|
MPIfG Working Paper
04/2, Mai 2004
Der deutsche Föderalismus – reformbedürftig und
reformierbar?
Prof. Dr. emer. Fritz W. Scharpf
,
Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung
Der Vortrag wurde auf dem Forum der
"Stiftungsallianz Bürgernaher Sozialstaat" am 31. März 2004 im Preußischen
Landtag, Berlin, gehalten.
Zusammenfassung
Der deutsche Föderalismus, der lange als Fundament
der westdeutschen Erfolgsgeschichte gefeiert wurde, gilt jetzt als die
eigentliche Ursache der deutschen Malaise. In der Tat haben die auf Konsens
angelegten Institutionen des "unitarischen Bundesstaats" und der
"Politikverflechtung" in den Nachkriegsjahrzehnten eine stetige und erfolgreiche
Politik begünstigt, während sie unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen die
Politik in Bund und Ländern lähmen und so die Bewältigung neuer
Herausforderungen und Krisen behindern oder vereiteln. Deshalb soll eine vom
Bundestag und Bundesrat gemeinsam eingesetzte Kommission Vorschläge entwickeln,
welche die autonome Handlungsfähigkeit der Politik auf beiden Ebenen verbessern
sollen. Der Vortrag analysiert die Interessenkonflikte, an denen dieser erste
ernsthafte Versuch einer Föderalismusreform scheitern könnte, und er diskutiert
Reformoptionen, bei denen eine Einigung über die Konfliktfronten hinweg immerhin
möglich erscheint.
Abstract
German federalism, long considered the foundation of
the West German success story, is now seen as a main cause of German failures.
In the post-war decades, it is true, the high consensus requirements of "joint
decision making" in the "unitary federal state" were conducive to a pattern of
consistent, steady and successful policy making. Under present conditions,
however, these same institutions are generating deadlocks that impede or prevent
effective policy responses to new challenges and crises. As a consequence, the
Bundestag and the Bundesrat have set up a joint commission with
the mandate to develop institutional reforms that would increase the autonomy of
policy choices at the national level and at the level of individual Länder.
The paper analyzes the conflicting institutional interests that stand in the way
of such reforms and discusses options that might still be acceptable in light of
these conflicts.
| 1 |
Unitarischer Bundesstaat und Politikverflechtung:
Weshalb reformbedürftig? |
Vor fünfzehn Jahren, in den Reden und Aufsätzen zum vierzigsten Jahrestag des
Grundgesetzes, wurde der Föderalismus als Fundament der westdeutschen
Erfolgsgeschichte gefeiert; und noch vor zehn Jahren, als eine
Verfassungskommission aus Anlass der deutschen Vereinigung das Grundgesetz
überprüfte, wurde die bundesstaatliche Ordnung so gut wie ohne Änderung
bestätigt – obwohl alle Aspekte der gegenwärtigen Kritik jedenfalls in der
Wissenschaft damals schon längst bekannt waren. Heute dagegen gilt die gleiche
Struktur den Meinungsführern einer zunehmend frustrierten und
politikverdrossenen Öffentlichkeit geradezu als die eigentliche Ursache der
politischen Malaise in unserem Land – eine Einschätzung, die offenbar von den
politischen Akteuren geteilt wird, denn Bundestag und Bundesrat haben im
vergangenen Herbst eine gemeinsame Kommission zur "Modernisierung der
bundesstaatlichen Ordnung" eingesetzt.
Wenn man diesen dramatischen Meinungswandel erklären will,
dann muss man die ökonomischen und gesellschaftlichen Herausforderungen, die von
der deutschen Politik zu bewältigen sind, in Beziehung setzen zu den besonderen
Strukturmerkmalen und Funktionsweisen des deutschen Föderalismus, die mit den
Stichworten des "unitarischen Bundesstaats" und der "Politikverflechtung"
bezeichnet werden können.
