 |
MPIfG Working Paper 00/5, July 2000
Der Wohlfahrtsstaat im
Steuerwettbewerb*
by Philipp Genschel
Philipp Genschel ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut
für Gesellschaftsforschung, Köln
Abstract
Does globalization undermine
the fiscal basis of the welfare state? The conventional wisdom believes so: open
borders invite tax competition, which in turn erodes the revenues from capital
taxation. However, there is little evidence to support this view. The data show
that revenues from capital taxation are fairly stable in OECD countries. Some
observers conclude that globalization is not much of a challenge to the welfare
state. In this paper, I argue that both positions suffer from the same
deficiency: They ignore that globalization was not the only challenge that the
welfare state had to deal with in the 1980s and 1990s. There was also slow
growth, rampant unemployment, and high levels of precommitted spending. These
problems prevent a race to the bottom and trap the welfare state in a pincer
movement between external pressures to reduce the tax burden on capital on the
one hand, and internal pressures to defend revenue levels and relieve the tax
burden on labor on the other.
Kurzfassung
Untergräbt die Globalisierung die Finanzbasis des Wohlfahrtsstaates? In der
öffentlichen Debatte klingt es oft so: Offene Grenzen provozieren eine
steuerliche Unterbietungskonkurrenz und erodieren dadurch die
Kapitalbesteuerung; die Gesamtsteuereinnahmen sinken. Für diese Befürchtung gibt
es aber keine klaren empirischen Belege. Die Einnahmen aus der
Kapitalbesteuerung sind stabil. Einige Politikwissenschaftler behaupten deshalb,
die Handlungsfähigkeit des Wohlfahrtsstaates bleibe - trotz Globalisierung -
erhalten. In diesem Artikel zeige ich, daß beide Positionen an derselben
Schwäche leiden: Sie vernachlässigen, daß der Wohlfahrtsstaat neben der
Globalisierung auch noch andere, damit nicht unmittelbar verbundene
Herausforderungen zu bewältigen hatte: langsames Wirtschaftswachstum, große
Arbeitslosigkeit, strukturell hohe Staatsausgaben. Während der achtziger und
neunziger Jahre steckte er nicht in einer Unterbietungskonkurrenz, sondern in
der Klemme zwischen dem externen Druck, die Kapitalbesteuerung zu senken
einerseits und andererseits dem internen Druck, Arbeit steuerlich zu entlasten
und das Niveau der Gesamtsteuereinnahmen zu verteidigen.
Inhalt
Tut Steuerwettbewerb weh?
1 Der conventional wisdom und seine empirische Kritik
2 Wäre die Gesamtsteuerbelastung ohne Steuerwettbewerb höher?
3 Wären die Einnahmen aus der Kapitalbesteuerung ohne Steuerwettbewerb
höher?
3.1 Körperschaftsteuern
3.2 Die Besteuerung von Finanzerträgen
4 Wäre die Steuerbelastung von Arbeit und Konsum ohne Steuerwettbewerb
niedriger?
4.1 Steuern und Abgaben auf Arbeit
4.2 Verbrauchsteuern
4.3 Ökosteuern
5 Rasender Stillstand statt race to the bottom
Literatur
Tut Steuerwettbewerb weh?
Welchen Einfluß hat die Globalisierung auf die
fiskalische Situation des Wohlfahrtsstaates? Lauscht man in den Blätterwald, hört
man aufgeregte Töne. Finanzminister warnen vor "ruinöser Steuerkonkurrenz
" (Maystadt 1994) und dem Verlust von "Milliarden Euros" durch
gegenseitigen Steuerklau (Lafontaine/Strauss-Kahn 1999). Internationale
Organisationen wie die OECD, die EU und die G-8 veröffentlichen alarmierende
Berichte über den "schädlichen Steuerwettbewerb" und fordern
entschiedene Gegenmaßnahmen (EG-Kommission 1996a; OECD 1998c).
Finanzwissenschaftler orakeln von "beggar-thy-neighbor policies" (Tanzi/Bovenberg
1990: 187) und einem bevorstehenden "race to the bottom", das
"den Anteil der Kapital- und Unternehmensteuern am
Gesamtsteueraufkommen" nach unten drückt (Scharpf 1997: 531). "Im
Gleichgewicht geht der Steuersatz auf Kapital gegen Null" (Frey 1990: 89).
Die potentiellen Folgen für die Finanzierung öffentlicher Güter und
sozialpolitischer Ausgaben sind ernst (CEPR 1993; Sinn 1997). "Das Ende der
Umverteilung" (Steinmo 1994), so scheint es, ist nah.
Macht die Globalisierung dem Wohlfahrtsstaat den Garaus?
In der öffentlichen Debatte klingt es so. Nur eine kleine Gruppe von
Politikwissenschaftlern will von diesem conventional wisdom nichts
wissen. Ihrem Leitwolf Geoffrey Garrett folgend bestreitet sie einen engen
kausalen Zusammenhang zwischen internationaler Integration und nationaler
Steuerpolitik. Nichts deute darauf hin, daß die mobilen Besteuerungsgrundlagen
durch Steuerwettbewerb zerstört und die Einnahmesituation des Wohlfahrtsstaates
gefährdet werde. Auch ausgefeilte empirische Analysen förderten keine Evidenz
für eine Abwärtsspirale in der Kapitalbesteuerung zutage. "Das herkömmliche
Bild" vom Steuerwettbewerb sei deshalb "zu simpel und beträchtlich überzogen"
(Garrett 1995: 682; vgl. auch Kirchgässner/Pommerehne 1996; Quinn 1997; Swank
1998; Garrett 1998a; Garrett 1998b). Auch im Zeitalter der Globalisierung
behalte die nationale Politik den Spielraum, "um ihre bevorzugten
politischen Ziele zu verfolgen" (Swank 1998:691).
Gesetzt, die Kritiker haben Recht und die Öffnung der
Grenzen schmälert die fiskalische Handlungsfähigkeit des Wohlfahrtsstaates
nicht, warum regen sich die Fachpolitiker und das Laienpublikum dann so auf?
Wissen sie nicht, was gespielt wird? Leiden sie an falschem Bewußtsein,
das ihnen Steuerwettbewerb suggeriert, wo gar keiner stattfindet? Oder liegt der
Fehler im Gegenteil bei den Kritikern selbst? Unterschätzen sie den
Steuerwettbewerb und überschätzen die Autonomiespielräume, die der nationalen
Steuerpolitik in der globalisierten Welt verbleiben?
In diesem Papier komme ich zu einem salomonischen Urteil:
Beide Seiten sehen etwas Richtiges, übersehen dafür aber anderes und entwerfen
deshalb am Ende beide ein verzerrtes Bild der fiskalischen Lage. Die Kritiker
haben Recht insofern, als es tatsächlich keine empirischen Indizien für ein
steuerliches race to the bottom gibt. Wie der nächste Abschnitt an Daten
für 18 OECD-Länder zeigen wird, hat sich weder die Höhe noch die
Zusammensetzung der Steuereinnahmen während der letzten 20 bis 25 Jahren groß
verändert (Abschnitt 1). Die Kritiker haben aber Unrecht, wenn sie daraus den
Schluß ziehen, die Globalisierung beeinflusse die nationale Steuerpolitik
nicht. Wie Abschnitt 2 dokumentiert, ist die Steuerquote nicht deswegen stabil,
weil es keinen Steuerwettbewerb gibt, sondern weil der Abwärtsdruck des
Steuerwettbewerbs durch einen gleichzeitigen Aufwärtsdruck bei den
Staatsausgaben neutralisiert wird. Und die Einnahmen aus der Kapitalbesteuerung
fallen nicht deshalb nicht in den Keller, weil sie unempfindlich für
internationale Steuerarbitrage sind (Abschnitt 3), sondern weil die Steuerlast
nicht einfach auf immobile Besteuerungsgrundlagen verschoben werden kann, ohne
auch dort Erosionsschäden zu verursachen. Arbeit und Konsum fliehen zwar nicht
ins Niedrigsteuerausland, verflüchtigen sich aber in Arbeitslosigkeit und
Schattenökonomie (Abschnitt 4).
Der conventional wisdom hat also durchaus Recht, im
Steuerwettbewerb eine Beschränkung der nationalen Steuerpolitik zu sehen. Er führt
aber in die Irre, wenn er so tut, als sei dies die einzige oder auch nur die
wichtigste Ursache für die Finanzprobleme des Wohlfahrtsstaates. Vielmehr
verschärft die Globalisierung nur den fiskalischen Stress, unter den sich der
Wohlfahrtsstaat durch eine Kombination aus langsamem Wachstum, hoher
Arbeitslosigkeit und schwer zu kontrollierenden Ausgabenprogrammen selbst setzt
(Abschnitt 5).
1 Der conventional wisdom und seine empirische Kritik
Die Steuersysteme der OECD-Länder sind Produkte und
Symptome wirtschaftlicher Abschottung.[1 ]Ihre
Grundbestandteile stammen aus der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts,
als Kriege und Wirtschaftskrisen für eine relativ hermetische Abriegelung der
nationalen Märkte sorgten: Die Einkommen- und Körperschaftsteuer etablierte
sich vor und während des ersten Weltkrieges; die Umsatzsteuer setzte sich in
der Zwischenkriegszeit durch; die Sozialversicherungsabgaben entwickelten sich
nach dem zweiten Weltkrieg zu einer Hauptstütze der öffentlichen Finanzen. All
dies geschah in einem Kontext politisch kontrollierter Wirtschaftsgrenzen.
Handelshemmnisse und Kapitalverkehrskontrollen stoppten die Mobilität der
Besteuerungsgrundlagen vor dem Übergang auf fremdes Hoheitsgebiet und gaben der
nationalen Steuerpolitik dadurch ein hohes Maß an Autonomie. Sie konnte höhere
Steuern verlangen als das Ausland und mußte trotzdem keine Massenflucht mobiler
Faktoren fürchten.
Mit dem rapiden Abbau der Wirtschaftsgrenzen während der
achtziger und neunziger Jahre gingen die goldenen Jahre des Steuerstaates zu
Ende. Die Handelsbarrieren fielen, die Kapitalverkehrskontrollen verschwanden.
Die mobilen Steuerbasen konnten plötzlich mit Exit drohen und die
Regierungen mußten diese Drohung ernst nehmen, wollten sie nicht den Abfluß
von Finanzanlagen, Anlageinvestitionen und Humankapital ins Ausland riskieren.
Viele Beobachter fürchteten, dies werde dem Wohlfahrtsstaat die finanzielle
Basis entziehen. Er werde schrumpfen, weil nicht mehr so hohe Steuern kassiert
werden könnten wie bisher, und er werde seine Kraft zur gesellschaftlichen
Umverteilung verlieren, weil Kapital und andere mobile Steuerbasen sich der
Finanzierung des Gemeinwesens zunehmend entzögen. Kurz, erwartet wurde
zweierlei:
-
ein Absinken der Steuerquote (vgl. z.B. EG-Kommission
1996a; Hagen u.a. 1998: 161; Steinmo 1996: 3; Tanzi 1998: 19) und
-
eine Verschiebung der Steuerlast von mobilen
Besteuerungsgrundlagen (Kapital) zu immobilen Besteuerungsgrundlagen (Arbeit
und Konsum) (z.B. Sinn 1990: 501; CEPR 1993: 81; Steinmo 1996: 2; Hagen u.a.
1998: 193-194; Schulze/Ursprung 1999: 48).
Diese beiden Erwartungen dominieren den öffentlichen
Diskurs zum Thema Steuerwettbewerb (Radaelli 1998). Aber sind sie auch
berechtigt? Daran gibt es empirische Zweifel.
Schaubild 1 zeigt die Entwicklung der durchschnittlichen
Steuerquote der 18 wichtigsten OECD-Länder[2]
während der letzten dreißig Jahre. Von einem Rückgang der Steuereinnahmen ist
nichts zu sehen. Im Gegenteil, die Steuerquote ist von 32 Prozent des
Bruttoinlandsproduktes im Jahr 1970 auf beinahe 40 Prozent 1995 gestiegen. Seit
Mitte der achtziger Jahre sind zwar kaum noch Zuwächse zu verzeichnen. Die
Steuerquote stagniert auf hohem Niveau. Von einem race to the bottom kann
jedoch - bisher - keine Rede sein.
Schaubild 2 zeigt, wie sich der Anteil einzelner Steuern am
Gesamtsteueraufkommen seit Mitte der sechziger Jahre entwickelt hat.
Bemerkenswerterweise fanden die größten Veränderungen vor 1975 statt (vgl. zu
diesen Veränderungen Messere 1993), als die nationalen Grenzen noch relativ
geschlossen waren. Danach tat sich nur noch wenig. Die Steueranteile wirken wie
festgefroren. Lediglich die Sozialversicherungsbeiträge zeigen einen deutlichen
Trend nach oben, was als Indiz für eine Verlagerung der Steuerlast auf immobile
Besteuerungsgrundlagen gelesen werden kann. Sonst spricht aber wenig für diese
Vermutung. Der Anteil der Körperschaftsteuer ist nicht gefallen, sondern leicht
gestiegen. Die Vermögensteuern sind nicht gestiegen, sondern leicht gefallen.
Dasselbe gilt, wichtiger noch, für die Verbrauchsteuern.
Vielleicht versteckt sich hinter diesem Bild der Konstanz
aber eine größere Verschiebung der Steuerlast als unmittelbar ersichtlich
(Ganghof 1999: 34-35). So könnte der weitgehend stabile Anteil der persönlichen
Einkommensteuer am Gesamtsteueraufkommen darüber hinwegtäuschen, daß sich die
Last dieser Steuer zunehmend von mobilen auf immobile Einkommensquellen, sprich
von Kapital- auf Lohneinkommen verlagert hat. Möglicherweise haben sich auch
unter der Oberfläche konstanter Anteile am Gesamtsteueraufkommen die Größenverhältnisse
der zugrundeliegenden Steuerbemessungsgrundlagen verschoben: Wenn eine Steuer
einen konstanten Beitrag zum Gesamtsteueraufkommen leistet, obwohl ihre
Steuerbemessungsgrundlage expandiert oder erodiert, dann impliziert das schließlich
auch eine Umverteilung der Steuerlast.
