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MPIfG Working Paper 03/4, Mai 2003
No Longer the Century of Corporatism. Das Ende des
"Bündnisses für Arbeit"
Wolfgang Streeck
, Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung
Beitrag zu einem wissenschaftlichen Symposium des Fachbereichs für Politik-
und Verwaltungswissenschaften ders Universität Konstanz zu Ehren von Prof. emer.
Dr. Gerhard Lehmbruch, Konstanz, 11. April 2003.
Zusammenfassung
Das Scheitern des "Bündnisses für Arbeit" markiert das Ende aller Versuche, die
Anpassung des deutschen Arbeitsmarkts und Sozialstaats durch einen dreiseitigen
nationalen Pakt zwischen Staat, Gewerkschaften und Arbeitgebern zu erreichen.
Die Ursachen des Scheiterns liegen vor allem in den Besonderheiten der
staatlichen Organisation und des Parteienwettbewerbs in Deutschland. Die
Geschichte des Bündnisses für Arbeit kann deshalb im Wesentlichen als Geschichte
von Konflikten um die Verteilung politischer Macht innerhalb des staatlichen
Systems rekonstruiert werden.
Abstract
The failure of the "Alliance for Jobs" marks the end of the attempt to
accomplish the adjustment of the German labor market and welfare state through a
tripartite pact between government, trade unions and organized business. The
root causes of the failure are located mainly in the peculiarities of the
organization of the German state and its system of party competition. The
history of the Alliance for Jobs can therefore essentially be recounted as a
history of conflict over the distribution of political power within the state
system.
Diesmal war schon am Rosenmontag alles vorbei. Als am 3. März 2003 auf
Einladung des Bundeskanzlers die Spitzenrunde des Bündnisses für Arbeit zum
ersten Mal nach der Bundestagswahl zusammentrat, ahnte man schon, dass dies
zugleich das letzte Mal sein könnte. So kam es dann auch. Nachdem Arbeitgeber
und Gewerkschaften wie üblich ihre miteinander unvereinbaren Forderungen
vorgetragen hatten, erklärte der Bundeskanzler, er sehe keinerlei Fortschritt
und deshalb keinen Sinn darin, die Treffen fortzusetzen. Von nun an werde die
Regierung ihre Verantwortung selber wahrnehmen; in welcher Form man in Zukunft
miteinander sprechen werde, werde später entschieden. Die gemeinsame
Pressekonferenz, seit 1998 unvermeidlicher Schluss- und Höhepunkt jeder
Bündnisrunde, fiel ebenso aus wie das geplante Abendessen.
Wenn einer von diesem Ereignis nicht überrascht gewesen sein kann, dann war dies
Gerhard Lehmbruch. In einem schon Ende 1999 veröffentlichten Artikel über die
"institutionellen Schranken einer ausgehandelten Reform des Wohlfahrtsstaats"
hatte Lehmbruch darauf hingewiesen, dass eine Lösung der deutschen
Beschäftigungskrise eine "Neudefinition wohlfahrtsstaatlicher Ansprüche"
voraussetze. Diese aber sei nicht durch ein tripartistisches Bündnis für Arbeit,
sondern nur durch einen "verhandlungsdemokratischen Konsens vor allem zwischen
den beiden großen 'Volksparteien'", also nur im Medium des Parteiensystems zu
erreichen (Lehmbruch 1999: 111). Ob ein solcher ins Haus stand, ließ Lehmbruch
offen; über die Schwierigkeiten freilich, "unter den spezifischen
institutionellen Bedingungen deutscher Staatlichkeit ... ein Gleichgewicht
zwischen Wettbewerbsdemokratie und Verhandlungsdemokratie" zu finden (ibid.),
kann man sich nirgends besser informieren als bei Lehmbruch selber.
Im Folgenden möchte ich versuchen, Gerhard Lehmbruchs hellsichtige Analyse aus
dem Jahr 1999 aus der vorteilhaften Position des Rückblicks im Sinne eines
friendly amendment weiterzuführen. Hinterher ist man oft klüger als vorher, und
wer sich auf die Schultern von Riesen stellt, kann manchmal weiter sehen als
diese. Diskutieren möchte ich die Begründung, mit der Lehmbruch seinerzeit die
Erfolgsbedingungen des Bündnisses für Arbeit für gering veranschlagt hat,
insbesondere Lehmbruchs Bezug auf die "besonders ausgeprägte institutionelle
Segmentierung" des deutschen Wohlfahrtsstaats und des ihn tragenden Korporatismus. Lehmbruch zufolge funktionieren
"das Tarifvertragswesen, die
arbeitsmarktpolitischen Institutionen, das System der Gesetzlichen
Krankenversicherung und die Alterssicherungssysteme" nach je eigenen
"Diskursformen und Spielregeln". Zwar gelte in allen Bereichen das "korporatistische
Prinzip der Parität von Organisationen"; dieses aber habe sich "in jedem Sektor
auf der Basis sektorspezifischer Konfliktlinien konsolidiert" (Lehmbruch 1999,
99). Als Folge "überlappen sich die [jeweiligen] Akteursnetzwerke allenfalls an
den Rändern" (ibid.), was "sektorübergreifenden" dreiseitigen Reformpakten im
Wege stehe. Lehmbruchs These ist, in Kürze, dass wir es bei dem
"institutionellen Profil des deutschen Korporatismus ... mit einem Ausmaß
institutioneller Segmentierung zu tun haben, das eine Reformpolitik auf der
Basis integrierter Verhandlungen erschwert" (1999: 95f.).