Das erste Stichwort beschreibt eine für Bundesstaaten
ungewöhnliche Fixierung der politischen Diskussion, der parteipolitischen
Auseinandersetzung und der Medien auf die nationale Ebene. Dieser "unitarischen" politischen Kultur
entsprechen ungewöhnlich geringe Unterschiede der Rechtsordnung und der
staatlichen Leistungen zwischen den Ländern und eine Finanzverfassung, die
verhindert, dass Unterschiede in der Wirtschaftskraft sich auf die finanzielle
Ausstattung der einzelnen Länder auswirken könnten. Das zweite Stichwort, die "Politikverflechtung", beschreibt dagegen eine in der Welt einmalige Zuordnung
der Staatsfunktionen. Die Gesetze in fast allen wichtigen Politikfeldern und so
gut wie alle Steuergesetze werden vom Bund erlassen, aber sie müssen von den
Ländern in eigener Verantwortung und mit eigenen Mitteln vollzogen werden. Im
Gegenzug sind jedoch die Bundesregierung und ihre parlamentarische Mehrheit im
Bundestag in allen wichtigen Bereichen der Gesetzgebung auf die Zustimmung der
Landesregierungen im Bundesrat angewiesen. Im Ergebnis ist deshalb in
Deutschland politisches Handeln jedenfalls in der Innenpolitik nur im Konsens
zwischen den Regierungen von Bund und Ländern möglich.
In der unmittelbaren Nachkriegszeit war dieser Konsens im gemeinsamen Willen zum
Wiederaufbau und zur Integration der Heimatvertriebenen allseits vorhanden. Auch
die wichtigen innenpolitischen Grundsatzentscheidungen der fünfziger Jahre, die
das "deutsche Modell" der "sozialen Marktwirtschaft" prägten – lohnbezogene
Sozialversicherung und dynamische Rente, Mitbestimmung und Tarifvertragsrecht,
Bundesbankgesetz und Kartellrecht – waren bei ihrer Verabschiedung zwar oft
zwischen den großen Parteien umstritten, aber kaum zwischen Bund und Ländern.
Nachdem aber die Weichen einmal gestellt waren, hätten sie auch nur noch im
Konsens zwischen Bund und Ländern wieder umgestellt werden können.
Da diese politischen Grundentscheidungen insgesamt für die wirtschaftliche und
gesellschaftliche Entwicklung der Bundesrepublik in den Nachkriegsjahrzehnten
günstig waren, erwies sich auch die aus der Politikverflechtung folgende
Stetigkeit und Verlässlichkeit der konsensualen Politik zunächst als ein
Vorteil. Mit dem Beginn der Wirtschaftskrise in den siebziger Jahren gewannen
jedoch die korrespondierenden Nachteile des politischen Immobilismus an Gewicht.
Dies lag nicht nur an krisenbedingten Interessenkonflikten zwischen den Ländern,
sondern auch an politischen Richtungskonflikten zwischen der sozial-liberalen
Koalition im Bundestag und einem von unionsgeführten Regierungen dominierten
Bundesrat.
Seit den neunziger Jahren gibt es nun wieder die Möglichkeit parteipolitischer
Blockaden. Zugleich stand und steht aber die deutsche Politik vor neuen
Problemen, von denen die deutsche Vereinigung zwar das dramatischste, aber nicht
notwendigerweise das schwierigste war und ist. Herausgefordert wird das alte
"deutsche Modell" auch durch die Globalisierung der Kapitalmärkte, durch die
Vollendung und die Osterweiterung des europäischen Binnenmarktes, durch die
Erstreckung der europäischen Wettbewerbspolitik auf Aufgaben der "Daseinsvorsorge", durch die Europäische Währungsunion und den Verlust einer auf
die deutsche Wirtschaft zugeschnittenen Geldpolitik, und vor allem durch die
Folgen hoher Arbeitslosigkeit und fallender Geburtenraten für die
Finanzierungsgrundlagen unseres Sozialstaats.
| 1.1 |
Handlungsfähigkeit der Politik
des Bundes |
Jede dieser neuen Herausforderungen hätte Kurswechsel der Bundespolitik
erfordert, die in ihrer Wirkung schwer abzuschätzen aber für die Betroffenen
zumeist schmerzhaft gewesen wären. Solche Reformen werden aber durch die
föderale Politikverflechtung außerordentlich erschwert oder sogar verhindert.
