Arbeitsbeziehungen und Gewerkschaften

Meine ersten Forschungsthemen waren kollektive Arbeitsbeziehungen und Gewerkschaften, mit einer ersten Veröffentlichung 1972. Meine besondere Aufmerksamkeit galt zunächst der organisatorischen Dimension gewerkschaftlicher Praxis. Schon früh nahm ich dabei eine international vergleichende Perspektive ein, vor allem mit Blick auf Großbritannien. Sehr rasch ging es dann um Tarifautonomie als eigenständiges Regulierungssystem in der kapitalistischen Demokratie, mit zwanglosem Anschluss an die Korporatismus-Thematik der 1970er- und 1980er-Jahre. Erste Anläufe zu einem soziologischen Verständnis des Arbeitsrechts als Institution bedienten sich der begrifflichen Tradition von Status und Vertrag, vor allem in meinem Habilitationsvortrag. Aus alledem ergaben sich zahlreiche Interventionen in öffentliche Politik, in Deutschland, aber auch in den USA. In jüngster Zeit kehrte ich zurück zu einer Theorie des Arbeitsrechts im 20. Jahrhundert, zwischen revolutionärem Sozialismus und reaktionärem Neoliberalismus.

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