Es geht mir nun nicht darum zu bestreiten, dass eine tripartistisch koordinierte
Reform der verschiedenen Unterabteilungen des deutschen Wohlfahrtsstaats
Probleme aufwerfen kann. Dies gilt insbesondere für den von Lehmbruch besonders
hervorgehobenen Gesundheitssektor, dessen Konzertierte Aktionen und Runde Tische
mit dem Zuschnitt eines nationalen "Bündnisses für Arbeit" in der Tat kaum zur
Deckung gebracht werden können. Allerdings hat, vor allem was die anderen
Bereiche angeht, Christine Trampusch am Kölner Max-Planck-Institut bei ihren
Analysen des "Verschiebebahnhofs" zwischen den verschiedenen Sozialkassen und
dem Bundeshaushalt darauf hingewiesen, dass in der Vergangenheit die
Sozialpolitiker und ihre verbandlich organisierte Klientel zu einem sehr hohen
Maß zu koordiniertem Handeln immer dann fähig waren, wenn es darum ging,
Leistungen zu erhöhen oder abzusichern und die dafür notwendigen Einnahmen zu
beschaffen. In besonderem Maße scheint dies beim Aufbau des deutschen
Frühverrentungswesens der Fall gewesen zu sein (Trampusch 2003). Das von
Trampusch aufgedeckte Muster könnte man dahingehend interpretieren, dass die
sektorale Differenzierung des deutschen Wohlfahrtsstaats der Herausbildung eines
sektorübergreifenden gemeinsamen Willens von Staat und Verbänden in
"integrierten Verhandlungen" (Lehmbruch) nicht notwendig im Wege steht. Kommt
ein solcher gemeinsamer Wille freilich nicht zustande, so spricht mit Lehmbruch
vieles dafür, dass jeder einzelne Subsektor sich in ein uneinnehmbares
Widerstandsnest verwandeln kann, in dem vor allem die Gewerkschaften, aber auch
die Arbeitgeber und andere an der jeweiligen Selbstverwaltung beteiligte Gruppen
gute Chancen haben, Reformversuche abzuwehren oder doch so zu modifizieren, dass
mindestens ihre Koordinierung mit anderen Subsektoren zunichte gemacht wird.
Allerdings kann man fragen, ob dies beim endlichen Scheitern des Bündnisses für
Arbeit tatsächlich die tragende Rolle gespielt hat. Ich glaube: eher nicht.
Soweit man rückblickend sehen kann, ist es im Fall des Schröderschen Bündnisses
zu dem von Lehmbruch erwarteten Kräftemessen zwischen Systemsteuerung und
Subsystemautonomie bzw. zwischen nationalem und sektoralem Tripartismus nie
gekommen, und zwar weil das gesamtwirtschaftliche Beschäftigungsbündnis schon
gescheitert war, bevor es überhaupt damit beginnen konnte, sich an der
institutionellen Widerständigkeit der Subsektoren des Wohlfahrtsstaats
abzuarbeiten. Ursache hierfür war nach meinem Eindruck ein fundamentales
Versagen von Parteiensystem, Bundesstaat und Regierungsapparat, also des im
engeren Sinne staatlichen Institutionenkomplexes des deutschen Korporatismus,
von dem Lehmbruch zu Recht sagt, er habe "in Deutschland nicht die
unterstützende Rolle gespielt, die sich in anderen Ländern als wichtige
Erfolgsvoraussetzung" für tripartistische Politik erwiesen habe (Lehmbruch 1999:
96). Mit anderen Worten, meine These ist, dass ein dreiseitiger nationaler
Konsens über eine von einem Bündnis für Arbeit durchzusetzende Politik
koordinierter Reformen zur Erhöhung des Beschäftigungsniveaus, mit dem die Probe
aufs Exempel der Regierungsfähigkeit des Ganzen gegenüber seinen Teilen bzw. des
gesamtwirtschaftlichen gegenüber dem sektoralen Korporatismus hätte gemacht
werden können, vor allem wegen endemischer Funktionsschwächen des staatlichen
und Parteiensystems nie zustande gekommen ist. Damit aber konnte die
"institutionelle Architektur" (Lehmbruch) des deutschen Wohlfahrtsstaats,
insbesondere die hohe Eigenständigkeit und Ausdifferenzierung seiner
verschiedenen Sektoren, nie wirklich in die Lage kommen, jene destruktiven
Wirkungen zu entfalten, die sie sehr wahrscheinlich tatsächlich entfaltet hätte,
wenn ihr dazu Gelegenheit geboten worden wäre.