Das lag und liegt einerseits an den sechzehn Landtagswahlen in jeder
Legislaturperiode, die alle Einfluss auf die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat
haben, und die von der jeweiligen Opposition als Plebiszit gegen die
Regierungspolitik inszeniert werden können. Anders als in den meisten
Demokratien hat keine deutsche Regierung fünf oder vier oder auch nur zwei Jahre
Zeit, um die Wähler von der Wirksamkeit schmerzhafter Reformen zu überzeugen.
Wenn sie nicht politischen Selbstmord begehen will, muss sie auch die
kurzfristigen Proteste der Wähler fürchten.
Aber auch eine Regierung, die bereit wäre, ihr eigenes Überleben aufs Spiel zu
setzen, könnte ihre Reformpolitik nicht gegen die Oppositionsmehrheit im
Bundesrat durchsetzen, wenn diese zur Blockade entschlossen ist. Dafür kann es
wahltaktische Gründe geben – je näher der Wahltag, desto größer das Interesse
der Opposition, jeden Erfolg der Regierung zu verhindern. Wichtiger sind aber
sachpolitische Kontroversen, wenn Regierung und Opposition von unterschiedlichen
Situationsdeutungen ausgehend unterschiedliche Lösungskonzepte verfolgen, und
dann im Vermittlungsausschuss nach quälenden Geheimverhandlungen bestenfalls
widersprüchliche und verkorkste Kompromisse herauskommen.
In Krisensituationen führt die deutsche Politikverflechtung also in einen
Circulus Vitiosus: Ihre Bewältigung erforderte durchgreifende und für die
betroffenen Gruppen auch schmerzhafte Richtungswechsel der Bundespolitik. Die
erwartbare Folge sind verlorene Landtagswahlen und oppositionelle Mehrheiten im
Bundesrat, die dann parteipolitisch motivierte Blockaden der Regierungspolitik
möglich machen. Die Krise selbst erzeugt also gerade jene Lähmung der
Bundespolitik, die ihrerseits eine erfolgreiche Überwindung der Krise
verhindert.
Aber auch wenn die Politik des Bundes voll handlungsfähig wäre, könnte sie die
gegenwärtigen Herausforderungen nicht allein bewältigen. Wichtige Instrumente –
vor allem in der Geld-, Währungs-, Handels- und Wettbewerbspolitik – stehen nur
noch auf der europäischen Ebene zur Verfügung oder ihre nationale Verwendung
wird durch die Vorgaben des europäischen Rechts beschränkt. Vor allem aber haben
die Vollendung des europäischen Binnenmarktes und die Währungsunion die
tatsächliche Wirksamkeit der Bundespolitik erheblich vermindert. Die deutschen
Unternehmen stehen nun im unmittelbaren Wettbewerb mit Anbietern aus anderen
Regionen Europas, und sie haben selbst die freie Wahl unter allen europäischen
Standorten, ohne dadurch ihren Zugang zum heimischen Markt zu gefährden.
In diesem Standortwettbewerb zwischen den europäischen Regionen kann der Bund
wenig mehr tun als einige der negativen Standortfaktoren zu korrigieren – durch
den Abbau von Überregulierung und die Senkung der nominalen Steuersätze auf
Unternehmensgewinne und der Lohnnebenkosten.
| 1.2 |
Handlungsfähigkeit der Politik
in den Ländern |
Für die positiven Standortbedingungen dagegen, von denen die
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft in erster Linie abhängt, liegt
entweder die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern, oder sie hängen weniger vom
Inhalt der Gesetze als von der Qualität des Vollzugs und von der leistenden und
gestaltenden Verwaltung in den Ländern ab.
