Bibliothek des
Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung
Benutzungsordnung
1. Zweck und Aufgabe der
Bibliothek
Die Bibliothek des Max-Planck-Instituts für
Gesellschaftsforschung bietet Literatur- und Informationsdienstleistungen als
Arbeitsgrundlage für die Forschung im Haus. Dies beinhaltet
1. die Beschaffung, Erschließung und Ausleihe von
Monographien und Zeitschriften,
2. die Erstellung und Pflege einer bibliographischen
Datenbank des Bestandes (Web-Opac),
3. die Unterstützung bei lokal nicht vorhandener
Literatur durch Dokumentlieferdienste
und Fernleihe,
4. die Bereitstellung von gedruckten und elektronischen
Recherchemöglichkeiten sowie
5. die Auskunft und Beratung bei allen
bibliothekarischen und informationstechnischen
Fragestellungen.
2. Allgemeines
Die Bibliothek des Instituts ist eine Präsenzbibliothek mit Ausleihmöglichkeiten
für die Mitarbeiter des Hauses. Die Bücher dürfen nur im Institut genutzt
werden, eine Mitnahme von Bibliothekseigentum außer Haus ist nicht gestattet.
Das Verhältnis zwischen Benutzer und Bibliothek richtet sich nach den
Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Alle Personen, unabhängig von
der Art ihres Rechtsverhältnisses zum Institut, die im Rahmen ihrer
Aufgabenstellung die Bibliotheksressourcen am Max-Planck-Institut für
Gesellschaftsforschung nutzen, sind verpflichtet, die Nutzungsordnung zu
beachten.
3. Öffnungszeiten
Institutsmitarbeiter
Montags bis donnerstags von 9 bis 17 Uhr und freitags
von 9 bis 16 Uhr stehen Ihnen die Bibliotheksmitarbeiter für Auskünfte,
Ausleihen, Bibliotheksführungen und Informationsvermittlung zur Verfügung.
Mitarbeiter können mit ihrem Schlüssel die Bibliothek außerhalb der oben
genannten Öffnungszeiten betreten. Es ist nicht gestattet, den Schlüssel an
andere Personen weiterzugeben oder Personen, die keinen Schlüssel besitzen,
Zutritt zur Bibliothek zu verschaffen.
Externe Bibliotheksbenutzer
Die Bibliothek hat für externe Benutzer von Montag bis
Donnerstag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr sowie am Freitag von 9 bis 14 Uhr
geöffnet.
4. Verhaltens- und Sorgfaltspflichten
Mäntel,
Taschen und Lebensmittel dürfen nicht in die Bibliothek mitgenommen werden.
Externen Benutzern stehen im Eingangsbereich des Instituts abschließbare
Garderobenschränke zur Verfügung.
Laute Unterhaltungen, die Benutzung von Handys, Rauchen,
Essen und Trinken ist in den Räumen der Bibliothek nicht gestattet.
Alle Medien sowie Einrichtungsgegenstände und technische
Geräte sind pfleglich zu behandeln. Insbesondere sind in Büchern und
Zeitschriften Eintragungen jeglicher Art, Unterstreichungen, das Knicken von
Blättern oder das Zurücklassen von Markierungszetteln nicht gestattet.
5. Benutzungsberechtigung
Die Benutzung der Bibliothek steht allen Mitarbeitern, Stipendiaten und Gästen
des Institutes für die Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses zur Verfügung.
Neue Mitarbeiter und Gäste sind gebeten, sich bei erstmaliger Bibliotheksnutzung
bei der Bibliothekleitung zu einer Bibliothekseinführung und dem Einrichten
eines Benutzerkontos anzumelden.