Das heißt nun nicht, dass die korporatistische Seite des deutschen Korporatismus
daran unbeteiligt gewesen wäre, dass ein gemeinsamer politischer Wille zur
Disziplinierung der wohlfahrtsstaatlichen Subsysteme nicht gebildet werden
konnte. Ganz im Gegenteil machten in den neunziger Jahren die Verbände sowohl
der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer, und letztere vor allem, eine tief
gehende Organisationskrise durch, die bis heute anhält (Streeck und Hassel
2003). Auf beiden Seiten sanken die Organisationsgrade, bei den Gewerkschaften
mehr als bei den Verbänden der Wirtschaft. Zwischen Wirtschafts- und
Arbeitgeberverbänden, insbesondere zwischen BDI und BDA, wurden in öffentlicher
Polemik Konflikte ausgetragen, die eine gemeinsame Politik, vor allem eine mit
Konzessionen gegenüber Regierung und Gewerkschaften, zunehmend unmöglich
machten. Hintergrund war die abnehmende Bereitschaft der Klein- und
Mittelunternehmen, sich weiterhin von den zunehmend multinationalen
Großunternehmen vertreten und führen zu lassen, und die entsprechend gewachsene
Notwendigkeit für die miteinander konkurrierenden Organisationen der Wirtschaft,
die neue Empfindlichkeit der großen Mehrzahl ihrer Mitglieder ernst zu nehmen.
Was die Gewerkschaften angeht, so wurde die ohnehin geringe Führungskraft des
DGB durch die Konzentrationsbewegung hin zu wenigen großen
Konglomeratgewerkschaften weiter beeinträchtigt. Darüber hinaus geriet die
mächtigste Gewerkschaft des Landes, die IG Metall, gleich zu Beginn der
Regierung Schröder in eine Nachfolgekrise, die erst Ende 2003 endgültig
überwunden sein wird und die Gewerkschaft jahrelang zu programmatischer
Unbeweglichkeit verurteilte. Gleichzeitig ging die Kontrolle der Tarifverbände
über die betriebliche Lohnfindung und die betrieblichen Arbeitsbedingungen immer
weiter zurück, ohne dass Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sich hätten auf
Gegenmittel einigen können.
Warum die tragenden Organisationen des deutschen Korporatismus Ende der
neunziger Jahre ihre Verpflichtungsfähigkeit nach innen und ihre
Kompromissfähigkeit nach außen weitgehend eingebüßt hatten, lässt sich nun
freilich durchaus ohne Verweis auf die institutionelle Differenzierung des
deutschen Wohlfahrtsstaats erklären. Primäre Ursache waren offenbar ganz
konventionelle Interessenkonflikte, die unter dauerhaft veränderten
wirtschaftlichen Bedingungen so zugenommen hatten, dass sie für die
Verbandsspitzen unbeherrschbar geworden waren, und zwar vor allem deshalb, weil
sie für eine wachsende Zahl von Beteiligten den Modus der verbandlichen
Regulierung insbesondere der Arbeitsmärkte als solchen in Frage stellten:
Konflikte beispielsweise zwischen Zulieferern und Abnehmern, zwischen
zahlungsfähigen und weniger zahlungsfähigen, großen und kleinen, export- und
binnenmarktorientierten Unternehmen ebenso wie zwischen Industrie und
Dienstleistungssektor, zwischen streikfähigen und nicht streikfähigen
Gewerkschaften mit konfliktorischen und kooperativen Verbandsideologien,
zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten, Funktionären an der Spitze und im
Mittelbau usw. Die einschlägigen Sachverhalte sind dem sachkundigen Publikum
hinlänglich bekannt; ihre ins Einzelne gehende Darstellung kann ich mir deshalb
ersparen.
Nun sind bekanntlich innere Uneinigkeit und äußere Schwäche kein Grund für
Verbände, sich tripartistischer Zusammenarbeit zu entziehen. Im Gegenteil bietet
diese grundsätzlich ideale Möglichkeiten, sich externer und vor allem
staatlicher Unterstützung bei der Lösung organisatorischer Probleme zu
versichern. Dass die deutschen Arbeitsmarktverbände sich um eine solche in den
neunziger Jahren kaum bemüht haben, ist bei den Arbeitgebern, die ja nicht in
erster Linie an Organisations-, sondern an Marktmacht interessiert sind,
leichter zu verstehen. Anders verhält es sich bei den Gewerkschaften, die auf
jeden Versuch verzichteten, im Rahmen des Bündnisses für Arbeit etwa das
Tarifvertragssystem mit Hilfe von Staat und Arbeitgebern durch institutionelle
Reformen neu zu befestigen. Eine Erklärung für diese eigentümliche
Anspruchslosigkeit kann nur in den kontingenten Zielen und
Opportunitätsstrukturen der Gewerkschaften zur damaligen Zeit, und sehr
wahrscheinlich auch in nur schwer rekonstruierbaren strategischen Illusionen,
gesucht werden; Näheres dazu weiter unten. Jedenfalls scheinen, in Kürze, die
Gewerkschaften nach 1998 von der Bundesregierung nichts gewollt zu haben, von
dem sie nicht glaubten, dass sie es auch auf direktem Weg außerhalb des
Bündnisses erhalten könnten, während die Regierung über keine Mittel verfügte,
die Gewerkschaften durch Angebote oder Drohungen aus ihrer Defensivposition
herauszulocken.