Anders als in den kleineren europäischen Ländern ist überdies die
Wirtschaftsstruktur in der Bundesrepublik sektoral und regional stark
differenziert. Wenn also auch bei uns Spezialisierungsvorteile im
internationalen Wettbewerb genutzt werden sollen, dann sind dafür einheitliche
Regeln und Maßnahmen auf Bundesebene weniger wirksam als eine regional
differenzierte Politik. Dies gilt nicht nur für das Bildungswesen, sondern auch
für die berufliche Bildung, die Weiterbildung der Arbeitskräfte und für das
Angebot unternehmensbezogener und praxisnaher Kapazitäten für Forschung und
Entwicklung und den Ausbau der unternehmensdienlichen Infrastruktur oder den
standortbezogenen Umweltschutz.
Aber auch dieses Potential einer regional spezialisierten Politik kann unter den
Bedingungen der deutschen Politikverflechtung nur in engen Grenzen genutzt
werden. Anders als im Bund liegt der Grund hier allerdings nicht in
parteipolitisch motivierten Blockaden, sondern in der Beschränkung des
landespolitischen Handlungsspielraums durch das einheitliche Bundesrecht – und,
so muss man hinzufügen, in der Selbstbindung der Länder durch Staatsverträge und
Verwaltungsvereinbarungen in den wenigen Bereichen, in denen ihnen auch heute
noch die Gesetzgebungskompetenz zusteht. Noch schlechter steht es um die
Einnahmen der Länder, weil selbst die Steuern, die ausschließlich den Ländern
und Gemeinden zufließen, durch Bundesgesetz einheitlich geregelt werden.
Finanziellen Spielraum kann das einzelne Land also allenfalls noch durch höhere
Verschuldung gewinnen. Kurz, die gegenwärtigen Handlungsspielräume der
Landespolitik reichen nicht aus, um die Vorteile der regionalen Spezialisierung
in der europäischen Standortkonkurrenz zu nutzen.
| 2 |
Kann die Politikverflechtung
sich selbst reformieren? |
Wenn Deutschland die gegenwärtigen Krisen überwinden soll, brauchen wir also
eine Reform der bundesstaatlichen Ordnung, welche die über fünf Jahrzehnte
anhaltende Tendenz zur immer stärkeren Verflechtung umkehrt. Sie müsste
gleichzeitig die autonome Handlungsfähigkeit der Bundespolitik erhöhen und die
Handlungsspielräume der Politik in den einzelnen Ländern erweitern. An
Vorschlägen dafür fehlt es inzwischen nicht mehr. Am Ende der Diskussion steht
jedoch das Erfordernis von Zweidrittelmehrheiten im Bundestag und im Bundesrat.
Mit anderen Worten: Es gibt für auch für die Verfassungsreform keinen
archimedischen Punkt außerhalb der Politikverflechtung.
Dies schließt Reformvorschläge aus, bei denen es
eindeutige Gewinner und Verlierer gäbe. Realisierbar sind allenfalls "Win-Win"-Lösungen, über die an den
drei wichtigsten Konfliktfronten der deutschen Politikverflechtung Konsens
erzielt werden kann – nämlich der Front zwischen Regierungskoalition und
Opposition im Bund, der Front zwischen Bund und Ländern, und schließlich der
Front zwischen den wirtschaftlich und finanziell stärkeren und den schwächeren
Ländern.
| 2.1 |
Regierung und Opposition |
Wenn die Handlungsfähigkeit der Bundespolitik gesteigert werden soll, dann
müsste der Opposition die Möglichkeit genommen werden, Gesetzesinitiativen der
Regierungskoalition aus sachpolitischen oder aus wahltaktischen Gründen im
Bundesrat zu blockieren. Auf den ersten Blick erscheint dies als ein
Nullsummenkonflikt, bei dem die Interessen beider Lager einander diametral
entgegenstehen. Wenn dies zuträfe, dann hätte man freilich die
Bundesstaatskommission gar nicht erst einzusetzen brauchen. Dass sie dennoch
zustande kam, und dass die Vertreter beider politischer Lager sich mit großem
Ernst und fast ohne Polemik um konstruktive Lösungen bemühen, muss deshalb als
ein hoffnungsvolles Zeichen gewertet werden.