Externe Bibliotheksbenutzer können den Bestand der
Bibliothek vor Ort als Tagesgast benutzen; wissenschaftliches Interesse wird
dabei vorausgesetzt. Die Nutzung der Bibliothek zu gewerblichen Zwecken ist
nicht gestattet. Sie werden gebeten, ihre Besuche im Voraus mit der Bibliothek
zu vereinbaren und sich in das ausgelegte Gästebuch einzutragen. Da viele der
Medien an Instituts-angehörige ausgeliehen sind, empfiehlt es sich, vorher im
öffentlich zugänglichen Web-Opac zu recherchieren, ob die gewünschten Titel zur
Benutzung zur Verfügung stehen. Bitte bringen Sie keine Bücher und Zeitschriften
in die Bibliothek mit. Die Ausleihe von Bibliotheksmedien an auswärtige Benutzer
ist unzulässig. Die Nutzung von elektronischen Ressourcen richtet sich nach den
Lizenzbestimmungen der Datenbankanbieter und Verlage.
6. Ausleihe
Allgemeines
Mitarbeiter, Stipendiaten und Gäste des Institutes sind berechtigt, Bücher,
audiovisuelle Medien und gebundene Zeitschriftenjahrgänge an ihren Arbeitsplatz
zu entleihen. Zeitschriftenhefte dürfen nicht entliehen werden. Die Entnahme
einzelner Zeitschriftenhefte zur Anfertigung von Kopien ist gestattet. Titel des
Informationsbestands im Erdgeschoss (Systematikgruppen A-AM) sind nicht
entleihbar (Ausnahmen: Duden, Wörterbücher).
Der Entleiher haftet für Verlust und Beschädigung
entliehener Werke. Die Ausleihen werden während der Öffnungszeiten von den
Bibliotheksmitarbeitern im Bibliothekssystem verbucht, außerhalb der
Öffnungszeiten liegt ein Formular bereit, in das vom Benutzer Namenskürzel,
Signatur und Titel des Mediums eingetragen werden. Die Mitnahme von Medien ohne
Ausleihverbuchung ist unzulässig. Ausleihdaten und Weitergabe von Medien
Ausleihberechtigte Benutzer werden in der
Ausleihdatenbank der Bibliothek registriert und erhalten eine Zugangskennung,
mit der sie sich jederzeit im Web-Opac über ihr Ausleihkonto informieren können.
Außerdem berechtigt die Zugangskennung zum Durchführen von Vormerkungen und bei
wissenschaftlichen Mitarbeitern, die im Fernleihservice registriert sind, zu
Bestellungen von Buch- und Aufsatzliteratur aus anderen Bibliotheken.
Der Zugang zu allen Medien, das gilt auch für die in
Mitarbeiterzimmer entliehenen, sollte gewährleistet sein. Zu diesem Zweck
erteilt die Bibliothek Auskunft, wer der Entleiher eines gesuchten Werkes ist.
In diesem Fall darf nur nach Rücksprache mit dem Entleiher Einsicht in das Buch
genommen werden. Werden ausgeliehene Titel dauerhaft weitergeben, muss diese
Weitergabe der Bibliothek mitgeteilt werden. Vorgemerkte Bücher sind von der
Weitergabe ausgeschlossen. Es werden keine Auskünfte über Nutzerkonten Dritter
erteilt. Leihfrist, Vormerkungen und Zahl der Entleihungen
Die Leihfrist für Bücher und Zeitschriftenbände beträgt
999 Tage. Diese Leihfrist kann im Einzelfall verlängert werden. Bei einer
Verlängerung ist der Benutzer verpflichtet, das Buch der Bibliothek vorzulegen.
Die Leihfrist verkürzt sich, wenn ein anderer Nutzer das Medium vormerkt. Der
Entleiher wird benachrichtigt und muss den Titel innerhalb des neuen
Leihfristendes (7 Tage ab dem Vormerkdatum) zurückgeben. Eine Mindestleihfrist
von 28 Tagen wird gewährleistet, d.h., ein soeben ausgeliehenes Buch (in der
Regel Neuerwerbungen) kann zwar eine Vormerkung eines weiteren Interessenten
erhalten, muss dann aber nicht nach 7, sondern nach 28 Tagen zurückgegeben
werden. Die Höchstzahl der Entleihungen pro Benutzer liegt bei 100 Medien.