Um ein genaueres Bild möglicher Steuerlastverschiebungen
zu bekommen, müssen diese beiden Möglichkeiten kontrolliert werden. Die
Einnahmen aus der persönlichen Einkommensteuer müssen nach Einkommensquelle -
Kapital- oder Lohneinkommen - getrennt analysiert und die Anteile der einzelnen
Steuern am Gesamtsteueraufkommen ins Verhältnis zum Anteil ihrer
Bemessungsgrundlagen am Bruttoinlandsprodukt gesetzt werden. Nur so lässt sich
ermitteln, ob sich die effektive Steuerbelastung einzelner Bemessungsgrundlagen
über die Zeit verändert hat. Es gibt zwei Datensätze, die versuchen, diese
Anforderungen zu erfüllen:[3] die von
Mendoza entwickelte Statistik über durchschnittliche effektive Steuersätze
(average effective tax rates) (Mendoza u.a. 1994; Mendoza u.a. 1997) und die von
EUROSTAT zusammengestellten Statistiken über implizite Steuersätze (implicit
tax rates) (Eurostat 1997).
Das Konzept der beiden Datensätze ist ähnlich: Die
Steuereinnahmen werden nach der makroökonomischen Steuerbasis klassifiziert,
von der sie stammen und dann als prozentualer Anteil dieser Steuerbasis ausgedrückt.
Das Ergebnis ergibt die effektive bzw. implizite Steuerbelastung
pro Einheit Steuerbasis. Die Ländergruppen, auf die sich die Daten beziehen,
sind aber unterschiedlich. Eurostat beschränkt sich ausschließlich auf
EU-Mitglieder. Außerdem gibt es auch methodologische Unterschiede. Während
Mendoza bei den Bemessungsgrundlagen die drei Kategorien Kapital, Arbeit und
Konsum unterscheidet, liegt den EUROSTAT-Daten die Dreiteilung Konsum, Arbeit
und andere Produktionsfaktoren (other factors of production)[4]
zugrunde. Trotz dieser Unterschiede zeigen die Daten bemerkenswerte Parallelen
(vgl. Tabelle 1 und 2).
| Tabelle 1: Durchschnittliche
effektive Steuersätze |
| |
Kapital |
Arbeit |
Verbrauch |
| |
1965-75 |
1975-85 |
1985-94 |
1965-75 |
1975-85 |
1985-94 |
1965-75 |
1975-85 |
1985-94 |
| Australien |
0,34 |
0,42 |
0,45 |
0,13 |
0,18 |
0,19 |
0,08 |
0,10 |
0,09 |
| Belgien |
0,26 |
0,35 |
0,33 |
0,31 |
0,37 |
0,40 |
0,15 |
0,15 |
0,14 |
| Dänemark |
-- |
0,42 |
0,42 |
-- |
0,35 |
0,41 |
0,21 |
0,24 |
0,26 |
| Deutschland |
0,21 |
0,29 |
0,26 |
0,29 |
0,35 |
0,37 |
0,14 |
0,13 |
0,15 |
| Finnland |
0,22 |
0,32 |
0,41 |
0,23 |
0,31 |
0,38 |
0,17 |
0,20 |
0,22 |
| Frankreich |
0,17 |
0,25 |
0,25 |
0,29 |
0,37 |
0,43 |
0,19 |
0,18 |
0,17 |
| Großbritannien |
0,50 |
0,60 |
0,52 |
0,24 |
0,25 |
0,21 |
0,12 |
0,13 |
0,14 |
| Italien |
-- |
0,22 |
0,28 |
-- |
0,28 |
0,32 |
0,11 |
0,10 |
0,13 |
| Japan |
0,23 |
0,35 |
0,44 |
0,12 |
0,17 |
0,21 |
0,05 |
0,05 |
0,05 |
| Kanada |
0,41 |
0,38 |
0,44 |
0,17 |
0,22 |
0,28 |
0,11 |
0,11 |
0,11 |
| Niederlande |
-- |
0,30 |
0,31 |
-- |
0,43 |
0,46 |
0,14 |
0,15 |
0,16 |
| Norwegen |
0,25 |
0,38 |
0,37 |
0,33 |
0,34 |
0,35 |
0,21 |
0,25 |
0,24 |
| Österreich |
0,17 |
0,20 |
0,21 |
0,33 |
0,38 |
0,41 |
0,17 |
0,19 |
0,18 |
| Schweden |
-- |
0,45 |
0,58 |
-- |
0,46 |
0,48 |
0,16 |
0,17 |
0,20 |
| Schweiz |
0,17 |
0,24 |
0,25 |
0,19 |
0,26 |
0,26 |
0,065 |
0,07 |
0,08 |
| USA |
0,42 |
0,42 |
0,40 |
0,17 |
0,21 |
0,23 |
0,06 |
0,05 |
0,05 |
| Durchschnitt |
0,28 |
0,35 |
0,37 |
0,23 |
0,31 |
0,34 |
0,13 |
0,14 |
0,15 |
| Standardabweichung |
0,11 |
0,10 |
0,11 |
0,07 |
0,08 |
0,09 |
0,05 |
0,06 |
0,06 |
| Quelle: OECD
Revenue Statistics, OECD National Accounts. |
| Tabelle 2: Implizite Steuersätze |
| |
Andere Faktoren |
Arbeit |
Verbrauch |
| |
1970-75 |
1976-85 |
1986-95 |
1970-75 |
1976-85 |
1986-95 |
1970-75 |
1976-85 |
1986-95 |
| Belgien |
0,30 |
0,40 |
0,36 |
0,33 |
0,39 |
0,44 |
0,15 |
0,14 |
0,14 |
| Dänemark |
0,23 |
0,31 |
0,39 |
0,38 |
0,39 |
0,45 |
0,19 |
0,19 |
0,20 |
| Deutschland |
0,44 |
0,51 |
0,41 |
0,32 |
0,37 |
0,41 |
0,14 |
0,13 |
0,13 |
| Finnland |
-- |
0,14 [1] |
0,21 |
-- |
0,40 [1] |
0,48 |
-- |
0,18 [1] |
0,19 |
| Frankreich |
0,28 |
0,45 |
0,45 |
0,31 |
0,37 |
0,43 |
0,17 |
0,15 |
0,15 |
| Großbritannien |
0,69 |
0,61 |
0,49 |
0,23 |
0,28 |
0,26 |
0,12 |
0,12 |
0,14 |
| Irland |
0,28 |
0,25 |
0,22 |
0,18 |
0,25 |
0,31 |
0,18 |
0,19 |
0,19 |
| Italien |
0,19 |
0,23 |
0,32 |
0,23 |
0,32 |
0,41 |
0,12 |
0,11 |
0,13 |
| Luxemburg |
0,44 |
0,44 |
0,45 |
0,29 |
0,33 |
0,30 |
0,11 |
0,14 |
0,15 |
| Niederlande |
0,37 |
0,35 |
0,34 |
0,39 |
0,47 |
0,51 |
0,14 |
0,14 |
0,15 |
| Österreich |
-- |
0,40 [1] |
0,41 |
-- |
0,39 [1] |
0,41 |
-- |
0,17 [1] |
0,17 |
| Schweden |
-- |
0,32 [1] |
0,42 |
-- |
0,53 [1] |
0,55 |
-- |
0,15 [1] |
0,17 |
| Durchschnitt |
0,36 |
0,37 |
0,37 |
0,30 |
0,38 |
0,41 |
0,15 |
0,15 |
0,16 |
| Standardabweichung |
0,15 |
0,13 |
0,09 |
0,07 |
0,08 |
0,09 |
0,03 |
0,03 |
0,02 |
Bemerkungen:
[1] 1980-85.
Quelle: Eurostat 1997 |
Das Bild der Konsumbesteuerung ist bei Mendoza und EUROSTAT weitgehend
einheitlich: Beide Tabellen verzeichnen einen geringen Anstieg der effektiven
/ impliziten Steuerbelastung seit den siebziger Jahren und das
Belastungsniveau bleibt deutlich hinter den beiden anderen Bemessungsgrundlagen
zurück. Auch bei der Beschreibung der Arbeitsbesteuerung zeigen die Tabellen
einen ähnlichen Trend: Die effektiven / impliziten Steuersätze steigen
seit den siebziger Jahren stark an und die Zunahme der Steuerlast ist deutlich höher
als in der Kapital- oder Konsumbesteuerung. Diskrepanzen zwischen den Tabellen
gibt es allerdings bei der Einschätzung der Kapitalbesteuerung. Während
Tabelle 1 behauptet, der effektive Steuersatz sei seit den siebziger
Jahren um mehr als ein Drittel gestiegen - von 28 auf 37 Prozent - verbucht
Tabelle 2 für denselben Zeitraum nur eine marginale Zunahme des impliziten
Satzes auf andere Produktionsfaktoren. Insofern scheinen die
EUROSTAT-Daten etwas besser geeignet, die These von einer Verschiebung der
Steuerlast auf immobile Steuerbasen zu belegen, als die von Garrett und Kollegen
für gewöhnlich benutzten Mendoza-Daten (Ganghof 1999: 36). Davon abgesehen
gibt es aber kaum empirische Unterstützung für den conventional wisdom.
-
Das Gesamtsteueraufkommen ist in
den untersuchten OECD-Ländern nicht gesunken; vielmehr stagniert es seit
den achtziger Jahren auf hohem Niveau.
-
Die Kapitalbesteuerung ist nicht
zusammengebrochen. Im Gegenteil, der Anteil der Körperschaftsteuern am
Gesamtsteueraufkommen ist leicht gestiegen und der durchschnittliche
effektive Steuersatz auf Kapital hat sogar, wenn man den Mendoza-Daten
glauben darf, deutlich zugelegt. Freilich, die EUROSTAT-Daten zeigen eine
weit weniger drastische Zunahme. Als Beleg für den oft "vorhergesagten
freien Fall in der Kapitalbesteuerung" (Garrett 1998a: 814) eignen aber
auch sie sich nicht.
Die Kritiker haben also durchaus die Empirie auf ihrer Seite, wenn sie
behaupten, die gängige "policy race to the neoliberal
bottom"-Rhetorik habe mit der Wirklichkeit wenig zu tun (Garrett 1998a:
823; vgl. auch Kirchgässner/Pommerehne 1996: 366; Quinn 1997: 539; Swank 1998:
690). Es ist allerdings fraglich, ob sie dies auch zu der Behauptung befugt, der
Steuerwettbewerb beschränke die nationale Politikautonomie nicht, Regierungen,
die "die Staatstätigkeit aus politischen Gründen auszuweiten wünschen",
könnten dies weiterhin tun, "einschließlich Steuererhöhung auf Kapital,
um neue Ausgaben zu bezahlen" (Garrett 1998a: 823), der Spielraum, um die
"bevorzugten politischen Ziele zu verfolgen", sei nach wie vor
vorhanden (Swank 1998: 691), ja die Regierungsfähigkeit werde teilweise sogar
gestärkt (Quinn 1997: 541). Aus der mangelnden Evidenz für ein race to the
bottom in der Kapitalbesteuerung folgt es jedenfalls nicht.
Die Behauptung, daß der Steuerwettbewerb die nationale Steuerpolitik nicht
beeinflußt, unterstellt, daß ohne Steuerwettbewerb dieselben steuerpolitischen
Entscheidungen getroffen und dieselben steuerpolitischen Ergebnisse erzielt
worden wären: Die Steuerquote hätte genauso stagniert, die Anteile der
verschiedenen Steuern am Gesamtsteueraufkommen hätten sich ebensowenig verändert
und die Steuerbelastung auf Arbeit wäre genauso stark angestiegen. Im folgenden
möchte ich zeigen, daß dies keine plausible Annahme ist. Es gibt guten Grund
zu glauben, daß die Steuerquote ohne Steuerwettbewerb höher wäre, daß die
Kapitalbesteuerung ohne Steuerwettbewerb mehr Einnahmen generiert hätte, und daß
die Steuer- und Abgabenbelastung auf Arbeit geringer wäre.
2 Wäre die
Gesamtsteuerbelastung ohne Steuerwettbewerb höher?
Dafür, daß das Gesamtsteueraufkommen ohne
Steuerwettbewerb höher wäre, gibt es zumindest zwei Argumente: die Entwicklung
der Staatsausgaben und die Entwicklung der Staatsschuld. Wie Schaubild 1 zeigt,
sind die Steuereinnahmen seit den siebziger Jahren zwar gewachsen. Es zeigt aber
auch, daß die Staatsausgaben noch viel schneller gewachsen sind und eine
Finanzierungslücke aufgerissen haben, die nur um den Preis einer immer höheren
Staatsverschuldung zu schließen war.
Die Ursache des hohen Ausgabenniveaus der achtziger und
neunziger Jahre liegt in der forcierten Expansion des Wohlfahrtsstaates der
sechziger und siebziger Jahre. Die Leistungsprogramme zur Alterssicherung,
Gesundheitsversorgung und Arbeitslosenversicherung wurden ausgebaut, neue
sozialpolitische Programme aufgelegt. Damit ging der Wohlfahrtsstaat
langfristige Zahlungsverpflichtungen von schwer zu kontrollierender Höhe ein.
Nachdem der Gesetzgeber nämlich einmal festgeschrieben hatte, wer unter welchen
Umständen Anspruch auf welche Leistungen hat, hing die Zahl der in einem
gegebenen Jahr Anspruchsberechtigten und damit die Gesamtsumme der vom Staat zu
leistenden Zahlungen wesentlich von Faktoren ab, die sich unmittelbarer
staatlicher Steuerung entziehen: der Demographie, dem Gesundheitsstatus der Bevölkerung,
der konjunkturellen Situation, der Arbeitsmarktentwicklung etc. (Cordes 1996;
Pierson 1998).