Dies wiederum lenkt den Blick auf das staatliche System als solches – auf die
ihm immanenten Handlungsmöglichkeiten und -blockaden ebenso wie auf die Funktion
des Bündnisses für Arbeit in deren Kontext in den Jahren nach 1998. Zusammen
scheinen diese die staatliche Politik wirksam daran gehindert zu haben, die
Verbände von Kapital und Arbeit auf eine gemeinsame gesamtwirtschaftliche
Politik zur Reform des Arbeitsmarktes und der Sozialsysteme zu verpflichten, die
dann im Kampf mit den sektoralen Korporatismen des deutschen Wohlfahrtsstaats
hätte durchgesetzt werden können und müssen. Letztendlich dürfte dem jenes
fundamentale Paradox korporatistischen Regierens zugrunde gelegen haben, das
darin besteht, dass ein schwacher Staat, der zur Realisierung seiner Ziele der
freiwilligen Kooperation starker Interessenverbände bedarf, in der Regel nicht
stark genug ist, diese im Sinne einer aktiven Unterstützung seiner Ziele zu
disziplinieren. Die Vermutung, dass das Bündnis für Arbeit vor allem hieran –
und nicht an der Schwäche der korporatistischen Großverbände als solcher oder
gar an einem Übermaß an funktionaler oder struktureller Differenzierung
innerhalb des deutschen Wohlfahrtsstaats – gescheitert ist, wird dadurch
bestärkt, dass sich seine Geschichte mit Hilfe einer im Folgenden kurz zu
skizzierenden historisch-analytischen Narration rekonstruieren lässt, die sich
ausschließlich an der Logik von Parteiendemokratie und Parteienwettbewerb
orientiert und in der das Verhalten der Verbände lediglich als Funktion des
tatsächlichen und möglichen Verhaltens staatlicher und parteiendemokratischer
Akteure beschrieben wird. Auch eine solche Analyse, die im Vergleich zu einem
system- und differenzierungstheoretischen Ansatz zudem den Vorteil aufweist,
dass sie Vorgeschichte und Ablauf der von ihr behandelten Ereignisse auch als
Ursachen derselben in Betracht ziehen kann, kommt freilich zu keinem anderen
Ergebnis als Lehmbruch, der am Ende seines Aufsatzes nachdrücklich auf die
"Schlüsselfunktion" verweist, die dem Parteiensystem und, so müsste man
hinzufügen, der Struktur des Regierungsapparats bei der Aushandlung von
Sozialpakten in den europäischen Demokratien zukommt (Lehmbruch 1999: 111).
Die Geschichte des "Bündnisses für Arbeit" beginnt mit dem Wahlkampf des Jahres
1998, der wiederum vor dem Hintergrund der Ereignisse des Frühjahrs 1996
stattfand. Damals war ein Versuch der Regierung Kohl, mit Gewerkschaften und
Arbeitgebern einen gleichnamigen dreiseitigen Pakt zur Verbesserung von
Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit zu schließen, in letzter Minute an
Widerständen im eigenen Lager, insbesondere an weiter gehenden Forderungen des
BDI, gescheitert. Das anschließende Zerwürfnis Kohls mit den Gewerkschaften und
die von der Regierung einseitig verabschiedeten Reformgesetze vom September 1996
waren nach verbreiteter Ansicht eine wichtige Ursache für den
sozialdemokratischen Wahlsieg zwei Jahre später. Zumindest gaben sie der SPD die
Möglichkeit, im Wahlkampf ihren Stammwählern und den Gewerkschaften die
vollständige Rücknahme der von Schäuble, der FDP und dem BDI durchgesetzten
unpopulären Einschnitte in den Sozialstaat zu versprechen.
Dass der Wahlkämpfer Schröder zugleich eine Neuauflage des Kohlschen
Bündnisversuchs in Aussicht stellte, hatte zunächst allein wahltaktische Gründe.
Die tiefe innere Zerrissenheit der noch von Lafontaine geführten SPD musste es
dem Kandidaten ratsam erscheinen lassen, sich während des Wahlkampfs so wenig
wie möglich über die Mittel zu äußern, mit denen er der Beschäftigungskrise Herr
werden wollte. Mit dem Hinweis auf ein noch zu gründendes Bündnis für Arbeit,
das die zu treffenden Maßnahmen zunächst aushandeln müsse, konnte er
entsprechenden Fragen jederzeit ausweichen. Darüber hinaus signalisierte das
Bündnisprojekt den Arbeitgebern, dass nach einem sozialdemokratischen Wahlsieg
neben den Gewerkschaften auch sie selber an der Formulierung der Wirtschafts-
und Sozialpolitik der Regierung beteiligt sein würden.
