erbschaft- und Schenkungsteuer eine Randerscheinung sein. Ihr hohes Erregungspotenzial erklärt Beckert mit vier grundlegenden Konflikten, die sie berührt: dem Verhältnis von Staat und Familie, dem Selbstverständnis der Leistungsgesellschaft, der Übersetzung wirtschaftlicher in politische Macht sowie der Sorge um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland. Dem Argument, dass die Besteuerung von Betriebsvermögen Arbeitsplätze gefährde, hält er entgegen, dass die dynastische Weitergabe von Unternehmen keineswegs wirtschaftlich effizient sein muss.
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