Rückgabe
Alle Medien der Institutsbibliothek sind bei Rückgabe
auf den dafür vorgesehenen Wagen im Bibliothekseingang zu legen und werden vom
Bibliothekspersonal zurückgebucht und anschließend zurückgestellt. Fernleihen
werden gesondert zurückgegeben. Von Mitarbeitern, Stipendiaten und Gästen wird
bei Beendigung ihrer Tätigkeit am Institut rechtzeitige und vollständige
Rückgabe ihrer Bücher erwartet, bei unvollständiger Rückgabe müssen die Titel
vom Entleiher ersetzt werden.
7. Vervielfältigungen
Jeder Benutzer ist verantwortlich dafür, dass die
bestehenden urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Für Mitarbeiter,
Stipendiaten und Gäste ist das Anfertigen von Kopien für wissenschaftliche
Zwecke kostenlos. Zur Anfertigung von Kopien steht ein Kopiergerät im
Untergeschoss der Bibliothek zur Verfügung. Kopierkarten sind in der Zentrale
erhältlich. Externe Bibliotheksbenutzer können in der Bibliothek eine
Kopierkarte erwerben.
8. Neuerwerbungen und Beschaffung
Medien, die für das Institut angeschafft werden, sind
ausschließlich über die Bibliothek zu bestellen. Die Bestellungen sollen den
Bibliotheksbestand sinnvoll ergänzen. Vorschläge für Neuerwerbungen können im
Bestellkasten im Neuerwerbungsregal abgegeben werden oder per Internetformular
oder E-Mail an die Bibliothek geschickt werden. Anschaffungsvorschläge für
Zeitschriftenabonnements, kostenintensive Bücher oder Datenbanken werden
grundsätzlich von der Bibliothekskommission geprüft. Geschenke nimmt die
Bibliothek gerne entgegen. Es besteht kein Anspruch auf die Einarbeitung in den
Bestand.
9. Literaturbeschaffung aus anderen Kölner
Bibliotheken,
Fernleihe und Dokumentlieferdienst
Bei der Beschaffung von Literatur aus anderen Kölner
Bibliotheken und Fernleihbibliotheken sind die Bibliotheksmitarbeiter gerne
behilflich. Wissenschaftliche Mitarbeiter und Gäste können den Service der
Bibliothek zur Durchführung der Fernleihe sowie den Dokumentlieferdienst nutzen.
Studentische Hilfskräfte des Instituts sind von diesem Service ausgenommen.
Für die Literaturbeschaffung aus Kölner Bibliotheken
wird ein eigener Nutzerausweis der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
benötigt, bei dessen Beschaffung die Bibliothek gerne behilflich ist. Ausleihen
in den Kölner Bibliotheken werden von unserem Fernleihservice über den
persönlichen Ausweis des wissenschaftlichen Mitarbeiters getätigt, so dass jeder
Nutzer anfallende Überziehungsgebühren selber bezahlen muss und für eventuelle
Verluste selber aufkommen muss.
10. Auskunft
Die Bibliothek erteilt im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit
Hilfe ihrer Kataloge, der elektronischen Ressourcen und Bestände mündliche und
schriftliche Auskunft. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der
erteilten Auskünfte wird nicht übernommen.
11. Literaturrecherchen und Online-Datenbanken
Recherchen in den zur Verfügung gestellten Datenbanken
kann der Benutzer selbständig oder in Zusammenarbeit mit der Bibliothek
durchführen. Bei der Nutzung sind die Lizenzverträge der Datenbankhersteller zu
beachten.
12. Arbeitsplätze in der Bibliothek
Die in der Bibliothek aufgestellten Computer dienen
ausschließlich der bibliographischen und wissenschaftlichen Nutzung. Es ist die
„Nutzungsordnung für die DV-Infrastruktur am MPI für Gesellschaftsforschung“ zu
beachten.
Köln, 26. November 2007
Prof. Dr. Wolfgang
Streeck, Geschäftsführender Direktor