Offenbar hat sich für die Föderalismusreform an dieser
Front ein historisch seltenes "Window of Opportunity" geöffnet, in dem die gegenwärtige
Regierungskoalition noch immer hofft, auch nach der nächsten Wahl weiterregieren
zu können, während die Opposition sich selbst als die nächste Regierung sieht.
Überdies haben beide Seiten offenbar eingesehen, dass auch jede künftige
Regierung eine unpopuläre Reformpolitik betreiben müsste, deren Erfolg durch
parteipolitisch motivierte Blockaden im Bundesrat vereitelt würde. Anders als in
der Sachpolitik spielt bei den Diskussionen über die Verfassungsreform der
Konflikt zwischen Regierung und Opposition im Bund derzeit also kaum eine Rolle.
Im Gegenteil: Beide Lager wollen die Vetorechte des Bundesrats einschränken,
weil es beiden nun in erster Linie darum gehen muss, die autonome
Handlungsfähigkeit der Bundespolitik zu steigern.
Aber dieses Interesse ihrer Bundesparteien reicht gewiss nicht aus, um auch die
Landesregierungen und ihre Chefs für den Verzicht auf Vetorechte zu begeistern.
Sie verlören damit ja nicht nur attraktive Möglichkeiten einer bundespolitischen
Profilierung, sondern auch die Chance, die institutionellen und fiskalischen
Interessen ihrer Länder bei der Gesetzgebung des Bundes durchzusetzen oder zu
verteidigen.
Für die Länder erscheint der Verzicht auf Vetorechte des Bundesrats deshalb als
Zumutung, die sie nicht ohne ausreichende Kompensation akzeptieren werden. Da
sie in der fünfzigjährigen Entwicklung der deutschen Politikverflechtung immer
Landeskompetenzen gegen Mitwirkungsrechte im Bund getauscht haben, liegt es für
sie zunächst nahe, als Kompensation einen Rücktausch zu fordern: Wo der Bund auf
Gesetzgebungskompetenzen verzichtet, könnte der Bundesrat ja schließlich auch
nichts mehr blockieren – womit freilich für die größere Handlungsfähigkeit der
Bundespolitik noch nicht viel gewonnen wäre.
Wo aber der Bund weiterhin handeln will und Gesetze beschließen kann, die von
den Ländern ausgeführt werden müssen, da werden und können die Länder auch
künftig nicht auf die Verteidigung ihrer institutionellen und fiskalischen
Interessen verzichten. Immerhin sind sie aber offenbar bereit, dabei über
Entscheidungsregeln und Verfahren nachzudenken, die nicht ohne weiteres auch für
parteipolitische Blockaden genutzt werden können. Eine Einigung an dieser Front
erscheint also nicht ausgeschlossen.
Die größten Schwierigkeiten gibt es an der dritten Front. Hätten wir in
Deutschland annähernd gleich große und gleich leistungsfähige Länder, so wie sie
nach dem "Neugliederungsauftrag" im ursprünglichen Grundgesetz geschaffen werden
sollten, so wäre die Aufteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern kaum
ein Problem. Andererseits haben aber die Gliedstaaten in der Schweiz oder in den
Vereinigten Staaten viel weiterreichende Kompetenzen als die deutschen Länder,
obwohl sie sich nach Größe und Leistungsfähigkeit noch viel stärker voneinander
unterscheiden. Freilich sind dort die Bürger auch bereit, erhebliche
Unterschiede in den staatlichen Leistungen und in ihren eigenen
Lebensverhältnissen zu akzeptieren. Hier liegt also der Knackpunkt einer Reform
des deutschen Föderalismus.
Wenn man über die Neugliederung nicht reden und zugleich den Anspruch auf
Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse nicht aufgeben will, dann wird die
Rückverlagerung von Kompetenzen zum Problem im Verhältnis zwischen den Ländern.