Bei der Programmentwicklung war meist unterstellt worden,
die hohen Wachstumsraten und niedrigen Arbeitslosenzahlen der sechziger Jahre würden
auch in der Zukunft anhalten (Kawai/Onitsuka 1996). Aber schon während der
ersten Ölkrise 1973 gingen die Wachstumsraten zurück und die Arbeitslosigkeit
nahm zu. Das erschütterte das Vertrauen in den Wohlfahrtsstaat jedoch zunächst
nicht, denn für die Bewältigung von Krisen war der Wohlfahrtsstaat schließlich
gedacht. Die ersten Krisenreaktionen folgten deshalb den angelernten
Keynesianischen Instinkten: Die sozialen Sicherungsprogramme wurden noch weiter
ausgebaut, um den Schock der Krise zu dämpfen; die Staatsausgaben wurden erhöht,
um das Wachstum anzuregen und die Arbeitslosigkeit zu senken (Stephens u.a.
1999); die Finanzierungslücke wurde durch ein höheres Budgetdefizit
geschlossen, was angesichts niedriger Realzinsen und der Erwartung einer raschen
Rückkehr zu hohen Wachstumsraten und niedrigen Arbeitslosenzahlen vertretbar
schien.
Die Krise blieb aber keine Episode. Der ersten Ölkrise
folgte Anfang der achtziger Jahre die zweite. Das langsame Wachstum hielt an,
die Arbeitslosigkeit nahm noch einmal zu und die Sozialausgaben stiegen weiter.
Auch die wachsenden Kosten wurden jetzt fühlbar und erhöhten die staatlichen
Ausgabeverpflichtungen. Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus hatte sich der
Schuldendienst zwischen 1970 und 1980 trotz großer Budgetdefizite zunächst nur
leicht von 1,4 Prozent des Bruttoinlandsproduktes auf 1,7 Prozent verteuert
(vgl. Tabelle 3). Anfang der achtziger Jahre zogen die Zinsen jedoch an und 1985
mußten bereits 3,4 Prozent des Bruttoinlandsproduktes für den Schuldendienst
aufgewendet werden. Die Mehrausgaben für Sozialprogramme und Schuldendienst
zogen das Niveau der staatlichen Gesamtausgaben mit sich in die Höhe. 1985
beanspruchten sie durchschnittlich 48,4 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Das
entsprach einer Steigerung gegenüber 1960 von fast 20 Prozentpunkten - und das
ganz ohne Krieg!
| Tabelle 3:
Staatsausgaben,Sozialausgaben, Schuldendienst und öffentliche
Investitionen in Prozent des Bruttoinlandsproduktes (OECD-18) |
| |
Staatsausgaben insgesamt |
Sozial-
ausgaben |
Schulden-
dienst |
Öffentliche Investitionen[4] |
| 1960 |
28,5[1] |
10,1[3] |
– |
– |
| 1970 |
34,8[1][2] |
14,0[3] |
1,4[3] |
– |
| 1980 |
45,5 |
19,9 |
1,7 |
3,5 |
| 1985 |
48,4 |
21,8 |
3,4 |
3,0 |
| 1990 |
46,8 |
22,6 |
3,0 |
2,8 |
| 1995 |
51,2 |
24,7 |
3,5 |
2,7 |
Bemerkungen:
[1] ohne Neuseeland; [2] 1968; [3] alle OECD-Länder; [4] ohne
Neuseeland und Schweiz.
Quelle: OECD National Accounts; Tanzi/Schuknecht 1995. |
Spätestens seit Anfang der achtziger Jahre begann den
Regierungen zu dämmern, daß sich die Logik des ökonomischen Spiels
grundlegend geändert hatte. Die expansive Fiskalpolitik der siebziger Jahre
galt jetzt als Fehler. Die verantwortlichen sozialdemokratischen Regierungen
wurden in vielen Ländern durch bürgerliche ersetzt. Ausgabendisziplin und
Haushaltskonsolidierung bekamen absolute Priorität. Das welfare retrenchment
begann. Anfangs waren die Kürzungen noch vergleichsweise sachte. Slack
wurde reduziert, Leistungsniveaus wurden eingefroren und Anspruchskriterien
verschärft, ohne die Ausgabenprogramme jedoch im Kern anzutasten. Die
Konsolidierungswirkung blieb begrenzt (Pierson 1998; Stephens u.a. 1999). Die
Sozialausgaben stiegen im Verlauf der achtziger Jahre weiter an und konnten auch
durch gleichzeitige Einsparungen bei den öffentlichen Investitionen nicht
aufgefangen werden (Tabelle 3). In der zweiten Hälfte der Dekade überdeckte
aber der Wirtschaftsboom das strukturelle Problem und verhalf Ländern wie Dänemark,
Deutschland, Großbritannien oder Schweden vorübergehend zu einem Haushaltsüberschuß.
Der Schuldenstand blieb jedoch hoch und der Schuldendienst band weiterhin 3
Prozent des Bruttoinlandsproduktes, in Europa sogar deutlich mehr (Tabelle 3).
Als sich Anfang der neunziger Jahre die wirtschaftlichen
Bedingungen erneut verschlechterten, waren alle Regierungen wieder tief im
Defizit. Eine neue Kürzungsrunde stand ins Haus, zumal in der EG, die sich mit
den Maastricht-Kriterien für die Währungsunion unter zusätzlichen
Konsolidierungsdruck gesetzt hatte. Die Aufmerksamkeit konzentrierte sich wieder
auf Einschnitte in der Sozialpolitik. Weil die ‚einfachen' Reformen aber
bereits in den achtziger Jahren durchgeführt worden waren, entpuppten sich die
Einsparungen diesmal aber als weit schmerzhafter und politisch kostspieliger. Während
die Wähler die verantwortlichen Regierungsparteien zum Teil heftig für den
Verlust wohlfahrtstaatlicher Großzügigkeit bestraften[5],
blieben die tatsächlichen Einsparungen eher gering - und die Sozialausgaben
stiegen weiter. Zum Teil lag das daran, daß die Reformen erst mit einer
gewisser Zeitverzögerung wirkten. Vor allem aber lag es an der hohen
Arbeitslosigkeit, die durch eine Erhöhung der Zahl der Anspruchsberechtigten
mehr als wettmachte, was die Reformen durch Leistungskürzungen an Einsparungen
erzielten (Pierson 1996, 1998). Die einzigen echten Einsparungen wurden
auch diesmal wieder bei den öffentlichen Investitionen erzielt. Sie waren aber
bei weitem zu gering, um den Anstieg der Sozialausgaben aufzufangen. Die
Staatsausgaben legten deshalb bis zur Mitte der neunziger Jahre noch einmal kräftig
zu und passierten im OECD-Durchschnitt die 50 Prozent Marke (vgl. Tabelle 3).
Seitdem hat sich die Lage wieder deutlich entspannt. Die
Haushaltsdefizite sind gefallen. Einige Länder verzeichnen Haushaltsüberschüsse
und bauen ihre Staatsschulden ab. Dieser Erfolg ist aber in erster Linie der
zyklischen Erholung mit höherem Wachstum und geringerer Arbeitslosigkeit
geschuldet und weniger der kontraktiven Ausgabenpolitik. Angesichts der auf die
Wohlfahrtsstaaten der OECD zurollenden Welle demographischer Alterung scheint
auch zweifelhaft, ob dieser Erfolg von langer Dauer sein kann (vgl. Ferguson/Kotlikoff
2000). Festzuhalten bleibt, daß eine kontraktive Ausgabenpolitik allein während
der achtziger und neunziger Jahre nicht ausreichte, um eine
Haushaltskonsolidierung zu erreichen (Kawai/Onitsuka 1996: 184).[6]
Dieses Ziel war ohne Steuererhöhungen kaum erreichbar (Messere 1997: 313) und hätte
in der Vergangenheit auch jederzeit Steuererhöhungen gerechtfertigt (Scharpf
2000: 200). Eine OECD-Untersuchung von 15 Fällen signifikanter
Haushaltskonsolidierung[7] zeigt, daß
die Konsolidierung in allen Fällen bis auf einen auf höheren Steuern beruhte,
während die Ausgaben nur in 10 Fällen gekürzt wurden (OECD 1996: 36). Die Bemühungen
der EG-Staaten um die Einhaltung der Maastricht-Kriterien bestätigen dieses
Ergebnis. Auch hier setzte die Haushaltskonsolidierung Steuererhöhungen voraus
(OECD 1998b: 152).
Tatsächlich haben viele Länder während der achtziger
und neunziger Jahre versucht, ihre Steuereinnahmen zu verbessern (Kawai/Onitsuka
1996: 182). Das auffälligste Merkmal der supply-side orientierten
Steuerreformen der achtziger Jahre war zwar die Senkung der nominalen Einkommen-
und Körperschaftsteuersätze. Gleichzeitig wurde aber auch die
Steuerbemessungsgrundlage verbreitert: Die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen
wurde begrenzt, steuerliche Spar- und Investitionsanreize wurden gekürzt,
Steuervergünstigungen abgeschafft, die Besteuerung von Kapitalgewinnen verschärft,
etc. Gelegentlich wurden auch die allgemeinen Verbrauchsteuern erhöht, so daß
die Reformen insgesamt aufkommensneutral blieben. Im Vergleich dazu war die
Steuerpolitik der neunziger Jahre deutlich "Haushalts getriebener" (Sunley/Stotsky
1998: 426). Besonders im Euro-Raum fiel es bisweilen schwer, irgendein anderes
Motiv hinter steuerpolitischen Initiativen zu entdecken, "als kurzfristig
an mehr Einnahmen zu kommen" (Castellucci 1987: 159). Die
Steuerbemessungsgrundlagen wurden weiter verbreitert, Sozialversicherungsbeiträge
und Mehrwertsteuern erhöht. Die Niederlande, Dänemark und Schweden führten
neue Ökosteuern ein. Deutschland, Frankreich, Italien und Schweden erhoben
zeitlich befristete (Solidaritäts-)Zuschläge auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer.
Der in den Tabellen 1 und 2 verzeichnete Anstieg der effektiven
/ impliziten Steuersätze zeigt, daß diese Bemühungen nicht ohne Wirkung
blieben. Trotzdem stagnierte das Gesamtsteueraufkommen (Schaubild 1). Wie ich im
folgenden zeigen möchte, hat der Steuerwettbewerb die Regierungen daran
gehindert, die Kapitalbesteuerung stärker an der Finanzierung der gestiegenen
Staatsausgaben zu beteiligen (Abschnitt 3). Statt dessen mußten sie die
Besteuerung von Arbeit und Konsum deutlicher erhöhen, als für Beschäftigung,
Gerechtigkeitsempfinden und langfristig auch die Steuereinnahmen gut ist
(Abschnitt 4).
3 Wären
die Einnahmen aus der Kapitalbesteuerung ohne Steuerwettbewerb höher?
Garrett bezweifelt, daß die Globalisierung einen Einfluß
auf die Einnahmenentwicklung in der Kapitalbesteuerung hat. Die Steigerung des effektiven
Steuersatzes auf Kapital (vgl. Tabelle 1) müsse all diejenigen
"nachdenklich stimmen", die einen Zusammenhang zwischen
Steuerwettbewerb und erodierender Kapitalbesteuerung vermuteten (Garrett 1998c:
87; vgl. auch Swank 1998: 672). Das Argument ist jedoch nicht ganz klar. Wenn
Kapitalbesitzer ihr Kapital aus Hochsteuerländern abziehen, so muß das schließlich
nicht automatisch zu einer Verringerung der effektiven Steuerbelastung des
verbliebenen Kapitals führen. Im Gegenteil, die Regierung könnte sich sogar
gezwungen sehen, die effektive Steuerlast zu erhöhen, um trotz erodierender
Steuerbasis stabile Steuereinnahmen zu erzielen (vgl. Hagen u.a. 1998: 166). Der
Anstieg des effektiven Satzes könnte also gerade auf das hindeuten, was
Garrett bestreitet: einen Autonomieverlust durch Steuerwettbewerb.
Um ein genaues Bild vom Einfluß des Steuerwettbewerbs auf
die Kapitalbesteuerung zu bekommen, ist es deshalb notwendig, über die
Makro-Daten zu den effektiven / impliziten Steuersätzen hinauszugehen
und das Verhalten der Kapitaleigentümer auf der Mikro-Ebene zu analysieren. Wie
sensibel reagieren sie auf internationale Unterschiede in der
Kapitalbesteuerung? Machen sie Anstrengungen zur internationalen
Steuervermeidung (legal) oder Steuerflucht (illegal) und wie verbreitet und
effektiv sind diese Anstrengungen?
3.1 Körperschaftsteuern
Die offensichtlichste Möglichkeit, durch die ein
Unternehmen seine Steuerlast reduzieren kann, besteht darin, Betriebsstätten
und Tochterunternehmen in ein Niedrigsteuerland zu verlegen. Diese Möglichkeit
wird aber nur selten genutzt. Ökonometrische Untersuchungen belegen, daß
Direktinvestitionen im allgemeinen nur schwach auf internationale
Besteuerungsunterschiede reagieren (Leibfritz u.a. 1997: 31; Sorensen 1992).
Offenbar sind nicht-steuerliche Faktoren, wie beispielsweise die Verfügbarkeit
von know-how und neuen Technologien, der Zugang zu großen Märkten oder
die Verfügbarkeit gut ausgebildeter Arbeitskräfte wichtigere Determinanten der
Standortwahl (z.B. Garrett 1998a: 800).
