Gemeinschaftsgüter sind Güter, mit denen die Märkte nicht ohne weiteres
fertig werden. Dazu kommt es vor allem, wenn der Zugang zu ihnen nur schwer
begrenzt werden kann. Beispiele sind die Umweltmedien Luft, Wasser und
Boden, physische und virtuelle Netze, Infrastrukturen und systemische
Wirkungen von Finanztransaktionen.
Die Praxis hat sehr unterschiedliche institutionelle Arrangements zur
Bewältigung der Probleme gefunden, die solche Güter stellen. Bei den
Infrastrukturen wird vor allem über staatliche oder private Bereitstellung
gestritten. Bei den Gefahren, die die Übernutzung der Umweltmedien nach sich
zieht, finden sich staatliche Verbote, marktförmige Tauschbeziehungen,
verbandliche Kooperationsformen und Verhandlungssysteme bis hin zu
gesellschaftlicher Selbstregulierung.
Existierende institutionelle Lösungen für die Bereitstellung von
Gemeinschaftsgütern sind einem steten Wandel unterworfen. So lassen
grenzüberschreitende Probleme der Umweltverschmutzung nationale Maßnahmen
zunehmend ins Leere laufen. Reformen wie die Privatisierung und
Deregulierung vieler Infrastrukturen lösen ihrerseits neuen
Regulierungsbedarf aus.
Aus politikwissenschaftlicher Sicht interessieren vor allem die Fragen: Wie
und warum entwickeln sich unterschiedliche institutionelle Lösungen zur
Bereitstellung von Gemeinschaftsgütern und wie leistungsfähig und fair sind
sie unter welchen Rahmenbedingungen? Ist die Durchführbarkeit
instrumenteller Lösungen gegeben? Welche Verteilungswirkungen erzeugen die
unterschiedlichen institutionellen Arrangements und Instrumente und wie
wirken sie sich auf bestehende staatliche und gesellschaftliche Strukturen
aus? Diese Fragen werden theoretisch eingebettet, empirisch-analytisch, im
internationalen und europäischen Kontext, ländervergleichend und in
unterschiedlichen Politikfeldern untersucht. Dazu zählen der Umweltschutz,
die Regulierung von Finanzdienstleistungen, die Verwendung neuer
Informationstechnologien sowie Schlichtungsverfahren im internationalen
Handel und Transport.
Viele institutionelle Arrangements für Gemeinschaftsgüter sind rechtlich
verfasst. Dann werden sie schon durch ihre Form zum Gegenstand für den
Rechtswissenschaftler. Rechtsfragen stellen sich aber auch dann, wenn sich
der Staat auf punktuelle Interventionen in die gesellschaftliche
Regelbildung und Regelanwendung beschränkt oder sich gar ganz zurückhält.
Manchmal verpflichtet die Verfassung die Rechtsordnung nämlich sogar zur
Intervention. Jedes staatliche Handeln muss sich jedenfalls aber am
grundrechtlichen Übermaßverbot messen lassen. Die juristischen
Untersuchungen untersuchen diese Fragen am Beispiel von Abfallrecht und
Abfallpolitik. Zugleich testen sie dabei die Brauchbarkeit der angebotenen
Lösungen für die Rechtspraxis.
Alle Arbeiten des Instituts sind interdisziplinär angelegt. Sie verbinden
Einsichten aus Rechts-, Politik- und Wirtschaftswissenschaften.