Soll man die Verteilung an der Leistungsfähigkeit des Saarlandes, Bremens oder
Mecklenburg-Vorpommerns orientieren? Dann müsste der Bund noch mehr
Zuständigkeiten an sich ziehen, als er heute schon hat. Ginge es dagegen nur um
Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg oder Hessen, die man ja auch als
mittelgroße und höchst potente Mitgliedstaaten in die EU entlassen könnte, dann
gäbe es für eine Entflechtung allenfalls politisch motivierte, aber kaum
sachlich zwingende Beschränkungen.
Die zu Beginn der Diskussion einhellige Forderung nach größerer Autonomie und
weitgehender Entflechtung muss also für die kleinen und wirtschaftsschwachen
Länder ambivalent erscheinen. Sie erhöht gewiss auch ihre Chance, für die
eigenen Probleme passende und demokratisch legitimierte Lösungen zu entwickeln –
wie dies ja unmittelbar nach der deutschen Vereinigung gerade von den neuen
Bundesländern gefordert worden war. Aber das war vor ihrer vollständigen
Integration in den unitarischen Bundesstaat.
Heute jedenfalls betont man dort eher die Risiken als die Chancen der
Entflechtung. Obwohl der bis 2019 festgeschriebene Finanzausgleich von der
Föderalismusreform nicht in Frage gestellt werden darf, befürchtet man doch
einen Regulierungs- und Steuerwettbewerb zwischen den Ländern, der eine noch
größere Ungleichheit der Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse zur Folge haben
könnte.
| 3 |
Die Agenda einer realisierbaren
Föderalismusreform |
Eine erfolgreiche Föderalismusreform müsste die Lähmung der deutschen Politik
überwinden. Dazu müsste sie die Möglichkeit parteipolitisch motivierter
Blockaden im Bundesrat beschränken, ohne dass dadurch die institutionellen und
fiskalischen Interessen der Länder schutzlos gestellt werden. Zugleich müsste
der legislative und fiskalische Handlungsspielraum der einzelnen Länder
erweitert werden, ohne dass dadurch die kleinen und wirtschaftsschwachen Länder
einer für sie gefährlichen Standortkonkurrenz ausgesetzt werden. Objektiv
gesehen wäre zwar das erste Ziel leichter zu erreichen als das zweite, aber die
Länder haben zwischen beiden ein politisches Junktim postuliert, so dass nur
entweder beide oder keines von beiden erreicht werden kann.
Die Zustimmungsrechte des Bundesrats gehen zum ganz überwiegenden Teil auf zwei
Regeln zurück: Wenn ein Bundesgesetz, das von den Ländern oder Kommunen zu
vollziehen ist, auch die Einrichtung von Behörden und das Verwaltungsverfahren
regeln will, so bedarf dies der Zustimmung des Bundesrats (Art. 84, 85, 80 und
108 GG). Das Gleiche gilt für Bundesgesetze über Steuern und
Ausgleichsleistungen, welche den Ländern oder Kommunen zufließen (Art. 105-107
GG). In der bisherigen Architektur des Grundgesetzes, die von keiner Seite
grundsätzlich in Frage gestellt wird, erscheinen diese Regeln sinnvoll und aus
der Sicht der Länder auch unverzichtbar. Die Möglichkeit ihrer parteipolitischen
Instrumentalisierung ergab sich erst aus einer Ausweitung, die durch die
"Einheitstheorie" des Bundesverfassungsgerichts legitimiert wurde. Nach ihr kann
der Bundesrat die Zustimmung auch wegen der materiellen Inhalte eines
Bundesgesetzes verweigern, auch wenn diese keine Bedeutung für die
administrativen oder fiskalischen Landesinteressen haben.
Wenn man sich also darüber einig wäre, dass der sachliche Gehalt eines Gesetzes
von der parlamentarischen Mehrheit im Bundestag politisch zu verantworten sei,
und dass das Zustimmungsrecht des Bundesrats sich auf die Verteidigung
institutioneller und fiskalischer Landesinteressen beschränken sollte, dann
brauchte man nur diese richterliche Ausweitung zu korrigieren. Dafür liegen
inzwischen mehrere Vorschläge vor, und wenn es nur darum ginge, wäre eine
konsensuale Lösung nicht ausgeschlossen.