Dies bedeutet jedoch nicht, daß multinationale
Unternehmen auf internationale Steuerarbitrage verzichten. Nur verlagern sie
dazu eben nicht ihre tatsächlichen Aktivitäten in Niedrigsteuerländer,
sondern nur ihre Buchgewinne. Dazu gibt es verschiedene Techniken. Z.B. können
die steuerpflichtigen Gewinne einer Konzerntochter in einem Hochsteuerland
dadurch reduziert werden, daß konzerninterne Lieferungen an dieses Unternehmen
zu überhöhten Verrechnungspreisen und konzerninterne Käufe von diesem
Unternehmen zu künstlich niedrigen Verrechnungspreisen abgerechnet werden: Das
Tochterunternehmen macht weniger Gewinne und muß weniger Körperschaftsteuern
zahlen (Verrechnungspreismanipulation oder transfer pricing). Eine
andere Möglichkeit besteht darin, die Tochter durch konzerninterne Kredite
statt durch Eigenkapital zu finanzieren. Schuldzinsen sind im Gegensatz zu
Dividendenausschüttungen steuerabzugsfähig. Sie reduzieren den Gewinn der
kreditnehmenden Konzerntochter und erhöhen den Gewinn des kreditgebenden
Konzernteils - der natürlich tunlichst in einem Niedrigsteuerland gelegen sein
sollte (Gesellschafterfremdfinanzierung oder thin capitalization).
Solange multinationale Unternehmen steuerpflichtige
Gewinne per Verrechnungspreismanipulation, Gesellschafterfremdfinanzierung oder
ähnliche Techniken der internationalen Steuerplanung in Niedrigsteuerländer
verlagern können, brauchen sie Investitionen in Hochsteuerländern nicht zu
scheuen. Sie müssen nur sicherstellen, daß sie eine Präsenz in Niedrigsteuerländern
haben, die als Basis für die Gewinnverschiebung dienen kann. Dies erklärt,
warum Standortentscheidungen im allgemeinen nicht besonders steuersensibel sind,
Standortentscheidungen, die die konzerninterne Vermögensverwaltung, das
konzerninterne Finanzdienstleistungszentrum, die Hauptverwaltung oder ähnliche
konzerninterne Infrastruktureinrichtungen betreffen, dagegen schon. Diese
Einrichtungen sind die strategischen Anker der konzerninternen Steuerplanung.
Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, daß sie an einem steuergünstigen
Standort angesiedelt sind. Umfragedaten bestätigen, daß Unternehmen bei der
Wahl des Standortes für ein Finanzdienstleistungszentrum sehr viel größeres
Augenmerk auf steuerliche Faktoren richten als bei einer Produktionsstätte (Ruding
Report 1992: 114). Umgekehrt reagieren Regierungen auf die große
Steuerelastizität solcher Einrichtungen dadurch, daß sie sie durch spezielle
Steuervergünstigungen ins Land zu locken versuchen.
Dieses Phänomen ist nicht neu. Luxemburg verabschiedete
bereits in den zwanziger Jahren ein Gesetz über Holding-Gesellschaften. Aber
die Bedeutung von Sondersteuerregimen für konzerninterne und/oder
internationale Dienstleistungen hat mit der Globalisierung von Unternehmens- und
Produktionsstrukturen deutlich zugenommen. In der EG entstanden solche Regime während
der achtziger Jahre in großer Zahl. In Irland wurde beispielsweise das International
Financial Services Center gegründet, welches Unternehmen, die
Finanzdienstleistungen an Gebietsfremde vertreiben, einen ermäßigten Körperschaftsteuersatz
von lediglich 10 Prozent einräumt. Belgien entwickelte ein spezielles
Steuerregime für sogenannte Koordinierungszentren - Gesellschaften, die
konzerninterne Finanz-, Beratungs-, Forschungs- oder Marketingdienstleistungen
anbieten und dafür nur mit einem Bruchteil ihrer tatsächlichen Gewinne zur
belgischen Körperschaftsteuer herangezogen werden. Andere Sondersteuerregime
entstanden beispielsweise in den Niederlanden (Steuervergünstigungen für
Finanzdienstleistungsunternehmen), Luxemburg (Neuordnung der Holding
Gesetzgebung), Italien (Off-Shore Finanzzentrum Triest), oder Frankreich
(Steuervergünstigungen für Konzernhauptverwaltungen) (für weitere Beispiele
und Erläuterungen Pinto 1999).
Multinationale Konzerne können solche Sondersteuerregime
als Basis für die internationale Steuerplanung nutzen. Beispiel: Das belgische
Koordinierungszentrum eines Konzerns verkauft einen Markennamen an eine deutsche
Konzerntochter. Diese bezahlt dafür mit einem Kredit, den sie ebenfalls von dem
Koordinierungszentrum erhält. Die steuerpflichtigen Gewinne in Deutschland
werden dadurch gleich doppelt reduziert, einmal durch den - möglicherweise überhöhten
- Verrechnungspreis für den Markennamen und zum anderen durch die Schuldzinsen
für den Kredit. Die entsprechenden Gewinne - Verkaufserlös und Zinsertrag -
werden vom Koordinierungszentrum in Belgien vereinnahmt, wo sie zum größten
Teil steuerfrei bleiben. Folge: Die Steuerbelastung für den Gesamtkonzern sinkt
(Ruding Report 1992; Owens 1993; Valenduc 1994; Schreiber 1998).
Für die Regierungen liegt die Attraktion von
Sondersteuerregimen darin, daß sie der Entwicklung des Finanz- und
Dienstleistungssektors neue Impulse geben, ohne große Kosten zu verursachen.
Zusätzliche Körperschaftsteuereinnahmen generieren sie dagegen kaum, denn das
Geschäft, das sie neu ins Land locken, kommt ja nur deshalb, weil es kaum
besteuert wird. Dafür untergraben die Sondersteuerregime aber die Fähigkeit
anderer Länder, ihre Unternehmen zu besteuern, sei es, weil diese Länder sich
gezwungen sehen, eigene Sondersteuerregimes einzurichten, um eine Schwächung
des Finanzstandortes zu verhindern (vgl. Ganghof 1999: 23), sei es, weil sie zum
Opfer der von den Sondersteuerregimen aus betriebenen Steuerplanung werden. So
ist beispielsweise der Anteil ausländischer Gewinne an den Gesamtgewinnen großer
deutscher Unternehmen seit den achtziger Jahren stark gestiegen. Zum Teil ist
daran die Zunahme der Auslandsinvestitionen in Vorbereitung auf den europäischen
Binnenmarkt schuld. Zum Teil gehen sie aber auch auf das Konto internationaler
Gewinnverlagerungen. Da ein beträchtlicher Teil der deutschen
Auslandsinvestitionen in Länder mit Sondersteuerregimen wanderte, insbesondere
nach Irland, Belgien und in die Niederlande, ist die Steuerplanung einfacher
geworden. Die Steuerbelastung großer multinationaler Konzerne ist deshalb im
Vergleich zu kleinen und mittleren Unternehmen ohne Möglichkeiten der
internationalen Steuervermeidung deutlich gesunken. Einige große Unternehmen
wie beispielsweise BMW und Daimler Chrysler zahlen angeblich kaum noch Steuern
in Deutschland (Jacobs/Spengel 1997; Jacobs/Spengel 1998; vgl. Weichenrieder
1996; Wuntsch 1998). Indizien für Einnahmeverluste durch internationale
Gewinnverlagerungen ins Niedrigsteuerausland gibt es auch in den USA (vgl.
Nachweise bei Caves 1996: 209). Wie groß diese Verluste sind, ist im einzelnen
schwer zu beziffern. Experten halten sie aber für durchaus bedeutend (OECD
1995: 73; Grigat 1997: 404; Deutsche Bundesbank 1997: 93). Auch wenn der Anteil
der Körperschaftsteuern am Gesamtsteueraufkommen leicht gestiegen ist (vgl.
Schaubild 2) - ohne Steuerwettbewerb wäre er stärker gestiegen.
3.2 Die
Besteuerung von Finanzerträgen
Die Körperschaftsteuer war nie eine besonders wichtige
Quelle für die "Finanzierung des Wohlfahrtsstaates" (Swank 1998). Dafür
war ihr Aufkommen zu gering. Die persönliche Einkommensteuer spielte immer eine
größere Rolle. Auch bei dieser Steuer gibt es Probleme mit internationalen
Ausweichstrategien. Dies gilt insbesondere für die Besteuerung von Zinsen und
Dividenden. Die zugrundeliegenden Einkommensquellen - Anleihen, Aktien,
Bankguthaben, etc. - sind hoch mobil und können der Einkommensteuer relativ
leicht durch Verlagerung ins Ausland entzogen werden. Um eine Vorstellung von
der Größenordnung der potentiellen Einnahmeverluste zu bekommen, hat Kramer in
einer Modellrechnung alle Zinseinkünfte addiert, die EU-Bürger aus dem Besitz
von Staatsanleihen und Bankguthaben realisiert haben: Würden diese Einkünfte
einer Besteuerung mit einem effektiven Satz von 20 Prozent unterworfen - was
angesichts der in Tabelle 1 und 2 angezeigten effektiven / impliziten Sätze
auf Kapital sogar eher niedrig scheint - überstiegen die Einnahmen das Körperschaftsteueraufkommen
um fast das Doppelte (Kramer 1998: 61). Liegt es an den strukturellen Zwängen
des Steuerwettbewerbs, daß dieses Potential bisher nicht annähernd ausschöpfend
wurde oder ist es, wie Garrett und Kollegen nahelegen, der souveränen
Entscheidung unabhängiger nationaler Regierungen geschuldet?
In der Vergangenheit könnte es durchaus eine souveräne
Entscheidung gewesen sein. Obwohl fast alle OECD-Länder Finanzeinkünfte im
Rahmen der globalen Einkommensteuer besteuerten, räumten sie ihnen gleichzeitig
eine Reihe von Privilegien ein, die die Steuerlast gegenüber anderen
Einkommensarten deutlich erleichterten. Zu diesen Privilegien gehörten,
erstens, üppige Steuervergünstigungen. Viele Anlageformen - Staatsanleihen,
langfristige Sparguthaben, Kapitallebensversicherungen - wurden durch Freibeträge,
reduzierte Sätze, etc. ganz oder teilweise von der Einkommensteuer befreit. Zu
den Privilegien gehörte zweitens aber auch eine laxe Steueraufsicht. Anders als
Lohneinkünfte, wurden Finanzerträge nicht an der Quelle erfaßt, sondern beim
Kapitaleigentümer besteuert. Dieser brauchte die Erträge lediglich in seiner
Steuererklärung zu verschweigen und schon entgingen sie mit hoher
Wahrscheinlichkeit der Besteuerung.
Der Anreiz war groß, diese Hinterziehungsmöglichkeit zu
nutzen, weil hohe Spitzensteuersätze kombiniert mit hohen, während der
siebziger Jahre oft zweistelligen Inflationsraten eine konfiskatorische
Besteuerung der Finanzerträge implizierten (Robson 1996; Vanistendael 1988).
Das Risiko, entdeckt zu werden, war gering, weil die Regierungen aus Furcht, die
private Sparneigung abzuwürgen, darauf verzichteten, diese Art von
Hinterziehung systematisch zu verfolgen. Wie viele Finanzerträge der
Einkommensteuer auf diese Weise entgingen, ist schwer zu beziffern. Schließlich:
"Könnten wir es messen, könnten wir es auch besteuern" (Perez-Navarro
1999: 18). Die Schätzung in Tabelle 4 legen aber den Schluß nahe, daß in
vielen Ländern mehr als sechzig Prozent aller Zinserträge nicht versteuert
wurden.
| Tabelle 4: Anteil der nicht zur persönlichen
Einkommensteuer veranlagten privaten Zinserträge |
| |
% |
Jahr |
| Belgien |
90 [1] |
Mitte der 80er |
| Deutschland |
82 [1]
80 [1] |
1977
1981 |
| Japan |
57 [2] |
1986 |
| Niederlande |
48 [3]
47 [3] |
1979
1981 |
| USA |
68 [1] |
1982 |
Bemerkungen: [1]
Steuerhinterziehung plus Steuerbefreiungen, [2] nur Steuerbefreiungen;
[3] nur Steuerhinterziehung.
Quelle: (Kazemier 1992: 240; Ishi 1993: 141; Steuerle 1992: 27;
Schlesinger 1985: 240; Vanistendael 1988: 160) |
Während der achtziger Jahre versuchten viele Regierungen,
die Zügel in der Zins- und Dividendenbesteuerung anzuziehen. Die
Inflationsraten sanken und die nominalen Einkommensteuersätze wurden zum Teil
drastisch reduziert, so daß für Nachsicht gegen Steuerhinterzieher kein Anlaß
mehr bestand. Außerdem schien eine stärkere Besteuerung von Finanzerträgen
ein eleganter Weg zu sein, an zusätzliche Steuereinnahmen zu kommen. Da formal
die Steuerpflicht bereits bestand, mußte keine neue Steuer eingeführt werden.
Es reichte, den alten Besteuerungsanspruch auszuweiten und durchzusetzen (vgl.
Schlesinger 1985: 238; Tanzi/Shome 1993: 807-808). Steuervergünstigungen wurden
gekürzt oder ganz gestrichen und verstärkte Anstrengungen unternommen, um die
formal fälligen Einkommensteuern für Finanzerträge tatsächlich zu kassieren.
Einige Länder führten Quellensteuern[8]
ein, um sicherzustellen, daß Zinsen und Dividenden selbst im
Hinterziehungsfalle der Einkommensbesteuerung nicht vollständig entgehen.