In der Tat kam es nach dem Regierungswechsel gegenüber 1996 insofern zu einer
vollständigen Verkehrung der Fronten, als nun die Gewerkschaften weit weniger an
einem Bündnis interessiert waren als die Arbeitgeber. Zwar war es die IG Metall
gewesen, die den Begriff 1995 ins Spiel gebracht hatte; aber dies war unter dem
Eindruck der "Standortdebatte" und unter einer CDU-FDP-Regierung geschehen, die
unter Druck stand, den traditionellen Zentrismus der "sozialen Marktwirtschaft"
hinter sich zu lassen und empfindliche Einschnitte in den Sozialstaat
vorzunehmen. Eine solche Gefahr bestand nach dem 27. September 1998 nicht mehr.
Für die Gewerkschaften lag es deshalb nah, sich mit Hilfe ihres privilegierten
Zugangs zur Regierung auf der sozialdemokratischen Innenbahn auf das Einsammeln
der fälligen Belohnungen für ihre Wahlkampfunterstützung zu beschränken.
Umgekehrt musste der Wirtschaft, deren militanter Flügel das Kohlsche Bündnis
zum Scheitern gebracht hatte, nun in hohem Maße daran gelegen sein, die
Regierung nicht mit den Gewerkschaften alleine zu lassen. Da der Bundeskanzler
dieses Interesse durchaus teilte, wurde auf sein Drängen hin im Dezember 1998
das "Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit" in Leben gerufen.
Freilich: hatte sich das Bündnis als Wahlkampfinstrument noch bewährt, so
dauerte es nicht lange, bis sich seine Untauglichkeit als Regierungsinstrument
herausstellte. Für die Gewerkschaften war es selbstverständlich, dass die
Einlösung der sozialdemokratischen Wahlversprechen außerhalb des Bündnisses und
an ihm vorbei zu erfolgen hatte. Nicht nur die Rücknahme der Verkürzung des
Kündigungsschutzes und der übrigen Kohlschen Reformen, sondern auch die
Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung und der "Scheinselbstständigkeit"
sowie der betrieblichen Mitbestimmung wurden kein einziges Mal in den
Bündnisrunden behandelt, ungeachtet des von Lehmbruch beschriebenen
eindrucksvollen Apparats von Arbeits- und "Benchmarking"-Ausschüssen. So kam es
bei keiner Gelegenheit zu Paketverhandlungen, bei denen die Gewerkschaften
hätten geben müssen, um nehmen zu können. Dementsprechend bestanden die Verbände
der Wirtschaft darauf, dass ihre Lieblingsprojekte, namentlich die Reform der
Körperschaftssteuer, ebenfalls am Bündnis vorbeigeführt und dessen
Kompromisszwängen nicht unterworfen wurden. Im Großen und Ganzen haben sich die
Gewerkschaften dem stillschweigend gebeugt, wohl auch, um eine Diskussion
darüber zu vermeiden, ob unter dem Gesichtspunkt der Beschäftigung nicht eine
Senkung der Sozialbeiträge durch Umfinanzierung der sozialen Sicherung
zweckmäßiger gewesen wäre als Steuererleichterungen für internationale
Großunternehmen – eine Diskussion, bei der unvermeidlich auch die Leistungsseite
und die Legitimität der Selbstverwaltung zunehmend staatlich gestützter
Sozialkassen zur Sprache gekommen wären.
Vor allem als Instrument zur Disziplinierung der Gewerkschaften erwies sich das
Bündnis rasch als ungeeignet. Die Gewerkschaften hatten sich 1996 auf ein
Bündnis für Arbeit eingelassen, um einseitige Eingriffe in ihren Besitzstand zu
verhindern. Später war es ihnen gelungen, eine Regierung, die derartige
Eingriffe dann doch vorgenommen hatte, an der Wahlurne scheitern zu lassen.
Schröder, der sich an der gewerkschaftlichen Strafaktion beteiligt und vom
Ergebnis profitiert hatte, traf als Bundeskanzler auf Gewerkschaften, die
glaubten bewiesen zu haben, dass eine Regierung gegen ihren Willen nicht
überleben konnte; entsprechend selbstbewusst traten sie auf. Solange Lafontaine
Parteivorsitzender und Finanzminister war, konnte Schröder ohnehin nicht daran
denken, den Gewerkschaften als Sanktion eine Rücknahme von Wahlversprechen
anzudrohen; auch die Bundestagsfraktion hätte dies nicht mitgetragen.
Gleichzeitig waren die Ansprüche der Gewerkschaften an die neue Regierung
inhaltlich so konservativ, dass dieser auch positive Sanktionen für einen
erweiterten politischen Tausch kaum zur Verfügung standen: Ende der neunziger
Jahre wollten die Gewerkschaften des DGB im Grunde nichts anderes, als dass
alles beim Alten bleibe. Politische Projekte wie "Humanisierung der Arbeit, ein
ökologischer Umbau der Industriegesellschaft" oder "Demokratie am
Arbeitsplatz", für die sie möglicherweise bereit gewesen wären, einen Teil ihrer
Besitzstände aufzugeben, verfolgten sie seit langem ernsthaft nicht mehr.
