Erbschaftsteuer: Geringer Ertrag, enormes Konfliktpotenzial
Von Familie bis Wirtschaftssystem: Die Erbschaftsteuer berührt große Gesellschaftskonflikte. Warum es uns bewegt, erklärt Jens Beckert.
Von Jens Beckert
Bei kaum einem steuerpolitischen Thema ist die Situation so verfahren wie bei der Erbschaftsteuer. Seit Jahrzehnten scheut der Gesetzgeber eine grundlegende Reform. Nicht weil es an Vorschlägen mangelte, sondern weil an kaum einer anderen Steuer so grundlegende Vorstellungen über Familie, Leistung, Wirtschaft und Demokratie aufeinanderprallen. Reformen erfolgen deshalb meist erst dann, wenn das Bundesverfassungsgericht die Politik dazu veranlasst. Erklärungsbedürftig ist, weshalb eine Steuer, die fiskalisch nur eine Nebenrolle spielt, eine derart außergewöhnliche politische Sprengkraft besitzt.
Die Diskrepanz zwischen öffentlicher Aufmerksamkeit und fiskalischer Bedeutung ist frappierend. Obwohl in Deutschland jährlich Vermögen im Umfang von rund 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt werden, erzielt der Staat daraus lediglich rund 10 Milliarden Euro an Einnahmen. Das entspricht etwa einem Prozent des gesamten Steueraufkommens und ist weniger als der Ertrag aus der Tabaksteuer. Die meisten Vermögensübertragungen bleiben aufgrund von Freibeträgen vollständig steuerfrei; zugleich bestehen für große Vermögen zahlreiche Möglichkeiten, die Steuerlast erheblich zu reduzieren oder ganz zu vermeiden. Gemessen an ihrem Aufkommen müsste die Erbschaftsteuer eigentlich eine Randerscheinung der Steuerpolitik sein. Tatsächlich aber gehört sie seit mehr als einem Jahrhundert zu ihren emotionalsten Konfliktfeldern.
Symbol gesellschaftlicher Grundsatzkonflikte
Die eigentliche Geschichte der Erbschaftsteuer ist die Geschichte der Widersprüche der liberalen Gesellschaft. In der Erbschaftsteuer bündeln sich Konflikte über das Verhältnis von Familie und Staat, über Leistung und Herkunft, über wirtschaftliche Effizienz und demokratische Gleichheit. Gerade weil an der Erbschaftsteuer diese Grundfragen gleichzeitig verhandelt werden, ist sie politisch so aufgeladen und zugleich kaum reformierbar. Was fiskalisch eine vergleichsweise kleine Steuer ist, wird zu einem Symbol gesellschaftlicher Grundsatzkonflikte.
Die erste Konfliktlinie betrifft das Verhältnis von Staat und Familie. Erbschaften erscheinen als privater Vermögenstransfer zwischen Generationen und als Ausdruck familiärer Solidarität. Vielen gilt ihre Besteuerung deshalb als unzulässiger Eingriff in eine geschützte Sphäre. Diese Sicht gewinnt an Gewicht, wenn staatliche Sicherungssysteme als unsicher wahrgenommen werden und familiäres Vermögen zunehmend als private Vorsorge erscheint. Dabei gerät leicht in Vergessenheit, dass etwa die Hälfte der Bevölkerung überhaupt keine nennenswerten Vermögen erbt.
Die zweite Konfliktlinie betrifft das Selbstverständnis moderner Gesellschaften als Leistungsgesellschaften. Erbschaften stellen Vermögenszuwächse dar, die nicht auf eigener Leistung beruhen. Werden große Vermögen über Generationen weitergegeben, entstehen dynastische Eigentumsstrukturen, die soziale Mobilität einschränken und wirtschaftliche Eliten verfestigen. Dem steht allerdings ein ebenso grundlegendes liberales Prinzip gegenüber: das Recht des Eigentümers, über sein Vermögen auch über den Tod hinaus frei zu verfügen. Leistungsgerechtigkeit und Eigentumsfreiheit gehören gleichermaßen zum normativen Kern liberaler Gesellschaften und geraten im Erbrecht zwangsläufig miteinander in Konflikt.
Die dritte Konfliktlinie betrifft die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Kritiker warnen seit jeher, die Besteuerung von Betriebsvermögen gefährde Investitionen, Innovationen und Arbeitsplätze. Dem steht die Überlegung gegenüber, dass die dynastische Weitergabe von Unternehmen und Vermögen keineswegs volkswirtschaftlich effizient sein muss. Wieso sollte der eigene Sprössling ein besonders begabter Unternehmer sein? Wieso sollten ausgerechnet Erben Vermögen volkswirtschaftlich besonders gut anlegen? Zudem hängt die wirtschaftliche Wirkung der Erbschaftsteuer weniger von ihrer Existenz als von ihrer konkreten Ausgestaltung ab.
Schließlich berührt die Erbschaftsteuer eine vierte Konfliktlinie: Welche Folgen hat die Weitergabe großer Vermögen für die demokratische Ordnung? Wo wirtschaftliche Macht über Generationen konzentriert wird, übersetzt sie sich leicht in politischen Einfluss. Die Sorge vor dynastischen Vermögenseliten begleitet die Debatte seit ihren Anfängen.