Andere Länder richteten automatische Meldesysteme ein, die die Banken
verpflichten, die Steuerbehörden regelmäßig über die Erträge ihrer Kunden
zu informieren. Wie Tabelle 5 zeigt, verwenden heute alle OECD-Länder bis auf
Luxemburg mindestens eines dieser beiden Sicherungssysteme.
| Tabelle 5: Besteuerung der
Finanzanlagen (Bankguthaben) von Inländern |
| |
1985 |
1996 |
| |
Einkommen-
steuerspitzensatz
(in %) |
Quellensteuersatz
(in %) |
Einkommen-
steuerspitzensatz
(in %) |
Quellensteuersatz
(in %) |
Automatisches Meldesystem |
| |
Belgien |
definitive Quellenbesteuerung |
25 |
definitive Quellenbesteuerung |
15 |
| Dänemark |
64,6 |
- |
62 |
- |
Ja |
| Deutschland |
56 |
- |
57 |
32,25 |
- |
| Frankreich |
26 |
- |
definitive Quellenbesteuerung |
19,4 |
Ja |
| Griechenland |
63 |
- |
definitive Quellenbesteuerung |
15 |
- |
| Großbritannien |
60 |
30 |
40 |
25 |
- |
| Irland |
61 |
- |
48 |
27 |
- |
| Italien |
definitive Quellenbesteuerung |
25 |
definitive Quellenbesteuerung |
30 |
- |
| Japan |
80 [1] |
20 |
definitive Quellenbesteuerung |
20 |
- |
| Kanada |
50,3 [2] |
- |
49,3 [2] |
- |
Ja |
| Luxemburg |
57 |
- |
51,25 |
- |
- |
| Niederlande |
72 |
- |
60 |
- |
Ja |
| Österreich |
62 |
5 |
definitive Quellenbesteuerung |
22 |
- |
| Portugal |
70 |
20,7 |
definitive Quellenbesteuerung |
20 |
- |
| Schweden |
80 |
- |
definitive Quellenbesteuerung |
30 |
Ja |
| Schweiz |
42,7 [2] |
35 |
42,4 [2] |
35 |
- |
| Spanien |
66 |
18 |
56 |
25 |
Ja |
| USA |
58,8 [2] |
- |
43,9 [2] |
- |
Ja |
Bemerkungen:
[1] verschiedene ermäßigte Sätze; [2] der Höchstsatz variiert nach
Staat,
Provinz oder Kanton des Wohnsitzes.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Informationsdienst zur
Finanzpolitik des Auslands. |
Zur Enttäuschung vieler Finanzminister produzierten diese
neuen Sicherungssysteme aber nur wenig zusätzliche Steuereinnahmen, denn viele
Anleger reagierten auf ihre Einführung nicht durch höhere Steuerzahlungen,
sondern durch Steuerflucht ins Ausland.
-
Als Belgien 1983 eine 25-prozentige Quellensteuer auf
Finanzerträge einführte, verlagerten viele Sparer ihre Einlagen nach
Luxemburg und in die Niederlande. Das schwächte die belgische
Finanzindustrie und führte zu Zinserhöhungen. 1990 senkte die Regierung
den Quellensteuersatz wieder, um Anlagen zurück ins Land zu locken (Brean
u.a. 1991: 32).
-
Österreich machte mit einer 1984 eingeführten,
nicht-anrechenbaren Quellensteuer ganz ähnliche Erfahrungen. Sparanlagen
wanderten nach Deutschland aus. Der österreichische Wertpapiermarkt
schrumpfte. Schon 1985 senkte die Regierung deshalb den Quellensteuersatz
wieder und schaffte die Steuer 1986 ganz ab (Schuster 1999: 29-30).
-
1988 führten die Niederlande ein automatisches
Meldesystem für Finanzerträge ein. Die Folge war ein Rückgang der
heimischen Spareinlagen und ein Anstieg der kurzfristigen Kapitalexporte um
1,4 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (Gardner 1992: 68).
-
Die Einführung der deutschen Zinsabschlagsteuer löste
1992-1993 eine massive Steuerflucht nach Luxemburg aus und führte dort zu
einem Bankenboom. Die Einnahmen blieben dagegen weit hinter den ursprünglichen
Erwartungen zurück. Statt geschätzter 24 Milliarden DM spielte die Steuer
1993 lediglich 11 Milliarden DM ein. Auch in späteren Jahren nahmen die
Einnahmen nicht wesentlich zu (Deutsche Bundesbank 1994: 49-55; Deutsche
Bundesbank 1997: 94).
Im Prinzip könnte der internationalen Steuerflucht natürlich
durch internationale Kooperation ein Riegel vorgeschoben werden. Dazu müßten
sich die Staaten lediglich gegenseitig über die Auslandsanlagen ihrer Bürger
informieren und/oder alle Finanzerträge einer einheitlichen Quellensteuer
unterwerfen. Gerade kleine Länder haben daran aber oft wenig Interesse, weil für
sie die Steuerflucht ein einträgliches Geschäft sein kann - Paradebeispiel
Luxemburg. Ausländische Steuerflüchtlinge bringen Kapital ins Land, fördern
die Entwicklung des Finanzsektors und tragen dadurch indirekt zu einer
Verbesserung der Steuereinnahmen bei. Statt zu einer Kooperation gegen die
Steuerflucht kam es deshalb seit der Kapitalverkehrsliberalisierung in den
achtziger Jahren zu einer verschärften Konkurrenz um Steuerflüchtlinge (Dehejia/Genschel
1999; Bernauer 2000: Kap. 5). Luxemburg und Österreich verschärften ihr
Bankgeheimnis, um ausländischen Steuerflüchtligen besseren Schutz vor der
Steuerfahndung ihres Wohnsitzlandes zu gewähren. Andere reduzierten ihre
Quellensteuern auf die Finanzerträge von Ausländern, um ihre Attraktivität
als Zielland von Steuerfluchtkapital zu erhöhen (OECD 1994: 175-176). Tabelle 6
zeigt, daß heute nur noch eine Minderheit von Ländern solche Steuern erhebt.
Im Regelfall bleiben die Erträge von Auslandsanlagen heute steuerfrei (Owens
1993: 33-34).
|
Tabelle 6: Quellenbesteuerung der Finanzanlagen
(Bankguthaben) von Ausländern
|
|
|
Quellensteuersatz (in %)
|
|
|
1985
|
1996
|
|
Belgien
|
25
|
-
|
|
Dänemark
|
-
|
-
|
|
Frankreich
|
45
|
-
|
|
Deutschland
|
-
|
-
|
|
Griechenland
|
-
|
15 [1]
|
|
Großbritannien
|
-
|
-
|
|
Irland
|
-
|
-
|
|
Italien
|
25
|
30
|
|
Japan
|
20
|
15
|
|
Kanada
|
25
|
25 [1]
|
|
Luxemburg
|
-
|
-
|
|
Niederlande
|
-
|
-
|
|
Österreich
|
5
|
-
|
|
Portugal
|
20,7
|
20
|
|
Schweden
|
-
|
-
|
|
Schweiz
|
35
|
35
|
|
Spanien
|
18
|
25 [1]
|
|
USA
|
-
|
-
|
Bemerkungen: [1] verschiedene ermäßigte Sätze
und Befreiungen.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Informationsdienst
zur Finanzpolitik des Auslands.
Um bereits ins Ausland geflohenes Kapital ins Land zurückzuholen,
bzw. weiteres Kapital an der Flucht zu hindern, haben viele OECD-Länder während
der neunziger Jahre die Einkommensteuerbelastung von in inländischem Besitz
befindlichen Finanzanlagen gesenkt. Praktisch überall wurden die Spitzensätze
der Einkommensteuer reduziert. Einige Länder gingen aber weiter und koppelten
die Besteuerung von Finanzerträgen ganz aus der globalen Einkommensteuer aus.
Norwegen, Schweden und Finnland führten ein duales Einkommensteuersystem (dual
income tax) ein, welches Lohneinkommen progressiv, Kapitaleinkommen aller
Art dagegen mit niedrigeren Sätzen proportional besteuert (vgl. Ganghof 1999:
26-27). Andere Länder befreiten dagegen nur Finanzerträge von der progressiven
Einkommensteuer und beschränkten sich darauf, sie einer definitiven
Quellenbesteuerung zu unterwerfen. Tabelle 5 macht den Trend deutlich. Während
1985 erst zwei Länder Finanzeinkommen außerhalb der progressiven
Einkommensteuer besteuerten, waren es 1996 bereits acht.
Die Abkehr von der globalen Einkommensteuer markiert einen
bemerkenswerten Traditionsbruch, galt sie doch bis vor kurzem als die ideale
Form der Einkommensbesteuerung. Sie versprach horizontale
Verteilungsgerechtigkeit durch Gleichbehandlung aller Einkommensarten -
zumindest der Idee nach - und vertikale Verteilungsgerechtigkeit durch eine am
Gesamteinkommen des Steuerpflichtigen ansetzende progressive Besteuerung nach
dem Leistungsfähigkeitsprinzip (Tanzi 1995). Beide Verheißungen werden mit der
Herauslösung von Finanzeinkommen aus der globalen Einkommensteuer aufgegeben.
Die Regierungen gestehen dadurch indirekt ein, daß sie in der globalisierten
Welt nicht mehr die Kraft haben, die globale Einkommensteuer durchzusetzen (Slemrod
1995: 145). Hätten sie diese Kraft noch, wären ihre Einkommensteuereinkünfte
höher.
4 Wäre die
Steuerbelastung von Arbeit und Konsum ohne Steuerwettbewerb niedriger?
Im Gegensatz zu Unternehmensgewinnen und Finanzanlagen
sind Arbeit und Konsum relativ immobile Steuerbasen. In Grenzregionen kommt es
natürlich vor, daß Menschen jenseits der Grenze arbeiten und einkaufen und auf
diesem Wege Steuerarbitrage betreiben. Aber das sind Ausnahmen. Normalerweise
zieht niemand in ein anderes Land, bloß weil da die Einkommensteuern und
Sozialabgaben niedriger sind. Auch die grenzüberschreitenden Einkäufe
erreichen bisher kein Maß, das die Handlungsfreiheit der nationalen
Steuerpolitik ernsthaft einschränkt (Hagen u.a. 1998: 171). Selbst in der hoch
integrierten EU gibt es bisher keine Anzeichen für einen nennenswerten
Steuerwettbewerb bei den Verbrauchsteuern (Ratzinger 1997: 469).
Dennoch ist die Belastung der Konsumsteuerbasis während
der letzten 20 Jahre kaum gestiegen (vgl. Schaubild 2 und Tabellen 1 und 2).
Viele Regierungen haben zwar die Mehrwertsteuer erhöht. Gleichzeitig fielen
aber die Einnahmen aus den speziellen Verbrauchsteuern, weil deren Sätze nur
selten an die Inflationsentwicklung angepaßt wurden und deshalb im Wert
verfielen (Messere 1997: 306).[9] Im
Gegensatz dazu ist die Steuer- und Abgabenbelastung auf Arbeit stark gestiegen
(vgl. Tabelle 1 und 2). Hauptgrund waren die stetigen Erhöhungen der
Sozialversicherungsbeiträge. Wäre es zu dieser Mehrbelastung auch ohne
Steuerwettbewerb gekommen, oder hätten die Regierungen dann die zusätzlichen
Einnahmen aus der Kapitalbesteuerung genutzt, um die Steuerbelastung auf Arbeit
zu senken?
4.1 Steuern und Abgaben auf Arbeit
Fest steht auf jeden Fall, daß nach allgemeiner Einschätzung
die Steuer- und Abgabenbelastung auf Arbeit in Europa zu hoch ist und sinken
soll (vgl. Tullio 1987; EG-Kommission 1994; Daveri/Tabellini 1997; Piekkola
1998). Dafür sprechen mindestens drei Gründe: Arbeitslosigkeit,
Schattenwirtschaft und Verteilungsgerechtigkeit.
|
Tabelle 7: Die Entwicklung der
Schattenwirtschaft
|
|
|
Größe der Schattenwirtschaft
in Prozent des Bruttosozialproduktes
|
|
|
1980
|
1997
|
|
Australien
|
-
|
13,9
|
|
Belgien
|
16,4
|
22,4
|
|
Dänemark
|
6,9-10,2
|
18,1
|
|
Deutschland
|
10,3-11,2
|
15,0
|
|
Frankreich
|
6,9
|
14,7
|
|
Großbritannien
|
8,4
|
13,0
|
|
Irland
|
8,0
|
16,1
|
|
Italien
|
16,7
|
27,3
|
|
Kanada
|
10,1-11,2
|
14,8
|
|
Niederlande
|
9,1
|
13,5
|
|
Norwegen
|
10,2-10,9
|
19,4
|
|
Österreich
|
3,0
|
8,9
|
|
Schweden
|
11,9-12,4
|
19,8
|
|
Schweiz
|
6,5
|
8,1
|
|
USA
|
3,9-6,1
|
8,8
|
|
Durchschnitt
|
9,5
|
15,6
|
|
Quelle: Schneider/Enste 2000.
|
Hohe Steuern und Abgaben auf Arbeit erhöhen die
Arbeitslosigkeit weil und insofern sie über höhere Lohnforderungen der
Arbeitnehmer auf die Arbeitgeber überwälzt werden. Die Arbeitgeber können natürlich
versuchen, diesen Kostenschub ihrerseits über höhere Preis an die Konsumenten
weiterzugeben. Der Spielraum dafür ist aber angesichts internationaler Märkte
und globaler Preiskonkurrenz begrenzt. Sie müssen deshalb auf die höheren
Brutto-Löhne mit einer Einschränkung der Arbeitsnachfrage reagieren. Die Beschäftigung
nimmt ab, die Arbeitslosigkeit zu (vgl. Tullio 1987; Daveri/Tabellini 1997;
Leibfritz u.a. 1997; Piekkola 1998). Die empirischen Belege für diesen
Zusammenhang zwischen Steuern, Lohnerhöhungen und Arbeitslosigkeit sind
"von einigen Ausnahmen abgesehen, ziemlich überzeugend" (OECD 1995:
68; Leibfritz u.a. 1997: 44-46). Daveri und Tabellini schätzen, daß die seit
1975 zu verzeichnende Steigerung des effektiven Steuersatzes auf Arbeit
um rund 10 Prozentpunkte (vgl. Tabelle 1), die Arbeitslosigkeit in
Kontinentaleuropa um rund 4 Prozentpunkte erhöht hat. In Japan, Skandinavien
und den USA ist der Effekt weniger ausgeprägt (Daveri/Tabellini 1997; Daveri
1998; vgl. auch Tullio 1987).
Hohe Steuern und Abgaben auf Arbeit fördern neben der
Arbeitslosigkeit auch die Schattenwirtschaft (EG-Kommission 1996b: 3). Sie
treiben einen Keil zwischen Brutto- und Nettolöhne und schaffen dadurch einen
Anreiz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen, in die Schwarzarbeit
auszuweichen und die Entlohnung am Finanzamt vorbei nach dem 'Brutto für Netto'-Prinzip zu regeln. Der Arbeitnehmer kann einen höheren
'Nettolohn'
verlangen und der Arbeitgeber trotzdem einen niedrigeren 'Bruttolohn' zahlen.