Wenn der neu gewählte Bundeskanzler seinem Bündnis für Arbeit überhaupt je eine
operative und nicht nur zeremonielle Aufgabe zugedacht hatte, dann kann es nur
die gewesen sein, auf dem Weg über zentral ausgehandelte dreiseitige
Vereinbarungen mit Wirtschaft und Gewerkschaften das eigene Lager – Partei,
Fraktion, Ministerien – auf eine einheitliche Linie zu verpflichten. Dass
hierfür Bedarf bestand, steht außer Frage. Nicht der Bundeskanzler führte die
SPD, sondern sein Parteifeind Lafontaine, dem auch die Fraktion zuneigte.
Erhebliche Koordinationsprobleme bestanden darüber hinaus gegenüber den
Bundesministerien, die sich im Falle des Finanzministeriums mit den
Flügelkonflikten in der Partei überlagerten und beim Bundesministerium für
Arbeit auch aus dessen enger Beziehung zu den Gewerkschaften herrührten. Ein
Bundeskanzler, dem es gelungen wäre, Gewerkschaften und Arbeitgebern eine
zentral vereinbarte gemeinsame Politik zur Lösung der Beschäftigungsprobleme und
zur Reform der sozialen Sicherung abzuringen, hätte über ein womöglich wirksames
Mittel verfügt, die zentrifugalen Kräfte seines politischen Lagers und seines
bürokratischen Apparats unter Kontrolle zu bringen.
Allerdings erwies sich sehr rasch, dass eben jene Zentralisierung der
politischen Macht, die durch dreiseitige Vereinbarungen bewirkt werden sollte,
zugleich auch die wichtigste Voraussetzung dafür war, dass derartige
Vereinbarungen zustande kommen konnten. Ohne Kontrolle über sein eigenes Lager
konnte Schröder insbesondere die Gewerkschaften weder bestrafen noch belohnen.
Insoweit war das Bündnis für Arbeit als Regierungsinstrument letztlich nichts
anderes als ein heroischer Versuch, sich am eigenen Schopf aus dem Sumpf zu
ziehen. Wenn überhaupt, hätte dies nur mit Glück gelingen können. Vor allem die
Gewerkschaften wussten, dass sie vom Finanzminister – der noch im Januar 1999
hohe Lohnsteigerungen zur Stärkung der Massenkaufkraft gefordert hatte – und von
der SPD-Fraktion jederzeit besseres bekommen konnten als von dreiseitigen
Absprachen mit Arbeitgebern und dem Bundeskanzler. Sie konnten ferner davon
ausgehen, dass die Kontrolle des Bundeskanzleramts über die Ministerien nicht
ausreichte, ihnen den Zugang zum Arbeitsministerium als ihrem Brückenkopf
innerhalb des Regierungsapparats zu versagen (ein Zugang, der sich insbesondere
bei der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes bewährte). Eventuelle
Drohungen des Kanzlers mit einseitigen Maßnahmen brauchten sie unter diesen
Umständen nicht ernst zu nehmen. Und ein Anlass, über dreiseitige Absprachen die
Durchsetzungsfähigkeit der Regierungsspitze gegenüber den eigenen Verbündeten im
Regierungslager vergrößern zu helfen, bestand für die Gewerkschaften natürlich
nicht.
Ebenfalls in diesen Zusammenhang gehört die institutionelle Verankerung des
Bündnisses. Grundsätzlich hätte dieses vom Arbeitsministerium betreut werden
können, was ursprünglich auch geplant gewesen zu sein scheint. Aus der Sicht des
Kanzleramts hätte dann allerdings die Gefahr seiner Vereinnahmung durch die
langjährig bewährte, um das Ministerium herum organisierte Große Koalition der
Sozialpolitiker bestanden. Entschieden wurde die Angelegenheit dadurch, dass die
Gewerkschaftsvorsitzenden aus protokollarischen Gründen nur mit dem Kanzler,
keinesfalls aber mit einem ehemaligen stellvertretenden
Gewerkschaftsvorsitzenden, sprechen wollten. Damit lag die Koordination des
Bündnisses beim Chef des Bundeskanzleramts, der mit einem erstaunlich kleinen
Stab für die Gesamtheit der Regierungspolitik sowie für eine Vielzahl von
Sonderaufgaben zuständig ist. Weder dem Kanzleramtsminister noch seinem
Nachfolger oder der entsprechenden Abteilung des Amtes gelang es denn auch, sich
für längere Zeit auf das Bündnis für Arbeit, das angebliche Hauptprojekt der
neuen Bundesregierung, zu konzentrieren. Andere Themen, wie die Entschädigung
der Zwangsarbeiter, der Kosovo-Krieg, der Atomkonsens und die BSE-Krise, kamen
ständig dazwischen und nahmen die Aufmerksamkeit des Amtes zeitweilig fast ganz
in Anspruch. Zugleich entwickelte sich auf Seiten des Arbeitsministeriums das
Gefühl, von wichtigen, seinen Geschäftsbereich betreffenden Entscheidungen
ausgeschlossen zu sein. Von dort war es nicht weit zu einer Art passiven
Widerstands. Die Ansiedlung des Bündnisses beim Kanzleramt und dessen geringe
Koordinationsfähigkeit führten so unter anderem dazu, dass die Rentenreform, die
der Natur der Dinge nach nur vom Arbeitsministerium kompetent betrieben werden
konnte, ebenso aus den Gesprächen im Bündnis für Arbeit ausgeklammert blieb wie
die Steuerreform oder die Reform der betrieblichen Mitbestimmung.