Einführung der Erbschaftsteuer im Jahr 1906
Bemerkenswert ist, dass sich diese vier Konfliktlinien seit der Einführung der Erbschaftsteuer im Jahr 1906 kaum verändert haben. Gewandelt haben sich dagegen die gesellschaftlichen Konstellationen, in denen sie verhandelt werden. Um die Jahrhundertwende standen die extreme Vermögenskonzentration, die soziale Frage, der Ausbau staatlicher Aufgaben und die militärische Aufrüstung vor dem Ersten Weltkrieg im Vordergrund. In den Wachstumsjahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Erbschaftsteuer weitgehend als Bestandteil der Sozialen Marktwirtschaft akzeptiert. Seit den 1980er-Jahren verschoben sich die politischen Kräfteverhältnisse erneut. In vielen Ländern wurden große Vermögen steuerlich entlastet; in etlichen Ländern wurden Erbschaftsteuern abgeschafft; in Deutschland entstanden insbesondere für Betriebsvermögen weitreichende Ausnahmeregelungen. Solche Entlastungen sollten Investitionen erhöhen. Die Argumente blieben dieselben, verändert haben sich die wirtschaftspolitischen Paradigmen und die politische Machtbalance.
Vor demselben argumentativen Hintergrund findet auch die aktuelle Diskussion statt. Möglicherweise stehen wir heute dennoch am Beginn einer weiteren Phase, die zugleich wieder an die Anfänge der Steuer anknüpft. Es besteht wie vor dem Ersten Weltkrieg erheblicher öffentlicher Investitionsbedarf: Infrastruktur, Bildung, Verteidigung und der ökologische Umbau verlangen nach zusätzlichen staatlichen Mitteln. Gleichzeitig steigt das jährlich durch Erbschaften und Schenkungen übertragene Vermögen kontinuierlich an, und konzentriert sich dabei vornehmlich in den Händen einer kleinen Elite. Damit gewinnt die Frage an Gewicht, welchen Beitrag die Erbschaftsteuer zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten kann.
Dabei erscheint eine nüchterne Perspektive angebracht. Die Erbschaftsteuer wird die Vermögensungleichheit nicht grundlegend verändern. Historisch hat sie dies in keinem Land je getan. Wollte man sie zu einem wirksamen Instrument der Umverteilung machen, wären Steuersätze erforderlich, die politisch nicht durchsetzbar und ökonomisch schädlich wären. Daraus folgt nicht, dass die Verringerung von Vermögensungleichheit kein legitimes Ziel wäre. Es folgt lediglich, dass die Erbschaftsteuer hierfür nur begrenzt geeignet ist. Ihre eigentliche Stärke liegt an anderer Stelle: Sie ermöglicht es, einen Teil wachsender öffentlicher Ausgaben aus großen Vermögensübertragungen zu finanzieren und damit die Lasten staatlicher Finanzierung breiter zu verteilen.
Woran sich eine Reform orientieren sollte
Eine Reform sollte sich deshalb an einem einfachen Prinzip orientieren: Erhöhung des Aufkommens aus der Steuer, bei Gleichbehandlung der Vermögensarten und Schutz wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Ob Vermögen als Immobilien-, Finanz- oder Betriebsvermögen gehalten wird, sollte grundsätzlich keinen Unterschied für die steuerliche Behandlung machen. Entscheidend sollte der Umfang des übertragenen Vermögens sein, nicht seine rechtliche Form. Die bestehenden Freibeträge könnten weitgehend erhalten bleiben und damit gewährleisten, dass gewöhnliche Familienvermögen auch künftig nicht oder allenfalls gering belastet werden. Die heute bestehenden Privilegien insbesondere für große Unternehmensvermögen sollten dagegen zurückgeführt werden, wobei Unternehmen allerdings vor Liquiditätsengpässen geschützt werden müssten. Dieses Ziel lässt sich durch Stundungsregelungen und langfristige Ratenzahlungen erreichen. Auf diese Weise ließe sich das Steueraufkommen spürbar erhöhen, ohne die wirtschaftliche Substanz der Unternehmen zu gefährden. So würde die Erbschaftsteuer nicht mit Erwartungen überfrachtet werden, die sie nicht erfüllen kann, aber ebenso wenig mit Befürchtungen, die empirisch unbegründet sind. Eine Erhöhung der Erbschaftsteuer wird weder die soziale Ungleichheit beseitigen noch den Wirtschaftsstandort gefährden.
Allerdings würde eine solche Reform dazu beitragen, die Finanzierung wachsender öffentlicher Aufgaben auf eine breitere Grundlage zu stellen. In einer Zeit, in der nahezu alle gesellschaftlichen Gruppen zusätzliche Lasten werden tragen müssen, spricht vieles dafür, auch große leistungslos erworbene Vermögen stärker heranzuziehen. Nicht weil damit soziale Ungleichheit verschwinden würde, sondern weil auch die leistungsfähigen Eigentümer einen an ihrem Vermögen bemessenen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten sollten.
Der vorliegende Beitrag basiert auf: Jens Beckert, „Die Erbschaftsteuer zwischen Symbolpolitik und Fiskalbedarf“, ifo Schnelldienst 79 (1), 2026, S. 32–35.