Beide gewinnen Geld und zwar um so mehr, je größer auf dem offiziellen
Arbeitsmarkt der Abstand zwischen Brutto- und Nettolohn ist. Gerade in
arbeitsintensiven Branchen wie der Gastronomie, der Landwirtschaft oder dem
Baugewerbe ist die Gefahr der Abwanderung in die Schattenökonomie groß (Scharpf
2000: 205). Ob und in welchem Maß dies in der Vergangenheit geschehen ist, ist
natürlich schwer zu messen. Die Schätzungen von Schneider und Enste legen aber
den Schluß nahe, daß die Größe der Schattenwirtschaft im Gleichschritt mit
der Erhöhung der Steuerbelastung auf Arbeit gewachsen ist.
Hohe Steuern und Abgaben auf Arbeit stören schließlich
auch das öffentliche Gerechtigkeitsempfinden. Besonders die stetige Erhöhung
der Sozialversicherungsbeiträge hat zu einer Umverteilung der Steuerlast nach
unten beigetragen. Solche Beiträge werden in der Regel mit proportionalen Sätzen
und nur bis zu bestimmten Einkommensobergrenzen erhoben und haben deshalb eine
tendentiell regressive Verteilungswirkung. Nicht zuletzt deshalb ist der
effektive Grenzsteuersatz für Familien mit geringem Arbeitseinkommen in den
OECD-Ländern seit den späten siebziger Jahren um durchschnittlich rund sieben
Prozentpunkte gestiegen, während gleichzeitig die Grenzsteuerbelastung von
Familien mit hohem Arbeitseinkommen in den meisten Ländern nur leicht
zugenommen hat oder sogar gefallen ist (Leibfritz u.a. 1997: 43; OECD 1998a:
161). Diese Verschiebung der Steuerlast auf niedrige Einkommensgruppen ist
politisch besonders schwierig zu rechtfertigen, wenn gleichzeitig Kapitaleinkünfte
aus der progressiven Einkommensteuer ausgekoppelt und mit niedrigen Sätzen
proportional besteuert werden (Sorensen 1998: 23). Warum sollen arme Arbeiter
mehr Steuern zahlen als reiche Kapitaleigentümer? Für jedes Steuersystem ist
es wichtig, als gerecht wahrgenommen zu werden (Bird u.a. 1998: 87), und die Wählerschaft
läßt sich dabei offenbar immer noch stark von dem Leistungsfähigkeitsprinzip
leiten (Steinmo 1994).
Festzuhalten bleibt neben diesen Verteilungsproblemen aber
vor allem, daß hohe Steuern und Abgaben auf Arbeit die Arbeitsmarktentwicklung
dämpfen, das Wachstum der Schattenwirtschaft anregen und dadurch tendenziell
die eigene Bemessungsgrundlage erodieren: hohe Abgaben, wenig Arbeit. Die Gefahr
ist, daß Regierungen auf diese Entwicklung mit noch höheren Steuern und
Abgaben reagieren, um ihre kurzfristigen Einnahmeziele zu verteidigen. Dadurch können
sie in einen selbstverstärkenden Teufelskreis geraten, in dem hohe Steuern und
Abgaben das Beschäftigungsniveau erodieren, diese Erosion die Steuereinnahmen
schmälert, die geschmälerten Steuereinnahmen die Regierung zwingen, die
Steuer- und Abgabenlast weiter zu erhöhen und damit die Erosion des Beschäftigungsniveaus
zu verstärken. Um dieser "welfare states without work"-Pathologie (Esping-Andersen
1995) zu entgehen, schlug die Europäische Kommission 1993 vor, die Steuern auf
Arbeit um mindestens einen oder zwei Prozentpunkte des Bruttoinlandsproduktes zu
senken (EG-Kommission 1994). Auf dem Europäischen Rat in Essen schlossen sich
die Regierungschefs der EU-Mitgliedsländer diesem Vorschlag im Prinzip auch an.
Aber wie sollte der Einnahmeverlust gegenfinanziert werden? In Ländern wie
Deutschland, Frankreich und Italien wurde über Verbrauchsteuererhöhungen
diskutiert (Messere 1997: 305). Verbrauchsteuern belasten nicht nur
Lohneinkommensempfänger, sondern auch Personen mit Kapital- oder Transfereinkünften
und können deshalb zu einer Umverteilung der Steuerlast beitragen. Im Prinzip
verursachen sie aber dieselben Probleme wie Steuern und Abgaben auf Arbeit auch:
Sie dämpfen die Beschäftigungsentwicklung, fördern die Schattenwirtschaft und
schaffen Gerechtigkeitsprobleme.
4.2 Verbrauchsteuern
Eine Verbrauchsteuererhöhung kann auf zwei Wegen zu mehr
Arbeitslosigkeit führen. Sie reduziert die Kaufkraft von Arbeitnehmerhaushalten
und kann dadurch zu höheren Lohnforderungen, höheren Brutto-Löhnen und schließlich
einer reduzierten Arbeitsnachfrage der Unternehmen führen (OECD 1995: 65). Außerdem
dämpft sie die Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen und kann dadurch
indirekt die Nachfrage nach den Produktionsfaktoren verringern, die in deren
Produktion eingehen, also auch nach Arbeit. Von diesem Effekt sind die Beschäftigten
im Dienstleistungssektor besonders betroffen (Scharpf 2000: 207).
Dienstleistungen sind arbeitsintensiv und die Nachfrage nach Dienstleistungen
ist oft sehr preisempfindlich - man denke nur an Wohnungsrenovierungen,
Gartenpflege, Restaurantbesuche oder Haushaltshilfen. Die
Dienstleistungsanbieter können die Mehrkosten der Verbrauchsteuererhöhung
deshalb nicht einfach auf den Preis aufschlagen, sondern müssen sie umgekehrt
bei ihrem größten Kostenfaktor sparen, den Arbeitskosten. Sie müssen die
Produktivität steigern und mit weniger Arbeit auskommen.
Aus arbeitsmarktpolitischen Gründen wird deshalb manchmal
empfohlen, die Verbrauchsteuern für bestimmte konsumbezogene Dienstleistungen
zu senken, um dadurch die Nachfrage anzukurbeln und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
für niedrigqualifizierte Arbeit zu schaffen (OECD 1995: 65). Schweden hat z.B.
Anfang der neunziger Jahre die Mehrwertsteuer für Dienstleistungen des Hotel-
und Gaststättengewerbes reduziert und damit angeblich gute Erfolge erzielt (Andersson/Mutén
1998: 340, 347). Solche Erfolge gehen aber natürlich auf Kosten des
Steueraufkommens und reduzieren den Spielraum, um Steuerentlastungen beim Faktor
Arbeit über die Konsumbesteuerung gegenzufinanzieren.
Hohe Verbrauchsteuern vernichten nicht nur Beschäftigungsmöglichkeiten
im offiziellen Sektor, sondern schaffen gleichzeitig neue Beschäftigungsmöglichkeiten
in der Schattenökonomie. Grund: Sie treiben einen Keil zwischen den
Bruttopreis, den ein Kunde für ein Gut oder eine Dienstleistung zahlt, und den
Nettopreis, den der Anbieter dafür erlöst. Damit verleiten sie Kunden, die
weniger zahlen, und Anbieter, die mehr erlösen wollen, dazu, sich auf Kosten
des Finanzamtes zu einigen: Der Kunde zahlt bar, der Anbieter verzichtet auf die
Ausstellung einer Rechnung und dem Staat entgeht die Steuer. Die Ersparnis ist
um so größer, je weiter der Abstand zwischen Brutto- und Nettopreisen auf dem
offiziellen Gütermarkt ist. In Italien sind informelle Transaktionen offenbar
gang und gebe (Castellucci 1998: 192). Sie werden aber auch aus weniger verdächtigen
Ländern wie beispielsweise Kanada berichtet (Bird u.a. 1998: 70). In Tabelle 7
ist interessant zu beobachten, daß die Schattenwirtschaft in den
skandinavischen Ländern mit ihren hohen Mehrwertsteuern relativ groß, in den
USA und der Schweiz mit ihren vergleichsweise niedrigen allgemeinen
Verbrauchsteuern dagegen recht klein ist.
Hohe Verbrauchsteuern werfen schließlich auch ein
Gerechtigkeitsproblem auf. Ihre Verteilungswirkung ist regressiv: Arme Haushalte
verkonsumieren in der Regel einen höheren Anteil ihres Einkommens als reiche
Haushalte und tragen deshalb relativ mehr zum Verbrauchsteueraufkommen bei.
Diese Umverteilung von unten nach oben ließe sich natürlich durch
Steuerbefreiungen oder reduzierte Sätze für Güter des täglichen Bedarfs
abmildern (Garrett 1998b: 154). Dadurch würde aber auch das Aufkommenspotential
geschmälert und damit ihre Fähigkeit, eine geringe Besteuerung von Arbeit
durch höhere Verbrauchsteuern zu kompensieren. Bei den Wählern sind die
Verbrauchsteuern in der Regel sehr unbeliebt. In Kanada mußte die regierende
Konservative Partei nach der Einführung der Goods and Services Tax eine
empfindliche Wahlschlappe hinnehmen (Bird u.a. 1998: 76), und auch der Mißerfolg
der australischen Liberalen bei den Wahlen 1993 wurde auf ihr Engagement für
die Mehrwertsteuer zurückgeführt (Sandford 1993: 106). Insgesamt scheint der
Spielraum für deutliche Erhöhungen bei den Verbrauchsteuern deshalb eher
gering.
4.3 Ökosteuern
In Skandinavien und Kontinentaleuropa wuchs in den
neunziger Jahren das Interesse an Ökosteuern als einer alternativen
Einnahmequelle. Auch die Europäische Kommission empfiehlt Steuern auf
Energieverbrauch und Umweltverschmutzung als Mittel zur steuerlichen Entlastung
von Lohneinkommen (vgl. EG-Kommission 1994; EG-Kommission 1996b). Inwieweit Ökosteuern
diese Erwartungen erfüllen können, ist angesichts ihres geringen Aufkommens
fraglich. 1995 beliefen sich in der EU die Einnahmen aus Mineralölsteuern und
anderen Verbrauchsteuern auf Brennstoffe auf lediglich 2,2 Prozent des
Bruttoinlandsproduktes. Steuern auf Umweltverschmutzung und Naturverbrauch -
Abwassergebühren, Abgaben auf Fluglärm, etc. - brachten sogar nur 0,7 Prozent
(Eurostat 1997: 99). Will man auf dieser Basis eine steuerliche Entlastung des
Faktors Arbeit um die von der Kommission vorgeschlagenen zwei Prozentpunkte des
Bruttoinlandsproduktes erreichen, muß man die Energiesteuern fast verdoppeln
und die Umweltsteuern vervierfachen. Keine Regierung hat ähnliches bisher auch
nur in Erwägung gezogen. Selbst in den fortschrittlichsten Ländern sind die
Umweltsteuern bislang eher moderat (vgl. die Beiträge in Schlegelmilch 1999).
Ökosteuern haben zwar das ideologische Surplus
ihrer angeblich umweltschonenden Wirkung. Sonst machen sie aber dieselben
Probleme wie andere Verbrauchsteuern auch. Sie entlasten die Bezieher von
Lohneinkommen nicht, weil sie in der Regel über Preisaufschläge an die
Konsumenten weitergegeben werden (OECD 1995: 95). Davon sind arme Haushalte stärker
betroffen als reiche, weil ihr Energiekonsum einen relativ größeren Teil des
Haushaltseinkommens beansprucht (Piekkola 1998: 90). Höhere Energiesteuern
werden deshalb oft als ungerecht wahrgenommen und können zu erheblichen
politischen Widerständen führen, wie zuletzt in Deutschland angesichts einer
Mineralölsteuererhöhung von sechs Pfennig beobachtet werden konnte. Hinzu
kommt, daß Ökosteuern die Angst um die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen
Industrie schüren. Das Schreckbild ist, daß die steuerbedingte Erhöhung von
Energie- und Umweltkosten zur Schließung bzw. Verlagerung energie- und
umweltintensiver Produktionen führen könnte (OECD 1995: 78-79). In globalen Märkten
mit intensiver internationaler Preiskonkurrenz ist diese Befürchtung auch nicht
vollkommen von der Hand zu weisen. Viele Regierungen halten sich deshalb bei den
Umweltsteuern zurück und fordern eine stärkere internationale Koordinierung
als Voraussetzung für mutigere Schritte (EG-Kommission 1994: 166).
Fazit: Der steuerlichen Entlastung von Arbeit auf Kosten
einer stärkeren steuerlichen Belastung von Konsum und Umwelt sind Grenzen
gesetzt. Die Vermutung erscheint deshalb plausibel, daß stärker auf die
Kapitalbesteuerung zurückgegriffen worden wäre, um Arbeit steuerlich zu
entlasten, hätte der Steuerwettbewerb die Regierungen daran nicht gehindert. An
Initiativen zur stärkeren Nutzung der Kapitalsteuerbasis hat es während der
achtziger und neunziger Jahre nicht gefehlt (für genauere Erläuterungen
Ganghof 1999: 14-30). Dazu gehörten alle Reformen zur Verbreitung der
Bemessungsgrundlage der Einkommen- und Körperschaftsteuer, alle Maßnahmen zur
besseren steuerlichen Erfassung von Finanzerträgen (Quellensteuern und
automatische Meldesysteme) und alle Einkommensteuerzuschläge, die in
Deutschland (Solidaritätszuschlag) und einigen anderen Ländern temporär
erhoben wurden. Dazu zählten die Initiativen der Europäischen Kommission zur
Einhegung des Steuerwettbewerbs in der EU und auch die in einigen Ländern
vorgenommene Auskoppelung von Kapitaleinkommen aus der progressiven
Einkommensteuer (meist durch eine definitive Quellenbesteuerung von Finanzerträgen,
in Norwegen, Finnland und Schweden durch die duale Einkommensteuer). Der Zweck
dieser Maßnahme war schließlich, durch eine Senkung der Effektivbelastung mehr
Kapital in den Bereich der Kapitalbesteuerung einzuholen und höhere Einnahmen
zu erzielen. Ohne Steuerwettbewerb hätte die Belastung dafür freilich weniger
stark gesenkt werden müssen.