Allerdings dauerte all dies nicht sehr lange. Mit dem Rücktritt Lafontaines und
der Übernahme des Parteivorsitzes durch den Bundeskanzler änderte sich die
politische Welt im Sommer 1999 grundstürzend. Eine Serie verlorener
Landtagswahlen, bei denen die CDU die politischen Opportunitätsstrukturen des
deutschen Föderalismus klug genutzt und sich als Ersatz-SPD auf die Seite der
Rentner und Arbeitnehmer geschlagen hatte, zwangen den Bundeskanzler dazu, den
Schulterschluss mit Partei und Fraktion zu suchen und alles zu unterlassen, was
die Irritation der Gewerkschaften hätte weiter vergrößern können. Damit hatte
das Bündnis für Arbeit seine operative Funktion verloren. Der
Kanzleramtsminister Hombach erhielt seinen Traumjob – den des Koordinators der
EU im Kosovo –, das Schröder-Blair-Papier wanderte in den Papierkorb, und an die
Stelle der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit trat als oberstes Ziel der
Regierungspolitik die Konsolidierung des Bundeshaushalts unter dem neuen
Finanzminister Eichel, die wegen der Unterstützung durch Brüssel weitaus besser
geeignet war als die Beschäftigungspolitik, die Begehrlichkeiten vor allem der
Sozialpolitiker in Partei und Fraktion in die Schranken zu weisen.
Spätestens im Sommer 1999 war das Bündnis für Arbeit damit nichts anderes mehr
als eine photo opportunity zur medienwirksamen Selbstpräsentation eines um sein
politisches Überleben kämpfenden Bundeskanzlers. Rettung kam Ende des Jahres
unverhofft durch den von Kohl verursachten Parteispendenskandal, und Entlastung
im Bereich der Arbeitsbeziehungen folgte durch die vom Vorpreschen der IG
Bergbau und Chemie und ihres Vorsitzenden geprägte Lohnrunde 2000. Danach setzte
Schröder angesichts der sich verbessernden Wirtschaftslage seine Wiederwahl im
Wesentlichen auf die erhoffte Kandidatur von Edmund Stoiber. Im Sommer 2000
verkündete er auf einer Tour durch Ostdeutschland, "amerikanische Verhältnisse"
auf dem deutschen Arbeitsmarkt werde es mit ihm nicht geben. Ein Jahr später,
als noch nicht ausgeschlossen schien, dass die Konjunktur noch bis zur
Bundestagswahl reichen würde, verkündete Schröder offiziell ebenjene "Politik
der ruhigen Hand", die er seit Mitte 1999 in einem von jeder Substanz entleerten
Bündnis für Arbeit längst praktiziert hatte.
Dass das 1998 gegründete Bündnis keinerlei ernsthafte Bedeutung mehr hatte,
wurde spätestens im Winter 2001 auf 2002 deutlich, als nicht mehr übersehen
werden konnte, dass eine Fortsetzung der beschäftigungspolitischen Untätigkeit
in einer katastrophalen Wahlniederlage enden musste. Nicht etwa das Bündnis
wurde zusammengerufen, als kosmetische Maßnahmen wie die so genannten "Modellversuche" in Niedriglohnbereich und das in der Fraktion sorgfältig
austarierte "Job-Aktiv"-Gesetz zur Bedeckung der politischen Blößen der
Regierung nicht mehr ausreichten. Stattdessen bewirkte das Kanzleramt das
Bekanntwerden eines lange bekannten Skandals aus der Bundesanstalt für Arbeit,
um im drohenden Angesicht der bevorstehenden Wahlen überfallartig Kompetenzen in
einer Weise an sich zu ziehen, wie es im Regierungssystem der Bundesrepublik
meines Wissens ohne historisches Beispiel ist. Die bis dahin unbezwingbare, vom
Dreierbund der Gewerkschaften, der Arbeitgeberverbände und des
Arbeitsministeriums stets erfolgreich verteidigte Nürnberger Festung der
Bundesanstalt für Arbeit wurde im Handstreich genommen und einer vom Kanzleramt
zusammengesetzten Kommission zur Reform überstellt, in der die organisierten
Sozialpartner des deutschen Korporatismus kaum mehr präsent waren und fast
nichts mehr zu sagen hatten. Nicht Korporatismus, sondern Parteienwettbewerb
regierte die Stunde und verschaffte dem Kanzler jenen Spielraum gegenüber
Partei, Fraktion und Ministerien, zu dem ihm die organisierten Sozialpartner,
und insbesondere die Gewerkschaften, während seiner gesamten Amtszeit nicht
hatten verhelfen wollen. Angesichts der drohenden Wahlniederlage blieb SPD und
Gewerkschaften nichts anderes übrig, als an der Seitenlinie schweigend und mit
geballter Faust in der Tasche den Wahltag abzuwarten.