| 3.2 |
Erweiterung der Landeskompetenzen |
Aber damit hätten die Länder ja noch nichts an Autonomie gewonnen. Deshalb sucht
man nun in den Katalogen der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenzen und der
Rahmengesetzgebungskompetenzen des Bundes nach Zuständigkeiten, die künftig auf
die Länder übertragen werden könnten, ohne dass dadurch wichtige
gesamtstaatliche Interessen gefährdet werden. Beim gegenwärtigen Stand der
Diskussion, die auf Seiten des Bundes bisher überwiegend von den Parlamentariern
bestritten wurde, erscheint dies auch keineswegs aussichtslos. Aber noch haben
ja die Fachbrüderschaften in den Ministerien beider Ebenen ihre Bedenken gegen
die Entflechtung noch nicht formuliert.
Überdies zeigt ein Blick auf die schier unübersehbare Liste der geltenden
Bundesgesetze auch die außerordentliche Vielfalt der unter den einzelnen
Kompetenztiteln tatsächlich geregelten Materien. Für jede von ihnen wären
differenzierte Argumente und Prognosen erforderlich, um die künftige
Unschädlichkeit unterschiedlichen Landesrechts zu begründen. Dies wäre schon aus
Zeitgründen gar nicht zu leisten. Man wird also notwendigerweise zu
pauschalierenden Zuweisungen kommen müssen, die dann aber neue Bedenken
provozieren werden, weil sie entweder die Kompetenzen des Bundes oder die der
Länder zu extensiv definieren müssten.
Vor allem aber mobilisiert die Diskussion über eine erhebliche Erweiterung
autonomer Landeskompetenzen die Ängste vor einem "ruinösen" Regulierungs- und
Steuerwettbewerb zwischen den wirtschaftsstarken und den wirtschaftsschwachen
Ländern. Die ersten, so befürchtet man, könnten dann ihre Steuern senken,
während die zweiten ihre ohnehin geringe Attraktivität als Wirtschaftsstandort
durch die Deregulierung von Vorschriften des Umweltschutzes, der
Arbeitssicherheit, des Baurechts und des Arbeitsrechts verteidigen müssten. Am
Ende wären dann die Staatskassen in allen Ländern noch leerer als heute und die
Bürger und Arbeitnehmer noch weniger vor allfälligen Risiken geschützt.
Solche Befürchtungen sind nicht immer grundlos, aber man darf sie auch nicht
verallgemeinern. Nicht jeder Unterschied bei den Steuern treibt die Unternehmen
und Steuerzahler aus einem Land in das andere, und das Gleiche gilt für
Unterschiede im Baurecht oder im Umweltrecht. Ein Steuer- und
Regulierungswettbewerb wäre also keineswegs immer und überall zu erwarten – und
er hätte, so er denn stattfände, in unserem überregulierten Land auch oft eher
Wohlfahrtsgewinne als Nachteile für die Bürger zur Folge.
Aber auch diese Fragen könnten in den Beratungen über eine Verfassungsreform
nicht mit der notwendigen Differenziertheit geklärt werden. Damit freilich
können auch die Befürchtungen der wirtschaftsschwachen Länder vor den Risiken
eines "Wettbewerbsföderalismus" nicht überzeugend widerlegt werden. An dieser
Hürde kann deshalb die Rückübertragung wesentlicher Gesetzgebungs- und
Steuerkompetenzen auf die Länder immer noch scheitern – und wenn dann die
anderen Länder auf dem Junktim zwischen Autonomie und ihren Zustimmungsrechten
im Bundesrat bestehen, bliebe von der Reform insgesamt wenig übrig.
Deshalb lohnt es sich, nach korrigierenden Mechanismen zu suchen, welche bei der
jeweils gewählten Kompetenzverteilung den Konflikt zwischen den Ländern
entschärfen und so die Blockade der Reform vermeiden könnten.