5 Rasender
Stillstand statt race to the bottom
Am Ende der Analyse ist der Spielstand zwischen conventional
wisdom und politikwissenschaftlicher Kritik eins zu eins unentschieden: Die
Kritiker haben die besseren Daten, aber der conventional wisdom hat die
bessere Intuition. Garrett und Kollegen sehen richtig, daß es in den OECD-Ländern
bisher kein race to the bottom in der Kapitalbesteuerung und kein
Abschmelzen des Gesamtsteueraufkommens gibt. Daraus den Schluß zu ziehen, der
Steuerwettbewerb erodiere die Besteuerungsgrundlagen nicht, ist aber falsch.
Selbst Garrett gesteht, daß die "Einkommensteuerhinterziehung in der
globalisierten Wirtschaft ein ernstes Problem" darstellt (Garrett 1998b:
155) und "die Zukunft des Wohlfahrtsstaates starken steuerlichen Beschränkungen"
unterliegt (Garrett 1998b: 153), ohne allerdings zu erläutern, wie sich das mit
seiner Grundthese verträgt.
Die Globalisierung gefährdet die Finanzbasis des
Wohlfahrtsstaates! Mit dieser Vermutung liegt der conventional wisdom
ganz richtig. Wie sollte dem auch anders sein? Wie sollte die Öffnung der
Grenzen nicht zu mehr Steuerarbitrage und Steuerhinterziehung führen, und wie könnte
dies die Besteuerung mobiler Steuerbasen nicht erschweren? Der conventional
wisdom irrt aber, wenn er glaubt, dies müsse zwangsläufig in ein race
to the bottom münden.
Dieses race hat bisher nicht stattgefunden, weil
die Wohlfahrtsstaaten im OECD-Raum während der achtziger und neunziger Jahre
neben dem Steuerwettbewerb auch noch andere Herausforderungen zu bewältigen
hatten, die mit der Globalisierung unmittelbar wenig zu tun hatten, hohe
Arbeitslosigkeit, niedrige Wachstumsraten und schwer zu bremsende Steigerungen
bei den Sozialausgaben. Angesichts dieser Probleme konnten sich die meisten
Regierungen überhaupt nicht leisten, ihre Steuereinnahmen deutlich fallen zu
lassen oder Kapital steuerlich zu entlasten. Im Gegenteil, sie mußten
versuchen, ihr Gesamtsteueraufkommen zu halten und die Einnahmen aus der
Kapitalbesteuerung zu verteidigen oder sogar zu steigern, obwohl der
Steuerwettbewerb das zunehmend schwieriger machte.
Der Wohlfahrtsstaat steckt, anders als der conventional
wisdom vermutet, nicht in einer Abwärtsspirale, sondern in einem Dilemma.
Eingeklemmt zwischen dem externen Zwang des Steuerwettbewerbs und den internen
Zwängen niedriger Wachstumsraten, hoher Arbeitslosigkeit und hoher
Staatsausgaben bleiben ihm keine einfachen Lösungen. Er kann die
Steuerbelastung auf Kapital reduzieren, um im Steuerwettbewerb zu bestehen, muß
dann aber eine höhere Abgabenbelastung von Arbeit und Konsum in Kauf nehmen, um
seine Einnahmeziele zu erreichen. Damit riskiert er, die Beschäftigungssituation
zu verschlechtern, die Schattenwirtschaft zu vergrößern und das
Gerechtigkeitsempfinden breiter Kreise der Wählerschaft zu verletzen - mit
potentiell schmerzhaften elektoralen Konsequenzen für die Regierungsparteien.
Er kann andererseits versuchen, sein Steuersystem beschäftigungsfreundlicher zu
gestalten und dafür die Steuerbelastung auf Arbeit und Konsum senken. Fast
zwangsläufig muß er dann auch die Belastung von Kapital erhöhen - oder sie
doch zumindest konstant halten - und läuft damit Gefahr, seine Position im
internationalen Steuerwettbewerb zu schwächen. Natürlich kann er sich diesem
Dilemma vorübergehend über höhere Haushaltsdefizit entziehen, aber das
verschiebt das Problem nur in die Zukunft. Welche Lösung er auch wählt, alle können
in die Falle führen: Zu hohe Defizite über zu lange Zeiträume und der
Wohlfahrtsstaat läuft in die Schuldenfalle; zu hohe Abgaben auf Arbeit und
Konsum und er endet als Esping-Andersen'scher welfare state without work,
zu hohe Steuern auf Unternehmensgewinne und Finanzerträge und die Regierungen
provozieren eine strukturähnliche capitalism without capital investment-Pathologie.
Die Steuerbasis flieht ins Ausland, weil die Steuerbelastung zu hoch ist und
erzwingt dadurch eine noch höhere Belastung, weil der Staat die Einnahmen
braucht.
In diesen unattraktiven trade-offs gefangen, befiel
viele OECD-Länder während der neunziger Jahre ein Gefühl permanenten
fiskalischen Versagens. Irgendetwas war immer zu hoch: das Defizit, die Steuern
auf mobile Faktoren, die Steuern auf immobile Faktoren. Aber keiner dieser
Faktoren konnte reduziert werden, ohne gleichzeitig einen anderen zu erhöhen.
Grundsätzliche Steuerreformen schienen dringend notwendig aber der Raum für
umfassende Problemlösungen war begrenzt. Die Reforminitiativen waren zahlreich,
aber oft inkonsistent wie beispielsweise in Deutschland, wo die
Einkommensteuerbelastung niedriger Einkommensklassen reduziert und gleichzeitig
die Sozialversicherungsbeiträge angehoben wurden. Oder sie waren instabil wie
in Schweden, wo die Steuerprogression erst durch eine große
Einkommensteuerreform gesenkt und dann nur wenige Jahre später über die
Differenzierung der Mehrwertsteuersätze und einen neuen
Einkommensteuerspitzensatz wieder erhöht wurde. Probleme wurden verschoben und
nicht gelöst. Die Fiskalpolitik war auf Trab, aber sie rannte auf der Stelle:
rasender Stillstand statt race to the bottom.
Am Anfang des neuen Jahrzehnts scheint es dagegen wieder
vorwärts zu gehen. Höhere Wachstumsraten und geringere Arbeitslosenzahlen
reduzieren die wohlfahrtstaatlichen Ausgabeverpflichtungen und spülen zusätzliche
Steuereinnahmen in die öffentlichen Kassen. So unterschiedliche Länder wie die
USA, Irland, Schweden und Dänemark realisieren inzwischen bedeutende Haushaltsüberschüsse
und selbst Frankreich und Deutschland nähern sich langsam dem Budgetausgleich.
Die Dilemmata und "trade-offs" der neunziger Jahre sind zwar alle noch
da. Sie haben aber an Schärfe verloren. Die große Aufregung über den
Steuerwettbewerb ist vorüber. Was noch vor wenigen Jahren dem Wohlfahrtsstaat
das Totenglöckchen zu läuten schien, wird heute eher sportlich genommen. Wächst
der Wohlfahrtsstaat einfach aus den Finanzproblemen heraus, die ihn die letzten
zwanzig Jahre geplagt haben? Das ist nicht ausgeschlossen. Es kommt darauf an,
ob der gegenwärtige Aufschwung tatsächlich eine neue Periode höherer
Wachstumsraten einläutet oder nur eine vorübergehende konjunkturelle Erholung
markiert. Und es kommt darauf an, ob die Staatsausgaben nicht noch viel
schneller wachsen als die Wirtschaft. Wenn die guten Zeiten anhalten, wird es für
die Regierungen schwieriger, nicht auch selbst mehr Geld für Gutes auszugeben.
Nach 2015 kommen außerdem die fiskalischen Folgeprobleme der demographischen
Alterung auf sie zu. Einige Experten sagen für diesen Zeitpunkt bereits eine
neue Finanzkrise des Wohlfahrtsstaates voraus (Ferguson/Kotlikoff 2000). Spätestens
dann wird die Verzweiflung über den Steuerwettbewerb wieder zunehmen.
Literatur
Andersson, Drister/Mutén, Leif, 1998: Sweden, in: Ken
Messere (Hrsg.), The tax system in industrialized countries, Oxford: Oxford
University Press, 327-353.
Bernauer, Thomas, 2000: Staaten im Weltmarkt. Zur
Handlungsfähigkeit von Staaten trotz wirtschaftlicher Globalisierung, Opladen:
Leske + Budrich.
Bird, Richard M./Perry, David B./Wilson, Thomas A., 1998:
Canada, in: Ken Messere (Hrsg.), The tax system in industrialized countries,
Oxford: Oxford University Press, 39-92.
Brean, Donald J.S./Bird, Richard M./Krauss, Melvyn, 1991:
Taxation of international portfolio investment, Ottawa: Centre for Trade Policy
and Law.
Castellucci, Laura, 1987: Italy, in: Joseph A. Pechman
(Hrsg.), Comparative tax systems: Europe, Canada, and Japan, Arlington: Tax
Analysts, 215-263.
Castellucci, Laura, 1998: Italy, in: Ken Messere (Hrsg.),
The tax system in industrialized countries, Oxford: Oxford University Press,
159-213.
Caves, Richard E., 1996: Multinational enterprise and
economic analysis, Cambridge: Cambridge University Press.
CEPR, 1993: Making sense of subsidiarity: how much
centralization for Europe?, CEPR, Monitoring European Integration 4, Brussels:
CEPR.
Cordes, Joseph J., 1996: How yesterday's decisions affect
today's budget and fiscal options, in: C. Eugene Steuerle und Masahiro Kawai
(Hrsg.), The new world fiscal order. Implications for industrialized nations,
Washington, D.C.: The Urban Institute Press, 95-116.
Daveri, Francesco, 1998: Discussion of: "Reducing the
Tax Burden of Labour and How to Finance It", by Hannu Piekkola, in:
Austrian Federal Ministry of Finance (Hrsg.), Tax competition and co-ordination
of tax policy in the European Union, Vienna: Austrian Institute of Economic
Research, 97-101.
Daveri, Francesco/Tabellini, Guido, 1997: Unemployment,
growth and taxation in industrial countries, Milan: Università di Bocconi,
IGIER Discussion Paper, No. 122.
Dehejia, Vivek H./Genschel, Philipp, 1999: Tax competition
in the European Union, in: Politics & Society 27: 3, 403-430.
Deutsche Bundesbank, 1994: Aufkommen und ökonomische
Auswirkungen des steuerlichen Zinsabschlags, in: Deutsche Bundesbank,
Monatsbericht 46: 1, 45-58.
Deutsche Bundesbank, 1997: Neuere Entwicklung der
Steuereinnahmen, in: Monatsbericht 49: 8, 83-104.
EG-Kommission, 1994: Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit,
Beschäftigung. Herausforderungen der Gegenwart und Wege ins 21. Jahrhundert,
Weißbuch, Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen
Gemeinschaften.
EG-Kommission, 1996a: Die Steuern in der Europäischen
Union: Bericht über die Entwicklung der Steuersysteme, Kom(96) 546 endg, Brüssel:
Europäische Kommission.
EG-Kommission, 1996b: Steuern in der Europäischen Union,
SEK (96)487, Brüssel: Europäische Kommission.
Esping-Andersen, Gosta, 1995: Welfare states without work:
The impasse of labor shedding and familialism in continetnal European social
policy, Madrid: Centro de Estudios Avanzados en Ciencias Sociales, Working Paper
1995/71.
Eurostat, 1997: Structures of the taxation systems in the
European Union, 1970-95, Luxembourg: Office for Official Pulications of the
European Communities.
Ferguson, Niall/Kotlikoff, Laurence J., 2000: The
degeneration of EMU, in: Foreign Affairs 79: 2, 110-121.
Frey, Bruno S., 1990: Intergovernmental tax competition,
in: , Influence of tax differentials on international competitiveness.
Proceedings of the VIIth Munich Symposium on international taxation, Deventer:
Kluwer Law and Taxation Publishers, 89-98.
Ganghof, Steffen, 1999: Adjusting national tax policy to
economic internationalisation: strategies and outcomes, Köln: Max Planck
Institut für Gesellschaftsforschung, MPIfG Discussion Paper 99/6.
Gardner, Edward H., 1992: Taxes on Capital Income. A
Survey, in: George Kopits (Hrsg.), Tax Harmonization in the European Community:
Policy Issues and Analysis, Washington: International Monetary Fund, 52-71.
Garrett, Geoffrey, 1995: Capital mobility, trade, and the
domestic politics of economic policy, in: International Organization 49: 4,
657-687.
Garrett, Geoffrey, 1998a: Global markets and national
politics: Collision course or virtuous circle?, in: International Organization
52: 4, 787-824.
Garrett, Geoffrey, 1998b: Partisan politics in the global
economy, Cambridge: Cambridge University Press.
Garrett, Geoffrey, 1998c: Shrinking states? Globalization
and national autonomy in the OECD, in: Oxford Development Studies 26: 1, 71-97.
Grigat, Hans-Georg, 1997: Verlagerung von
Unternehmensgewinnen in das Ausland und Steuerdumping, in: WSI Mitteilungen 50:
6, 404-414.
Hagen, Kare P. /Norrman, Erik/Sorensen, Peter B., 1998:
Financing the Nordic welfare states in an integrating Europe, in: Peter B.
Sorensen (Hrsg.), Tax policy in the Nordic countries, Houndmills: Macmillan,
138-203.
Ishi, Hiromitsu, 1993: The Japanese tax system, Oxford:
Oxford University Press.