Die Hartz-Kommission, so meine These, signalisierte das Ende des 1996 begonnenen
Versuchs einer dreiseitig-korporatistischen nationalen Reformpolitik in
Deutschland. Die Gewerkschaften und ein Teil der organisierten Arbeitgeberschaft
mögen in den Wochen vor und nach der Bundestagswahl 2002 noch darauf gehofft
haben, mit einer Neuauflage des Bündnisses für Arbeit in ihre angestammten
Vetopositionen zurückkehren zu können. Vielleicht hielt auch der Bundeskanzler,
allen anders lautenden Beteuerungen zum Trotz, einen solchen Ausgang für
unvermeidlich. Dann aber kamen die Koalitionsverhandlungen, und mit ihnen die
vielfältigen kostspieligen Reparaturen am sozialen Netz, von denen sich zur
Überraschung der politischen Klasse herausstellte, dass sie nur ihr selber als "business
as usual" vorkamen, den unsanft aus dem weltvergessenen Wohlgefühl des
Wahlsommers gerissenen Bürgern aber als böses Erwachen. Zugleich verschlechterte
sich die Wirtschaftslage weiter. Der Kanzler, der damit rechnen musste, seine
gesamte zweite Legislaturperiode hindurch den Wählern eine schmerzhafte
Symptombehandlung nach der anderen ohne Aussicht auf ein Ende zumuten zu müssen,
griff in dieser kritischen Lage nicht mehr auf das Bündnis für Arbeit zurück,
sondern auf das Modell der Hartz-Kommission und setzte, wiederum am zuständigen
Ministerium vorbei, eine sachverständige Kommission zur Reform der Sozialsysteme
ein, deren Ergebnis er wenig später in einer dramatischen Regierungserklärung am
14. März 2003 vorwegnahm. So endete das Jahrhundert des Korporatismus in einer
Stunde der Exekutive.
Das Bündnis für Arbeit der Legislaturperiode von 1998 bis 2002 hatte nichts zur
Sicherung der Wiederwahl des Bundeskanzlers beigetragen. Noch hatte es
verhindert, dass Ende Januar 2003 der Bundesrat für den Rest der
Legislaturperiode fest in den Händen der Opposition war. Damit war jeder Versuch
gegenstandslos geworden, dreiseitigen Konsens als Mittel zur Zentralisierung der
politischen Handlungsfähigkeit im Kanzleramt zu nutzen. Spätestens seit der
Niedersachsen-Wahl Ende Januar 2003 hängt die Regierungsfähigkeit der rot-grünen
Bundesregierung endgültig und in letzter Instanz davon ab, dass die CDU/CSU im
Bundesrat ihren Gesetzesvorschlägen zustimmt. Ob und in welchem Ausmaß sie dies
tun und damit einer faktischen Großen Koalition beitreten wird, bestimmt sich
nach den komplexen Spielregeln des Parteienwettbewerbs im deutschen Bundesstaat,
die niemand besser verstanden und beschrieben hat als Gerhard Lehmbruch. Auf die
Gewerkschaften freilich, so viel kann man sagen, kommt es dabei nicht mehr an –
wohl aber auf die Wirtschaft, deren Fürsprache bei der Opposition der
Bundeskanzler braucht, wenn er bis zur nordrhein-westfälischen Landtagswahl im
Mai 2005 überhaupt noch Ergebnisse seiner Politik vorweisen will. Dieser
Sachverhalt ist es, der schon jetzt die Richtlinien der Bundespolitik stärker
bestimmt als der Bundeskanzler selber. Die Gewerkschaften sind aus dem Spiel und
werden es lange bleiben – es sei denn, sie legten es darauf an, zusammen mit der
SPD-Linken den Bundeskanzler Schröder ebenso scheitern zu lassen wie Anfang der
achtziger Jahre den Bundeskanzler Schmidt. Ein "Bündnis für Arbeit" freilich
würde dabei ebenso wenig herauskommen wie 1982 oder 1996.
Literatur
Lehmbruch, Gerhard, 1999. Institutionelle Schranken einer ausgehandelten Reform
des Wohlfahrtsstaates: Das Bündnis für Arbeit und seine Erfolgsbedingungen. In:
Roland Czada und Hellmut Wollmann, Hg., Von der Bonner zur Berliner Republik: 10
Jahre deutsche Einheit. Leviathan, Sonderheft 19/1999, 89-112.
Streeck, Wolfgang, Anke Hassel, 2003. The Crumbling Pillars of Social
Partnership. In: Herbert Kitschelt und Wolfgang Streeck, Hg., Germany: Beyond
the Stable State. West European Politics, Sonderheft 2003.
Trampusch, Christine, 2003. Ein Bündnis für die nachhaltige Finanzierung der
Sozialversicherungssysteme: Interessenvermittlung in der bundesdeutschen
Arbeitsmarkt- und Rentenpolitik. MPIfG Discussion
Paper 03/1. Köln:
Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung.
Copyright © 2003 Wolfgang Streeck
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