Im Falle einer erheblichen Erweiterung der Länderkompetenzen könnte man die
Befürchtungen der wirtschaftsschwachen Länder zumindest vermindern, wenn
zugleich Möglichkeiten einer künftigen Beschränkung des Regulierungs- und
Steuerwettbewerbs vorgesehen würden. Zu diesem Zweck könnte man dem Bund
generell das Recht einräumen, eine vergleichende Berichterstattung über die
Wahrnehmung von Landesaufgaben zu veranlassen. Sollten sich dabei Hinweise auf
schädliche Wettbewerbseffekte ergeben, so könnte der Bundesgesetzgeber (mit
Zustimmung des Bundesrats) ermächtigt werden, Mindeststandards und Höchstgrenzen
für die Landesgesetzgebung festzulegen. Würde schließlich die Wahrnehmung
gesamtstaatlich wichtiger Landesaufgaben durch die mangelnde Leistungskraft
einzelner Länder beeinträchtigt, so sollte der Bund (wiederum mit Zustimmung des
Bundesrats) zweckgebundene Finanzhilfen an die betroffenen Länder geben können.
Wahrscheinlicher ist freilich der umgekehrte Fall. Sollte eine weitgehende
Übertragung autonomer Steuer- und Gesetzgebungskompetenzen scheitern, dann wäre
das von den leistungsstärkeren Ländern postulierte Junktim verletzt – und diese
hätten dann auch keinen Grund mehr, ihre Vetorechte im Bundesrat einzuschränken.
Unter diesen Umständen könnte man jedoch auf die von einigen Ländern
vorgeschlagene Option von "Zugriffsrechten" zurückgreifen, die dem
Landesgesetzgeber Abweichungen von den Regeln eines Bundesgesetzes erlauben.
Nach diesem Vorschlag könnte der Bundesgesetzgeber weiterhin die ihm
zugeordneten Materien vollständig regeln, und normalerweise würden die Länder es
auch dabei belassen. Wenn aber ein Land in Reaktion auf besondere Probleme oder
Chancen der regionalen Wirtschaft oder auf die politischen Präferenzen seiner
Bürger von einzelnen Regeln des Bundesrechts abweichen will, soll dies
grundsätzlich möglich sein. Zum Schutz gesamtstaatlicher Belange und der
Interessen anderer Länder sollte freilich der Bundesgesetzgeber (mit Zustimmung
des Bundesrats) die Möglichkeit erhalten, eine solche Abweichung entweder von
vornherein auszuschließen oder nachträglich aufzuheben.
Wenn derartige Optionen in die Verfassung eingebaut würden, dann verlöre die
Diskussion über die genaue Abgrenzung der Kompetenzen von Bund und Ländern die
kritische Bedeutung, an der die Reform im Ganzen zu scheitern droht. Zu
weitgehende Bundeskompetenzen könnten durch Zugriffsrechte der Länder
korrigiert, zu weitgehende Landeskompetenzen durch bundesgesetzliche Mindest-
und Höchststandards begrenzt und durch Finanzhilfen des Bundes kompensiert
werden. In beiden Fällen könnten so die Handlungsspielräume der Landespolitik
erweitert werden, ohne dass die wirtschaftsschwachen Länder den Risiken einer
unkontrollierbaren Regulierungs- und Steuerkonkurrenz ausgesetzt würden.
Wenn an der Front zwischen den Ländern Konsens über solche Mechanismen erzielt
würde, dann könnte wohl auch an der Front zwischen Bund und Ländern Konsens über
eine Beschränkung der Zustimmungsrechte des Bundesrats erreicht werden. Dann
schließlich könnte man auch auf Konsens für eine Reform der bundesstaatlichen
Ordnung hoffen, welche die Handlungsfähigkeit der Politik im Bund wie in den
Ländern erhöht. Angesichts der gegenwärtigen Krisen unseres Landes sollte man
die erkennbaren Mühen aller Beteiligten um diesen Konsens als eine patriotische
Tat würdigen.
Copyright © 2004 Fritz W. Scharpf No part of this publication may be
reproduced or transmitted without permission in writing from the author.
Jegliche Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, bedarf der
Zustimmung des Autors. MPI für Gesellschaftsforschung,
Paulstr. 3, 50676 Köln, Germany
|