Jacobs, Otto H./Spengel, Christoph, 1997: Entwicklung der
Steuerbelastung der DAX-Unternehmen von 1989-1994, Mannheim: Lehrstuhl und
Seminar für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Treuhandwesen und
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Universität Mannheim.
Jacobs, Otto H./Spengel, Christoph, 1998: Steuerbelastung
in Deutschland nach Unternehmensgröße und im internationalen Vergleich - eine
empirische Analyse, Mannheim: Lehrstuhl und Seminar für Allgemeine
Betriebswirtschaftslehre, Treuhandwesen und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
II.
Kawai, Masahiro/Onitsuka, Yusuke, 1996: Fiscal policy,
global saving and investment, and economic growth, in: C. Eugene Steuerle und
Masahiro Kawai (Hrsg.), The new world fiscal order. Implications for
industrialized nations, Washington, D.C.: The Urban Institute Press, 171-222.
Kazemier, Brugt, 1992: Concealed interest income of
households in the Netherlands; 1977, 1979, and 1981, in: United Nations Economic
Commission for Europe (Hrsg.), Guide-Book to statistics on the hidden economy,
New York: United Nations.
Kirchgässner, Gebhard/Pommerehne, Werner W., 1996: Tax
harmonization and tax competition in the European Union: lessons from
Switzerland, in: Journal of Public Economies 60, 351-371.
Kramer, Helmut, 1998: Economic aspects of tax
co-ordination in the EU, in: Austrian Federal Ministry of Finance (Hrsg.), Tax
competition and co-ordination of tax policy in the European Union, Vienna:
Austrian Institute of Economic Research, 51-62.
Lafontaine, Oskar /Strauss-Kahn, Dominique, 1999: Europa -
sozial und stark, in: Die Zeit 54: 3, 17-18.
Leibfritz, Willi /Thornton, John /Bibbee, Alexandra, 1997:
Taxation and economic performance, Paris.
Maystadt, Philippe, 1994: EMU: The Tax Challenges Ahead,
in: EC Tax Review 2: 1, 2-3.
Mendoza, Enrique G. /Milesi-Ferreti, Giancarlo /Asea, P.,
1997: On the ineffectiveness of tax policy in altering long-run growth:
Harberger's superneutrality conjecture, in: Journal of Public Economics 66,
99-126.
Mendoza, Enrique G. /Razin, Assaf /Tesar, Linda L., 1994:
Effective tax rates in macroeconomics. Cross-country estimates of tax rates on
factor incomes and consumption, in: Journal of Monetary Economics 34, 297-323.
Messere, Ken C., 1993: Tax policy in OECD countries.
Choices and conflicts, Amsterdam: IBFD Publications.
Messere, Ken C., 1997: OECD tax developments in the 1990s,
in: IBFD Bulletin: July 1997, 298-313.
Neumark, Fritz, 1948: Internationale Gemeinsamkeiten und
nationale Eigenheiten der Finanzpolitik, in: KYKLOS 2, 317-348.
OECD, 1994: Taxation and household saving, Paris: OECD.
OECD, 1995: Taxation, employment and unemployment, Paris:
OECD.
OECD, 1996: Economic outlook, 59, Paris: OECD.
OECD, 1998a: Economic outlook, 63, Paris: OECD.
OECD, 1998b: Economic outlook, 64, Paris: OECD.
OECD, 1998c: Harmful tax competition. An emerging global
issue, Paris: OECD.
Owens, Jeffrey, 1993: Globalisation: the implications for
tax policies, in: Fiscal Studies 14: 3, 21-44.
Perez-Navarro, Grace L., 1999: Overcoming fiscal borders
in the global economy, in: OECD Observer 215, 18-21.
Piekkola, Hannu, 1998: Reducing the tax burden on labor
and how to finance it, in: Austrian Federal Ministry of Finance (Hrsg.), Tax
competition and co-ordination of tax policy in the European Union, Vienna:
Austrian Institute of Economic Research, 77-95.
Pierson, Paul, 1996: The new politics of the welfare state,
in: World Politics 48: January, 143-179.
Pierson, Paul, 1998: Irresistable forces, immovable
objects: post-industrial welfare states confront permanent austerity, in:
Journal of European Public Policy 5: 4, 539-560.
Pinto, Carlo, 1999: (Harmful) tax competition within the
European Union: concept and overview of certain tax regimes in selected Member
States, http://www.lof.nl/artikel/.
Quinn, Dennis, 1997: The correlates of change in
international financial regulation, in: American Political Science Review 91: 3,
531-551.
Radaelli, Claudio M., 1998: Policy narratives in the
European Union: The case of harmful tax competition, EUI, Florence: European
University Institute Working Paper RSC No. 98/34.
Ratzinger, Jürgen, 1997: Perspektiven für die
Umsatzbesteuerung in der Europäischen Union, in: Wirtschaftsdienst 77: 8,
464-471.
Robson, Mark, 1996: Deficits, tax policy, and saving, in:
C. Eugene Steuerle und Masahiro Kawai (Hrsg.), The new world fiscal order.
Implications for industrialized nations, Washington, D.C.: Urban Institute Press,
197-222.
Ruding Report, 1992: Report of the committee of
independent experts on company taxation, Luxembourg: Office for Official
Publications of the European Communities.
Sandford, Cedric, 1993: Successful Tax Reform: Lessons
from an Analysis of Tax Reform in Six Countries, Bath: Fiscal Publ.
Scharpf, Fritz W., 1997: Introduction: the problem-solving
capacity of multi-level governance, in: Journal of European Public Policy 4: 4,
520-538.
Scharpf, Fritz W., 2000: The viability of advanced welfare
states in the international economy: vulnerabilities and options, in: Journal of
European Public Policy 7: 2, 190-228.
Schlegelmilch, Kai (Hrsg.), 1999: Green budget reform in
Europe. Countries at the forefront, Berlin: Springer.
Schlesinger, Helmut, 1985: Zur Besteuerung von Kapitalerträgen,
in: Dieter Cansier und Dietmar Kath (Hrsg.), Öffentliche Finanzen Kredit und
Kapital, Berlin: Duncker & Humblot, 237-253.
Schneider, Friedrich/Enste, Dominik, 2000:
Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit. Umfang, Ursachen, Wirkungen und
wirtschaftspolitische Empfehlungen, München: Oldenbourg.
Schreiber, Ulrich, 1998: Internationale Mobilität und
Steuerbasen - Ist nationale Steuerpolitik möglich?, in: Gerold Krause-Junk
(Hrsg.), Steuersysteme der Zukunft, Berlin: Duncker & Humboldt, 29-88.
Schulze, Günther G./Ursprung, Heinrich W., 1999:
Globalisierung contra Nationalstaat? Ein Überblick über die empirische
Evidenz, in: Andreas Busch und Thomas Plümper (Hrsg.), Nationaler Staat und
internationale Wirtschaft, Baden-Baden: Nomos, 41-89.
Schuster, Helmut, 1999: Die österreichische
Abgeltungssteuer - ein Modell für Deutschland?, Köln: Bundesverband deutscher
Banken.
Sinn, Hans-Werner, 1990: Tax harmonization and tax
competition in Europe, in: European Economic Review 34: 2-3, 489-504.
Sinn, Hans-Werner, 1997: The selection principle and
market failure in systems competition, in: Journal of Public Economics 66,
247-274.
Slemrod, Joel, 1995: Comments, in: Vito Tanzi (Hrsg.),
Taxation in an integrating world, Washington, D.C.: Brookings, 141-146.
Sorensen, Peter Birch, 1992: The effects of taxation on
international investment and economic efficiency, in: Commission of the European
Communities (Hrsg.), Report of the Committee of Independent Experts on Company
Taxation (Ruding Report), Luxembourg: Office for Official Publications of the
European Communities, 313-359.
Sorensen, Peter Birch, 1998: Recent innovations in Nordic
tax policy: From the global income tax to the dual income tax, in: Peter Birch
Sorensen (Hrsg.), Tax policy in Nordic countries, Houndmills: Macmillan, 1-27.
Steinmo, Sven, 1993: Taxation and Democracy: Swedish,
British and American Approaches to Financing the Modern State, New Haven: Yale
University Press.
Steinmo, Sven, 1994: The end of redistribution?
International pressures and domestic tax policy choices, in: Challenge 37: 6,
9-17.
Steinmo, Sven, 1996: The new political economy of taxation:
international pressures and domestic policy choices, Berkeley: University of
California, Center for Western European Studies Working Paper 19.
Stephens, John D./Huber, Evelyne/Ray, Leonard, 1999: The
welfare state in hard times, in: Herbert Kitschelt, Peter Lange, Gary Marks und
John D. Stephens (Hrsg.), Continuity and change in contemporary capitalism,
Cambridge: Cambridge University Press, 164-193.
Steuerle, C. Eugene, 1992: The tax decade. How taxes came
to dominate the public agenda, Washington, D.C.: Urban Institute Press.
Sunley, Emil M. /Stotsky, Janet G., 1998: The United
States, in: Ken Messere (Hrsg.), The tax system in industrialized countries,
Oxford: Oxford University Press, 377-430.
Swank, Duane, 1998: Funding the welfare state:
globalization and the taxation of business in advanced market economies, in:
Political Studies 46: 4, 671-692.
Tanzi, Vito, 1995: Taxation in an integrating world,
Washington, D.C.: Brookings Institution.
Tanzi, Vito, 1998: Globalization, tax competition and the
future of tax systems, in: Gerold Krause-Junck (Hrsg.), Steuersysteme der
Zukunft, Berlin: Duncker & Humboldt, 13-27.
Tanzi, Vito/Bovenberg, A. Lans, 1990: Is there a need for
harmonizing capital income taxes within EC countries?, in: Horst Siebert
(Hrsg.), Reforming capital income taxation, Tübingen: Mohr, 171-197.
Tanzi, Vito/Schuknecht, Ludger, 1995: The growth of
government and the reform of the State in industrial countries, IMF Working
Paper 95/130, Washington D.C.: International Monetary Fund.
Tanzi, Vito/Shome, Parthasarathi, 1993: A primer on tax
evasion, in: IMF Staff Papers 40: 4, 807-828.
Tullio, Giuseppe, 1987: Long run implications of the
increase in taxation and public debt for employment and economic growth in
Europe, in: European Economic Review 31, 741-780.
Valenduc, Christian, 1994: Tax havens and fiscal
degredation in European Community, in: EC Tax Review 1, 20-25.
Vanistendael, Frans, 1988: Trends of tax reform in Europe,
in: Australian Tax Forum 5, 133-179.
Visser, Jelle /Hemerijck, Anton, 1997: A Dutch miracle.
Job growth, welfare reform and corporatism in the Netherlands, Amsterdam:
Amsterdam University Press.
Webber, Carolyn /Wildavsky, Aaron, 1986: A history of
taxation and expenditure in the Western World, New York: Simon and Schuster.
Weichenrieder, Alfons J., 1996: Anti-tax-avoidance
provisions and the size of foreign direct investment, in: International Tax and
Public Finance: 3, 67-81.
Wuntsch, Michael von, 1998: Internationale Steuerplanung
im Zeitalter der Globalisisierung, in: WSI Mitteilungen 51: 11, 735-746.
Endnoten
* Dieser Aufsatz entstand aus einem
Kooperationsprojekt mit Steffen Ganghof (vgl. Ganghof 1999) und hat außerordentlich
viel von dessen Anregungen profitiert. Weitere Hinweise kamen von Vivek Dehejia,
Anton Hemerijck, Philip Manow, Fritz Scharpf, Sven Steinmo und Michael Webb.
Danken möchte ich schließlich Klara Vanek, die sich um Tabellen, Graphiken und
Rechtschreibung verdient gemacht hat.
1 Zur
Entwicklungsgeschichte der Steuerpolitik in westlichen Ländern vgl. nur Neumark
(1948); Webber/Wildavsky (1986); Steinmo (1993).
2< Die Länder sind
Australien, Belgien, Deutschland, Dänemark, Frankreich, Finnland, Großbritannien,
Italien, Irland, Japan, Kanada, Norwegen, die Niederlande, Neuseeland, Österreich,
Schweden, die Schweiz und die USA.
3 Ganghof bezweifelt,
daß ihnen dies gelingt (Ganghof 1999:36).
4 Kapital ist eindeutig
der wichtigste andere Produktionsfaktor. Aber die Kategorie enthält darüber
hinaus Energie, Umwelt und Einkommen aus selbständiger Beschäftigung.
5 So verloren
beispielsweise die niederländischen Sozialdemokraten Anfang der 90er Jahre rund
ein Drittel ihrer Mitglieder und ein Viertel ihrer Wähler, als sie in einer
Regierungskoalition mit den Christdemokraten eine hoch umstrittene Reform der
Berufsunfähigkeitsrenten durchsetzten. Die Verluste der Christdemokraten waren
sogar noch höher (Visser/Hemerijck 1997:142).
6 Angesichts der demographischen
Entwicklung mag man auch bezweifeln, daß sie in Zukunft ausreichen wird (vgl.
Ferguson/Kotlikoff 2000).
7 Signifikante
Haushaltskonsolidierung wird definiert als eine Verbesserung des allgemeinen
strukturellen (d.h. der Konjunktur angepaßten) Finanzierungssaldos, der
mindestens 3 Prozentpunkten des BIP entspricht, und sich beständig über einen
Zeitraum von aufeinanderfolgenden Jahren vollzieht (mindestens zwei Jahre).
8 Quellensteuern sind
Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer, die an der Einkommensquelle einbehalten
werden, im Falle von Finanzerträgen also in der Regel bei der Bank, die die
Erträge auszahlt.
9 Spezielle
Verbrauchsteuern sind in der Regel spezifische Steuern (Stücksteuern), bei
denen ein bestimmter absoluter Geldbetrag je physischer Einheit Gütermenge
erhoben wird.
Copyright © 2000 Philipp Genschel
No part of this publication may be reproduced or
transmitted without permission in writing from the author.
Jegliche Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, bedarf der
Zustimmung des Autors.
MPI für Gesellschaftsforschung, Paulstr. 3, D - 50676 Köln,
Germany
|

|